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   BGH, 02.12.2003 - 4 StR 536/01   

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https://dejure.org/2003,11723
BGH, 02.12.2003 - 4 StR 536/01 (https://dejure.org/2003,11723)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2003 - 4 StR 536/01 (https://dejure.org/2003,11723)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 4 StR 536/01 (https://dejure.org/2003,11723)
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  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 536/01
    Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kam ungeachtet dessen, daß weder die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO gewahrt noch eine Glaubhaftmachung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO erfolgt ist, schon deshalb nicht in Betracht, da das Strafverfahren gegen den Angeklagten durch den nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluß des Senats vom 22. Januar 2002 rechtskräftig abgeschlossen worden ist (BGHSt 17, 94; 23, 102).
  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 536/01
    Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten selbst war nicht erforderlich (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 536/01
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2).
  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 4 StR 536/01
    Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kam ungeachtet dessen, daß weder die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO gewahrt noch eine Glaubhaftmachung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO erfolgt ist, schon deshalb nicht in Betracht, da das Strafverfahren gegen den Angeklagten durch den nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluß des Senats vom 22. Januar 2002 rechtskräftig abgeschlossen worden ist (BGHSt 17, 94; 23, 102).
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