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   BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11   

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https://dejure.org/2011,600
BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11 (https://dejure.org/2011,600)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2011 - V ZR 74/11 (https://dejure.org/2011,600)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - V ZR 74/11 (https://dejure.org/2011,600)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 22; BGB § 1004
    Zur Inhaltskontrolle des Vorbehalts einer Sondernutzungsrechtszuweisung in der Teilungserklärung

  • lexetius.com

    WEG § 13 Abs. 2

  • openjur.de

    § 13 Abs. 2 WEG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 4 WoEigG, § 8 Abs 2 WoEigG, § 10 Abs 2 WoEigG, § 13 Abs 2 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung zur Einräumung von Sondernutzungsrechten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 13 Abs. 2
    Ermächtigung des teilenden Eigentümers in Teilungserklärung zur Zuweisung und näheren Bestimmung von Sondernutzungsrechten zulässig

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines teilenden Eigentümers zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts bei Verkauf von Wohnungseigentumseinheiten in der Teilungserklärung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 13 Abs. 2
    Anforderungen an Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung zur (flexiblen) Einräumung von Sondernutzungsrechten an Erwerber

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einräumung von Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung zur Einräumung von Sondernutzungsrechten

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung zur Einräumung von Sondernutzungsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13 Abs. 2
    Ermächtigung eines teilenden Eigentümers zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts bei Verkauf von Wohnungseigentumseinheiten in der Teilungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einräumen v. Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungserklärung und die Ermächtigung zur Einräumung von Sondernutzungsrechten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bauträgerermächtigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einräumung von Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: In Teilungserklärung Einräumung von Sondernutzungsrechten für künftigen Erwerber zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 22; BGB § 1004
    Zur Inhaltskontrolle des Vorbehalts einer Sondernutzungsrechtszuweisung in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamer Vorbehalt zur späteren Einräumung von Sondernutzungsrechten an Erwerber! (IMR 2012, 68)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 676
  • MDR 2012, 207
  • DNotZ 2012, 528
  • NZM 2012, 157
  • WM 2012, 1976
  • Rpfleger 2012, 247
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine solche Gestaltung rechtlich unbedenklich ist (vgl. nur KG, ZMR 2007, 384, 387 mwN; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 56), sofern und solange der dadurch Begünstigte - wie hier - Eigentümer einer Wohnungs- oder Teileigentümereinheit ist (Senat, Beschluss vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, S. 276 f., 279 ff.; vgl. auch Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 88 mwN und unter Hinweis darauf, dass ein bei Ausscheiden des teilenden Eigentümers aus der Gemeinschaft noch bestehendes Zuweisungsrecht in die geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt).

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).

  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 113/84

    Zulässigkeit von Bestimmungen zur Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses bei

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    Diese sind insoweit nach § 315 BGB vor einem Missbrauch der Gestaltungsmacht der teilenden Eigentümerin geschützt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. November 1985 - V ZR 113/84, NJW 1986, 845), der eine Art Treuhänderfunktion gegenüber den (zukünftigen) Miteigentümern zukommt (Ulmer in Festgabe für Weitnauer, 1980, S. 205, 206 u. 217) und die bei der Ausübung ihres Gestaltungsermessens die Belange der übrigen Wohnungseigentümer angemessen zu berücksichtigen hat (Häublein, aaO, S. 306 f. mwN).

    ee) Die Zuteilung des Sondernutzungsrechts mit dem hier in Rede stehenden Inhalt hält sich innerhalb des der teilenden Eigentümerin nach § 315 BGB zustehenden Gestaltungsermessens (zu Letzterem vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. November 1985, aaO).

  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04

    Unwirksame Ermächtigung zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    Als Ausdruck der Privatautonomie kann die Befugnis hierzu - wie hier - durch eine Ermächtigung in der Teilungserklärung erteilt werden (Armbrüster, ZMR 2005, 244, 247; Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 85 f. mwN; vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445); auf das Bestehen einer wirksamen Vollmacht zum Handeln im Namen sämtlicher übrigen Wohnungseigentümer kommt es dann nicht an.

