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   BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95   

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https://dejure.org/1996,2359
BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95 (https://dejure.org/1996,2359)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1996 - 3 StR 153/95 (https://dejure.org/1996,2359)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 3 StR 153/95 (https://dejure.org/1996,2359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage - Straflosigkeit - DDR-Staatsbürger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78, § 99

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95
    Die Entscheidung über den Verfall ist zwar grundsätzlich unabhängig von der Bemessung der Strafe (vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1).
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95
    Dieser Rechtsauffassung ist der Senat unter Aufgabe seiner früher gegenteiligen Rechtsprechung gefolgt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 15. Mai 1995 zur Strafbarkeit und Verfolgbarkeit früherer Mitarbeiter der DDR-Geheimdienste (NJW 1995, 1811) entschieden, daß ein aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitetes Verfolgungshindernis insoweit besteht, als die Spionagetätigkeit von Bürgern der DDR ausschließlich vom Gebiet der DDR oder von Ländern aus ausgeübt worden ist, wo sie weder Strafverfolgung noch Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland befürchten mußten.
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95
    Ob eine Unterbrechung von vergleichbarer Dauer, die aus anderen, der geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht wesenseigenen Gründen eingetreten ist, aufgrund der Erwägungen des Senats zur Deliktsnatur der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Beschluß vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 211/95 - demgegenüber als Tatbeendigung im Sinne von § 78 a Satz 1 StGB zu werten wäre, kann nach Sachlage offen bleiben.
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1899/94

    Strafbarkeit ehemaliger DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95
    Insoweit bedarf es jedoch weiterer tatrichterlicher Klärung, ob er während der Tatzeit aus der Sicht der DDR aufgrund deren Staatsbürgerrechts noch als Staatsbürger der DDR anzusehen war (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall: BVerfG, 2. Kammer des zweiten Senats, Beschluß vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 1899/94 -).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Darüber hinaus würde die Anordnung des Verfalls den Strafausspruch unberührt lassen (BGH NStZ 1995, 491; NStZ-RR 1996, 129, 130; NStZ 2000, 137; NStZ 2001, 312).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    So hat der Senat die vorübergehende "Abschaltung" eines Agenten für die Dauer eines Jahres nach der Enttarnung eines anderen Agenten zur Vermeidung einer Entdeckung als für eine geheimdienstliche Agententätigkeit typisch bewertet (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Nach wie vor hat er sich in den Dienst des MfS gestellt und seine Kontakte zum MfS auf dessen Anweisung lediglich vorübergehend unterbrochen, um zur Sicherung späterer - wichtigerer - nachrichtendienstlicher Aktivitäten jeglicher Gefahr einer Aufdeckung aus dem Wege zu gehen (vgl. BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Das ist der Fall bei Unterbrechungen, die nicht im normalen Lauf der geheimdienstlichen Agententätigkeit liegen, sofern sie dieser nicht wesenseigen sind, etwa weil sie im Einvernehmen mit dem fremden Geheimdienst nur vorübergehender Art sein und spätere nachrichtendienstliche Aktivitäten sichern sollen (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

    Daß dieser mit dem Brutto-Wertersatzverfall verbundene Nachteil bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt wurde, stellt keinen Rechtsfehler dar, da die Verfallanordnung gemäß §§ 73, 73a StGB nicht zu einer Strafmilderung führen muß (BGH NStZ 1995, 491; BGH NStZ-RR 1996, 129, 130; BGH Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96; BGH NJW 1998, 1723, 1728; BGH NStZ 2000, 137; LK-Schmidt 11. Aufl. § 73 Rdn. 7 und 11 ff,).
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