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   BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17   

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https://dejure.org/2020,43728
BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17 (https://dejure.org/2020,43728)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2020 - XII ZB 456/17 (https://dejure.org/2020,43728)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - XII ZB 456/17 (https://dejure.org/2020,43728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    Art. 20 Abs. 3 GG, § ... 71 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 FamFG, §§ 17 ff. FamFG, §§ 71 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, 41 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 FamFG, § 10 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 275 FamFG, § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 FamFG, § 166 Abs. 1 ZPO, §§ 167 bis 195 ZPO, § 170 Abs. 1 ZPO, § 274 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 41 Abs. 1 FamFG, § 17 Abs. 1 FamFG, § 276 FamFG, § 276 Abs. 3 FamFG, § 274 Abs. 2 FamFG, § 303 Abs. 3 FamFG, § 11 Satz 5 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 9 FamFG, § 9 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 18 Abs. 4 FamFG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 93 c Abs. 1 Satz 2, 31 Abs. 1 BVerfGG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 62 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen; Wiedereinsetzungsgrund aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache: Wiedereinsetzungsgrund der Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers und einer psychischen Krankheit des Betroffenen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 17 Abs. 1 ; FamFG § 275 ; FamFG § 276
    Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen; Wiedereinsetzungsgrund aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlende Verfahrenspflegerbestellung als Wiedereinsetzungsgrund?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung und unterbliebene Verfahrenspflegerbestellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung: Auswirkungen einer unterlassenen Bestellung eines Verfahrenspflegers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2890
  • MDR 2021, 441
  • FGPrax 2021, 76
  • FamRZ 2021, 457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17

    Beschluss des Bundesgerichtshofs verletzt Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2020 (Az. 1 BvR 2843/17 - FamRZ 2020, 1674) festgestellt, dass der Senatsbeschluss die Betroffene in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG verletzt, den Senatsbeschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Allerdings deutet das Bundesverfassungsgericht Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Zustellung an, indem es ausführt, die Anwendung des § 275 FamFG mit der Wirkung einer wirksamen Zustellung verletze die Betroffene in ihren verfassungsmäßigen Rechten (BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 23), bevor es sich mit der Frage einer - die Wirksamkeit der Zustellung voraussetzenden - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand befasst.

    Gerade weil der Betroffene nicht bloßes Verfahrensobjekt sein darf, sondern als Verfahrenssubjekt seinen Willen selbst im Verfahren äußern und seine Interessen selbst vertreten können soll, hat der Gesetzgeber mit § 275 FamFG sichergestellt, dass der Betroffene in allen betreuungsrechtlichen Verfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit als verfahrensfähig zu behandeln ist (vgl. BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 19).

    a) Dies folgt allerdings nicht allein aus dem Umstand, dass der Betroffenen im Beschwerdeverfahren - wie auch schon in der ersten Instanz - kein Verfahrenspfleger gemäß § 276 FamFG bestellt war, unabhängig davon, ob die Nichtbestellung rechtsfehlerhaft war (in diese Richtung aber BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 23 ff. und ggf. auch Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 4).

    Dem lässt sich auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, durch die Inkaufnahme nachteiliger verfahrensrechtlicher Folgen werde die vom Gesetzgeber mit § 275 FamFG verfolgte Intention in ihr Gegenteil verkehrt (so aber BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 20).

  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Aus diesem Grunde kann der Betroffene sein Rehabilitationsinteresse in einem erledigten Betreuungsverfahren regelmäßig durch einen Feststellungsantrag nach § 62 FamFG zur Geltung bringen (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 14 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in das grundrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 15 mwN).

    Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift bedeutet regelmäßig einen gravierenden Verfahrensfehler im vorgenannten Sinne (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 160/19 - FamRZ 2019, 1735 Rn. 16).

