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   BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09   

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https://dejure.org/2009,3928
BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09 (https://dejure.org/2009,3928)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - I ZB 65/09 (https://dejure.org/2009,3928)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - I ZB 65/09 (https://dejure.org/2009,3928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts i.R.d. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Auskunftserteilung über bestehende Forderungen gegenüber Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1380
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97

    Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09
    Honorarforderungen von Rechtsanwälten sind indes ungeachtet des Abtretungsverbots in § 49b BRAO grundsätzlich pfändbar (BGHZ 141, 173, 176).

    Die in § 807 ZPO vorgesehenen Angaben sind für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung des Gläubigers unverzichtbar, mit der er sein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Befriedigungsrecht durchsetzt (vgl. BGHZ 141, 173, 176 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.2003 - IX ZB 133/03, NJW-RR 2004, 54; Beschl. v. 17.2.2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505, 1506; BGHSt 37, 340, 341).

    Er hat vielmehr den Insolvenzbeschlag von Honorarforderungen der Rechtsanwälte aus ihrer grundsätzlichen Pfändbarkeit abgeleitet, die er im Einzelnen begründet hat (BGHZ 141, 173, 176; BGH NJW-RR 2004, 54; NJW 2005, 1505, 1506).

    Soweit in der Entscheidung BGHZ 141, 173, 179 auf derartige Besonderheiten Bezug genommen wurde, geschah dies in anderem Zusammenhang.

    Auf sonstige, insbesondere uneingeschränkt schutzwürdige persönliche Daten der Mandanten erstreckt sich die Auskunftspflicht des Schuldners nach § 807 ZPO regelmäßig nicht (vgl. BGHZ 141, 173, 178).

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09
    Die in § 807 ZPO vorgesehenen Angaben sind für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung des Gläubigers unverzichtbar, mit der er sein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Befriedigungsrecht durchsetzt (vgl. BGHZ 141, 173, 176 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.2003 - IX ZB 133/03, NJW-RR 2004, 54; Beschl. v. 17.2.2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505, 1506; BGHSt 37, 340, 341).

    Auch soweit die genannten Entscheidungen nicht unmittelbar Rechtsanwälte betreffen oder sich auf Insolvenzverfahren beziehen, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausdrücklich die Verpflichtung von Rechtsanwälten bestätigt, als Schuldner in der Einzelvollstreckung Forderungen gegen Mandanten mit Namen und Anschrift anzugeben (vgl. BGHSt 37, 340, 341; BGH NJW-RR 2004, 54; NJW 2005, 1505, 1506).

    Er hat vielmehr den Insolvenzbeschlag von Honorarforderungen der Rechtsanwälte aus ihrer grundsätzlichen Pfändbarkeit abgeleitet, die er im Einzelnen begründet hat (BGHZ 141, 173, 176; BGH NJW-RR 2004, 54; NJW 2005, 1505, 1506).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 133/03

    Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere durch den Insolvenzverwalter in einem

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09
    Die in § 807 ZPO vorgesehenen Angaben sind für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung des Gläubigers unverzichtbar, mit der er sein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Befriedigungsrecht durchsetzt (vgl. BGHZ 141, 173, 176 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.2003 - IX ZB 133/03, NJW-RR 2004, 54; Beschl. v. 17.2.2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505, 1506; BGHSt 37, 340, 341).

    Auch soweit die genannten Entscheidungen nicht unmittelbar Rechtsanwälte betreffen oder sich auf Insolvenzverfahren beziehen, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausdrücklich die Verpflichtung von Rechtsanwälten bestätigt, als Schuldner in der Einzelvollstreckung Forderungen gegen Mandanten mit Namen und Anschrift anzugeben (vgl. BGHSt 37, 340, 341; BGH NJW-RR 2004, 54; NJW 2005, 1505, 1506).

    Er hat vielmehr den Insolvenzbeschlag von Honorarforderungen der Rechtsanwälte aus ihrer grundsätzlichen Pfändbarkeit abgeleitet, die er im Einzelnen begründet hat (BGHZ 141, 173, 176; BGH NJW-RR 2004, 54; NJW 2005, 1505, 1506).

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09
    Die in § 807 ZPO vorgesehenen Angaben sind für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung des Gläubigers unverzichtbar, mit der er sein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Befriedigungsrecht durchsetzt (vgl. BGHZ 141, 173, 176 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.2003 - IX ZB 133/03, NJW-RR 2004, 54; Beschl. v. 17.2.2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505, 1506; BGHSt 37, 340, 341).

    Auch soweit die genannten Entscheidungen nicht unmittelbar Rechtsanwälte betreffen oder sich auf Insolvenzverfahren beziehen, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausdrücklich die Verpflichtung von Rechtsanwälten bestätigt, als Schuldner in der Einzelvollstreckung Forderungen gegen Mandanten mit Namen und Anschrift anzugeben (vgl. BGHSt 37, 340, 341; BGH NJW-RR 2004, 54; NJW 2005, 1505, 1506).

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 92/07

    Pfändbarkeit von Zahlungsansprüchen eines Landwirts nach der Agrarreform

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09
    Zwar sind Pfändungsbeschränkungen nach § 851 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - VII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 411 Tz. 13).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 3/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - I ZB 65/09
    Außerhalb des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann nur das Fehlen der von Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung oder des Offenbarungsverfahrens gerügt werden (BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 3/05, NJW-RR 2006, 645 Tz. 9).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    Nur im Fall von berechtigten Ansprüche Dritter (vgl. BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZB 65/09 -, NJW 2010, 1380 [Pfändung von Honorarforderungen]; Anwaltsgericht Köln, Beschluss vom 20.09.2009 - 10 EV 330/07 -, juris [Pflicht zur Offenlegung von Fehlern in der Mandatsbearbeitung]) oder aus anderen öffentlich-rechtlichen Gründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.2009 - 6 A 1.08 -, BVerwGE 135, 77 [Transparenzregeln des Parlaments]) kann eine Einschränkung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitspflicht bejaht werden.
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2013 - 12 Sa 904/12

    Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel und Auskunftsverpflichtung im

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.12.2009 (I ZB 65/09, NJW 2010, 1380 bis 1381) zwar angenommen, dass die Auskunftspflichten nach § 807 ZPO die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zurückdrängen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 14/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

    Zudem hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 12/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

    Zudem hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 17/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist

    Zudem hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 20/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 13/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

    Zudem hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 8/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 19/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 7/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfog in der

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtsbeschwerde des Schuldners im Verfahren I ZB 65/09 zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 6/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 9/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 10/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

  • BGH, 02.12.2009 - I ZA 11/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Aussicht auf Erfolg in der

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