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    Anders als bei der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum oder umgekehrt (dazu Senat, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166) betrifft eine Konkretisierung oder Änderung der positiven Komponente eines Sondernutzungsrechts nicht den Gegenstand, sondern lediglich den Inhalt des Eigentums.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 Abs. 2 WEG kann es nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2000, V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 163; Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 74).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    dd) Die Ermächtigung hält einer Inhaltskontrolle stand, und zwar gleichgültig, ob man in der Teilungserklärung getroffene Regelungen an dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder - was zweifelhaft erscheint - an den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB (ggf. in entsprechender Anwendung) misst (zweifelnd bereits Senat, Beschluss vom 20. Juni 2002 - V ZB 39/01, BGHZ 151, 164, 173 f. mwN auch zum Streitstand; offengelassen auch in dem Senatsurteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, NJW 2007, 213, 215).
  • BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07

    Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine solche Gestaltung rechtlich unbedenklich ist (vgl. nur KG, ZMR 2007, 384, 387 mwN; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 56), sofern und solange der dadurch Begünstigte - wie hier - Eigentümer einer Wohnungs- oder Teileigentümereinheit ist (Senat, Beschluss vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, S. 276 f., 279 ff.; vgl. auch Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 88 mwN und unter Hinweis darauf, dass ein bei Ausscheiden des teilenden Eigentümers aus der Gemeinschaft noch bestehendes Zuweisungsrecht in die geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

    Auszug aus BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
    dd) Die Ermächtigung hält einer Inhaltskontrolle stand, und zwar gleichgültig, ob man in der Teilungserklärung getroffene Regelungen an dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder - was zweifelhaft erscheint - an den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB (ggf. in entsprechender Anwendung) misst (zweifelnd bereits Senat, Beschluss vom 20. Juni 2002 - V ZB 39/01, BGHZ 151, 164, 173 f. mwN auch zum Streitstand; offengelassen auch in dem Senatsurteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, NJW 2007, 213, 215).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Damit handelt es sich um gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte (ebenso OLG München, ZMR 2008, 560, 561; OLG Düsseldorf, NZM 2004, 107, 108; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 767; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672; LG Köln, ZWE 2012, 187 f.; Hügel/Elzer, WEG, § 15 Rn. 10; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 14a; Bornemann, Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht, 2000, S. 132 f.; Schweiger, Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum, 1987, S. 128 f.; wohl auch Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 13 Rn. 68; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 29; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, 2003, S. 200 f.); sie können nur durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22 mwN).

    Sondernutzungsrechte sind dadurch gekennzeichnet, dass einem oder mehreren Wohnungseigentümern unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer das Recht zur Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums zugewiesen wird (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 Abs. 2 WEG kann es nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; vgl. auch Senat, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, WuM 2016, 696 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und

    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 II WEG kann es nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; vgl. auch Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZWE 2016, 453 Rn. 11; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 22; Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167).

    Hiervon ist auszugehen, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8; Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377; Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, ZWE 2014, 178 Rn. 7).

  • BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten

    (b) Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander können aber gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG nach den Vorschriften des 2. und 3. Abschnittes des Wohnungseigentumsgesetzes, namentlich durch die Eintragung in das Grundbuch nach § 10 Abs. 3 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht und auf diese Weise "verdinglicht" werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 13; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 23).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Eine nach dieser Norm erforderliche Zustimmung ist in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts nur enthalten, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (näher Senat, Urteile vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8 und vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass die W.   den Vertrag nicht an etwaigen Nutzungsinteressen der Beklagten ausgerichtet, sondern es hinsichtlich des Sondernutzungsrechts am Garten bei dem bestehenden Zustand belassen und mit Verkauf der Dachgeschosswohnung als der letzten Wohnung auf ihr insoweit noch bestehendes Änderungsrecht verzichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 16).
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Sie schränken damit die gesetzliche Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 WEG ein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZfIR 2017, 12 Rn. 14; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).

    Die mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechts getroffene Grundlagenentscheidung für den ausschließlichen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch einzelne Wohnungseigentümer und gegen dessen Mitgebrauch durch alle kann nur durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    (1) Vor dem Hintergrund, dass es bei Bauvorhaben häufig notwendig oder zweckmäßig ist, die ursprüngliche Planung zu modifizieren, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn die Erwerber dem teilenden Eigentümer in den Erwerbsverträgen eine Vollmacht erteilen, die ihm Änderungen der Teilungserklärung ermöglicht (vgl. Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 8 Rn. 32; Staudinger/Rapp, BGB [2018], § 8 WEG Rn. 22a; vgl. für einen Änderungsvorbehalt für Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, ZfIR 2012, 182 Rn. 15).

