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   BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70   

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https://dejure.org/1970,380
BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70 (https://dejure.org/1970,380)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1970 - 2 StR 455/70 (https://dejure.org/1970,380)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1970 - 2 StR 455/70 (https://dejure.org/1970,380)
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Eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren

§ 156 StGB, "zuständige Behörde", Bedeutungslosigkeit einer eidesstattlichen Versicherung im Strafverfahren hinsichtlich der Schuldfrage, untauglicher (jedoch nicht strafbarer) Versuch, wenn der Täter rechtsirrig die Zuständigkeit für gegeben hält;

§§ 159, 156 StGB, keine Strafbarkeit des Hintermanns bei nicht strafbarem untauglichem Versuch des Haupttäters

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zu einer falschen eidesstattlichen Versicherung über die Schuldfrage vor einem Strafrichter - Irrige Annahme der Zuständigkeit des Richters für die Entgegenahme solcher Erklärungen - Vollendete oder misslungene Anstiftung zu einem Eidesdelikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 156, 159, 48, 49a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §159 StGB: Anstiftung zum untauglichen Versuch

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 38
  • NJW 1971, 525
  • MDR 1971, 231
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Zutreffend weist die Revision jedoch darauf hin, daß weder die Staatsanwaltschaft noch der Strafrichter zur Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig war, weil solche Erklärungen im Strafverfahren unter keinem Gesichtspunkt ein zulässiges Beweismittel zur Schuldfrage sein können (BGHSt 17, 303).

    Der in BGHSt 17, 303, 305 [BGH 19.06.1962 - 5 StR 189/62] in Form eines Hinweises geäußerten abweichenden Ansicht, in solchen Fällen komme ein Vergehen nach den §§ 156, 159 StGB in Betracht, kann der Senat nicht beipflichten.

  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Allerdings muß die Begünstigungshandlung objektiv geeignet sein, dem Vortäter zu helfen (BGHSt 4, 221), und die eidesstattliche Versicherung war hier ein gänzlich ungeeignetes Beweismittel.
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Der in BGHSt 2, 375, 376 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51] vertretenen, nicht urteilsbestimmenden anderen Meinung kann nicht beigetreten werden (ebenso BGH Urteil vom 18. Dezember 1964 - 5 StR 524/64).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Das ist nachzuholen (BGHSt 4, 345).
  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Beim Angeklagten kommt Anstiftung zur Begünstigung in Betracht (über Anstiftung zur Selbstbegünstigung: BGHSt 17, 236 [BGH 22.05.1962 - 1 StR 103/62]).
  • BGH, 18.12.1964 - 5 StR 524/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Der in BGHSt 2, 375, 376 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51] vertretenen, nicht urteilsbestimmenden anderen Meinung kann nicht beigetreten werden (ebenso BGH Urteil vom 18. Dezember 1964 - 5 StR 524/64).
  • RG, 15.02.1938 - 1 D 17/38

    Ist das Unternehmen der Verleitung zum Meineide auch dann nach dem § 159 StGB.

    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Aus dieser Selbständigkeit hatte das Reichsgericht die Auffassung hergeleitet, daß nach § 159 StGB auch strafbar sein könne, wer sich bei dem Unternehmen der Verleitung nur irrig vorstellt, die Behörde sei zur Entgegennahme der beabsichtigten eidesstattlichen Versicherung zuständig (vgl. RGSt 72, 80 und 73, 312).
  • RG, 13.06.1939 - 1 D 362/39

    1. Bei der Prüfung, ob dem Täter ein Unternehmen der Verleitung zur wissentlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70
    Aus dieser Selbständigkeit hatte das Reichsgericht die Auffassung hergeleitet, daß nach § 159 StGB auch strafbar sein könne, wer sich bei dem Unternehmen der Verleitung nur irrig vorstellt, die Behörde sei zur Entgegennahme der beabsichtigten eidesstattlichen Versicherung zuständig (vgl. RGSt 72, 80 und 73, 312).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob - was die Revision meint - die Angeklagte Täterin oder lediglich Anstifterin der versuchten Strafvereitelung war und ob der untaugliche Versuch der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage straflos ist (vgl. BGHSt 24, 38, 40),.
  • KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15

    Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage;

    Es bestehen hier erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (vgl. BGHSt 24, 38 f; 46, 53 f.).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 3 Ss 149/96
    Dies ist nur dann der Fall, wenn diese Behörde eidesstattliche Versicherungen abnehmen darf und ferner, daß die konkrete Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezog, und in dem Verfahren, um das es sich handelte abgegeben werden durfte und daß sie nicht rechtlich völlig wirkungslos war (vgl. BGHSt 5, 69; 17, 303; 24, 38; BGH StV 1985, 55; Dreher/Tröndle, § 156 Rdnr. 5 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

    Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
    Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
    Das Bemühen des Angekl. und der Verlobten des J, den Ring gegen Zahlung von 1300 DM an den Geschädigten zurückzugeben, war schließlich auch objektiv geeignet, dem J den aus dem Diebstahl erlangten Vorteil zu sichern (BGH, NJW 1953, 1194; 1971, 525 [526]).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06

    Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der

    Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.
  • BGH, 19.11.1976 - 2 ARs 373/76

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen für die

    Entsprechende Anwendung bedeutet, wie der Senat schon bei seiner Entscheidung zu § 159 StGB in BGHSt 24, 38 betont hat, nicht schematische Gleichbehandlung, sondern Anwendung unter Beachtung der im gegebenen Zusammenhang erheblichen Besonderheiten des jeweiligen gesetzlichen Sachverhalts.
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71

    Fehlender Vorsatz zur Anstiftung zu einem Meineid - Verwertbarkeit einer

    Sollte sich der Angeklagte nach den vorstehenden Ausführungen nicht wegen Anstiftung zur Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar gemacht haben, so ist auch eine Bestrafung nach den §§ 159, 49 a StGB aus den in BGHSt 24, 38, 39 [BGH 02.12.1970 - 2 StR 455/70] dargelegten Gründen rechtlich nicht möglich.
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