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   BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88   

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https://dejure.org/1988,1975
BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88 (https://dejure.org/1988,1975)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1988 - 2 StR 599/88 (https://dejure.org/1988,1975)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 2 StR 599/88 (https://dejure.org/1988,1975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der Freiwilligkeit von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer möglichen Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 191
  • StV 1989, 141
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl

    Die Entscheidung BGH NStZ 1989, 191 hat einen Fall zum Gegenstand, in dem der "Hilfsbeweisantrag" nicht im Schlußvortrag, sondern im Laufe der Beweisaufnahme gestellt worden ist.
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 660/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 719/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 53 Ss OWi 79/20

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 500/04

    Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine

    Durch die Nichtbescheidung ihrer Beweisanträge in der Hauptverhandlung wurde der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit genommen, durch weitere Beweisanträge und argumentative Äußerungen und Stellungnahmen auf die bei der Ablehnung der Beweisanträge zum Ausdruck kommende Auffassung der Jugendkammer zu reagieren (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 1).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 676/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 53 Ss OWi 798/19

    Gehörsrüge bei abgelehntem Antrag auf Übersendung von Rohmessdaten

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 53 Ss OWi 13/20

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 746/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Sind die Beweisobjekte nicht mehr vorhanden, kann es zur Erforderlichkeit einer besonders kritischen Bewertung des Beweisergebnisses kommen, gegebenenfalls auch zur Beauftragung eines weiteren Sachverständigen (BGH StV 1989, 141; BGH StV 1995, 565).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

  • BGH, 22.03.2000 - 2 StR 490/99

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei falscher Besetzung der

  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss OWi 767/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • OLG Zweibrücken, 22.03.1995 - 1 Ss 242/94

    Ablehnung eines bedingten Beweisantrags aufgrund Abhängigkeit von einem konkreten

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