    Da der Senat die in einer Teilungserklärung festgelegte Änderungsbefugnis der teilenden Eigentümerin zu der nachträglichen Schaffung und Zuweisung von Sondernutzungsflächen, die ebenfalls keine ausdrückliche Befristung durch eine Höchstfrist vorsah, gebilligt hat (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, ZfIR 2012, 182 Rn. 16), ist die Begrenzung auf die letzte Veräußerung jedenfalls nicht evident unwirksam (vgl. auch die gleichlautenden Formulierungsvorschläge von Staudinger/Rapp, BGB [2018], § 8 WEG Rn. 22d).

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

    c) Der Senat, der an der AGB-Kontrolle der Gemeinschaftsordnung schon mehrfach Zweifel geäußert hat (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2002 - V ZB 39/01, BGHZ 151, 164, 173 f.; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 14), entscheidet die Rechtsfrage nunmehr im Sinne der erstgenannten Auffassung.

    Gemessen an dem Gebot von Treu und Glauben hat der Senat eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Ermächtigung des teilenden Bauträgers zu der nachträglichen Zuweisung von Sondernutzungsrechten wegen der ohnehin bestehenden zeitlichen und inhaltlichen Schranken als zulässig erachtet (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 14 ff.), während ein langfristiger Kontrahierungszwang in der Gemeinschaftsordnung keinen Bestand hatte (vgl. jeweils zum betreuten Wohnen Senat, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, NJW 2007, 213 Rn. 17; BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - III ZR 37/18, NZM 2019, 221 Rn. 29 f.).

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden, dass eine solche Zustimmung bereits in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts enthalten ist, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 mwN).

    Auch das hat der Senat bereits mit Urteil vom 2. Dezember 2011 (aaO), dem insoweit eine zumindest vergleichbare - dieselbe Eigentumsanlage betreffende - Fallgestaltung zugrunde liegt, im Einzelnen ausgeführt.

    bb) Allerdings muss eine dahin gehende Ermächtigung - soll sie im Wege der Grundbucheintragung nach § 10 Abs. 3 WEG verdinglicht werden - dem sachen- und grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011, aaO; Urteil vom 20. Januar 2012 - V ZR 125/11, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 2. Dezember 2011 (aaO) Bezug genommen.

    Denn für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 1004 BGB trägt der Kläger die Darlegungslast (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011, aaO).

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676, 677; vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

  • OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18

    Zugang zu Gemeinschaftsräumen - Einrichten eines Sondernutzungsrechts

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 14 W 104/23

    Zur Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der

  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 20 W 70/15

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

  • OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 17/18

    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit der Bewilligung sämtlicher

  • OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 6 U 172/14

    Besitzschutzklage des Mieters von Teileigentum gegen die

  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 31/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • OLG Frankfurt, 25.06.2015 - 20 W 54/15

    Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 9 S 11/20

    Anspruch auf Kellerausbau eines Wohnungseigentümers

  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der

  • AG Berlin-Mitte, 06.02.2018 - 22 C 41/17

    Eigentümer von Dachgeschossrohlingen können vonKosten ausgenommen werden

  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 15 Wx 99/11

    Wirksamkeit der Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den teilenden

  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

  • OLG Stuttgart, 11.05.2012 - 8 W 164/11

    Wohnungseigentums- und Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des

  • LG Aurich, 08.12.2017 - 4 S 159/17

    Tiefgarage kann nicht einem Eigentümer per Beschluss zugewiesen werden

  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2021 - 3 W 52/21

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Zustimmung sämtlicher

  • AG München, 02.04.2020 - 483 C 27269/16

    Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2017 - 13 S 14/16
  • KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22

    Voraussetzungen einer Eintragung eines Sondernutzungsrechts als Inhalt des

  • LG München I, 25.06.2015 - 36 S 8340/14

    Zuständigkeitsbereich des Wohnungseigentumsgerichts

  • OLG München, 25.07.2013 - 1 U 2067/11

    Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Notars bei Begründung eines

  • KG, 19.08.2015 - 1 W 512/15

    Grundbucheintragung eines nachträglich zugeordneten Sondernutzungsrechts:

  • OLG Koblenz, 27.10.2021 - 3 W 52/21

    Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten

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