  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 78/20

    Formerfordernisse für die Beschwerde des Betroffenen in einem

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Ein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 17 FamFG kann sich wegen § 275 FamFG grundsätzlich nicht schon aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen als solcher ergeben (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. Juli 2020 - XII ZB 78/20, FamRZ 2020, 1667).

    bb) Unabhängig davon, welcher Meinung man insoweit folgt, kann sich ein unverschuldetes Hindernis im Sinne des § 17 Abs. 1 FamFG wegen § 275 FamFG grundsätzlich nicht schon aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen als solcher ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2020 - XII ZB 78/20 - FamRZ 2020, 1667 Rn. 5).

    Mit dieser von den allgemeinen Bestimmungen zur Verfahrensfähigkeit (vgl. § 9 FamFG) abweichenden Sonderregelung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ist demnach eine verfahrensrechtliche Gleichstellung des geschäftsunfähigen Betroffenen mit geschäftsfähigen Verfahrensbeteiligten, nicht jedoch eine Besserstellung bezweckt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2020 - XII ZB 78/20 - FamRZ 2020, 1667 Rn. 4).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Wie der Senat nach Erlass der Beschwerdeentscheidung entschieden hat, ist in Verfahren, in denen - wie hier - die Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten in Betracht kommt, in der Regel die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich und die Nichtbestellung zu begründen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12).

    Dies folgt bereits daraus, dass wegen der Anordnung des umfassenden Einwilligungsvorbehalts für den Bereich der Vermögenssorge ein Regelfall für die Verfahrenspflegerbestellung vorlag, das Landgericht jedoch ebenso wie das Amtsgericht von einer solchen ohne Begründung abgesehen hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 und vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 12).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Eine solche Rechtslage wäre zudem kaum mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu etwa BVerfG StV 2017, 729 Rn. 12 mwN und BVerfGE 107, 395 = FamRZ 2003, 995, 997 und 999) vereinbar.
  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Eine solche Rechtslage wäre zudem kaum mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu etwa BVerfG StV 2017, 729 Rn. 12 mwN und BVerfGE 107, 395 = FamRZ 2003, 995, 997 und 999) vereinbar.
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Dies folgt bereits daraus, dass wegen der Anordnung des umfassenden Einwilligungsvorbehalts für den Bereich der Vermögenssorge ein Regelfall für die Verfahrenspflegerbestellung vorlag, das Landgericht jedoch ebenso wie das Amtsgericht von einer solchen ohne Begründung abgesehen hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 und vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 12).
  • BGH, 17.04.2019 - XII ZB 570/18

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Daraus folgt zudem, dass die ohne Beteiligungsmöglichkeit eines Verfahrenspflegers durchgeführte Anhörung des Amtsgerichts verfahrensfehlerhaft war, weshalb das Landgericht die Betroffene nochmals - nach Bestellung eines Verfahrenspflegers und mit der diesem gewährten Möglichkeit, an der Anhörung teilzunehmen - persönlich hätte anhören müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2019 - XII ZB 570/18 - FamRZ 2019, 1272 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20

    Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Sie führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse von Amts- und Landgericht, weil diese die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 68/20 - FamRZ 2020, 1677 Rn. 9 mwN) festzustellen ist.
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17
    Er soll die Belange des Betroffenen im Verfahren wahren und ihn fachkundig beraten und begleiten (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 15; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308 S. 265).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 288/18

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung durch den

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 474/11

    Betreuungsverfahren: Einrede der Verjährung durch den Verfahrenspfleger

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines

  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 510/20

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 537/18, FamRZ 2020, 50) oder wenn das Betreuungsgericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 456/17, FamRZ 2021, 457).

    Zudem liegt ein Regelfall der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor, wenn im Bereich der Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 456/17 - FamRZ 2021, 457 Rn. 31 mwN).

  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Aus diesem Grund muss dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mit seinem Verfahrenspfleger über das Gutachten beraten zu können, denn dieser wird zu dem Zweck bestellt, die Belange des Betroffenen im Verfahren zu wahren und ihn fachkundig zu beraten und zu begleiten (BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2020 - XII ZB 456/17), wobei sich aus dieser Stellung des Verfahrenspflegers für diesen die Pflicht ergibt, ggü.
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