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   BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04   

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https://dejure.org/2004,8685
BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04 (https://dejure.org/2004,8685)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - I ZB 14/04 (https://dejure.org/2004,8685)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - I ZB 14/04 (https://dejure.org/2004,8685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Bezahlung einer Gebühr für die Verlängerung einer Wortmarke beim Deutschen Patentamt und Markenamt - Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr beim Deutschen Markenamt - Anforderungen an die Begründung ...

  • Judicialis

    PatKostG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; PatKostG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; MarkenG § 47 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 79 Abs. 2 § 83 Abs. 3 Nr. 6
    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Die Statthaftigkeit der form- und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde folgt daraus, daß im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 26/01, GRUR 2004, 77, 78 = WRP 2003, 1445 - PARK & BIKE, m.w.N.).

    a) Dem Erfordernis einer Begründung ist genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 2004, 77, 78 - PARK & BIKE, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 16.85

    Bundesgrenzschutz - Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitszeit -

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Daran aber fehlt es, wenn ein schuldhaftes Verhalten seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAGE 24, 81, 83 f. = BAG NJW 1972, 735 und BVerwG PersV 1989, 433 [insoweit in BVerwGE 81, 122 nicht abgedruckt] jeweils betr.
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel ist bei einem solchen Vorbringen gegeben, das für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II [zu § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG a.F.]; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 83 Rdn. 38).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Daran aber fehlt es, wenn ein schuldhaftes Verhalten seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAGE 24, 81, 83 f. = BAG NJW 1972, 735 und BVerwG PersV 1989, 433 [insoweit in BVerwGE 81, 122 nicht abgedruckt] jeweils betr.
  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - I ZB 14/04
    Daran aber fehlt es, wenn ein schuldhaftes Verhalten seine rechtliche Erheblichkeit durch ein späteres, der Partei oder ihrem Vertreter nicht zuzurechnendes Ereignis verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAGE 24, 81, 83 f. = BAG NJW 1972, 735 und BVerwG PersV 1989, 433 [insoweit in BVerwGE 81, 122 nicht abgedruckt] jeweils betr.
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Die vom Deutschen Patent- und Markenamt angenommenen und im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren von den Beteiligten erörterten Eintragungshindernisse fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) oder einer freihaltebedürftigen beschreibenden Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) können anhand der vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen nicht bejaht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschluss vom 3. November 2005 - I ZB 14/04, GRUR 2006, 503 Rn. 8 = WRP 2006, 475 - Casino Bremen; BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 28 - grill meister).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 44/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von Erfahrungssätzen bei

    Ihre Statthaftigkeit folgt jedoch daraus, dass ein im Gesetz aufgeführter, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnender Verfahrensmangel gerügt wird (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/00, GRUR 2003, 1067 = WRP 2003, 1444 - BachBlüten Ohrkerze; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 14/04, …
  • BPatG, 12.04.2006 - 32 W (pat) 294/03
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. Dezember 2004 - I ZB 14/04 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, den vorangegangenen Beschluss des Senats vom 10. März 2004 unter gleichzeitiger Zurückverweisung aufgehoben hat, ist erneut über die Beschwerde der Markeninhaberin gegen die von der Markenabteilung versagte Wiedereinsetzung zu entscheiden.
  • BPatG, 13.10.2014 - 19 W (pat) 12/14

    Umschreibung der Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Leuchtreklame, insbesondere

    Denn bei einer ordnungsgemäßen, verfahrensfehlerfreien Bearbeitung des Umschreibungsantrags durch das Amt hätte sich der Fehler im Aktenzeichen - ungeachtet dessen, ob die Anmelderin oder ihre Verfahrensbevollmächtigten insoweit ein Verschulden trifft - nicht auf die korrekte fristgemäße Beschwerdeeinlegung ausgewirkt, wäre also hierfür nicht ursächlich gewesen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 91 Rdn. 9 a. E.; BGH Mitt. 2005, 233, 234 Kanold).
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