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   BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16   

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https://dejure.org/2017,4736
BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16 (https://dejure.org/2017,4736)
BGH, Entscheidung vom 03.01.2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16 (https://dejure.org/2017,4736)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16 (https://dejure.org/2017,4736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 42 Abs. 3 JGG, § 8 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung des Hauptverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung des Hauptverfahrens

  • rechtsportal.de

    JGG § 42 Abs. 3
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 4650 Js 236726/15
  • BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2014 - 2 ARs 114/14

    Zuständiges Gericht

    Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16
    Zwar kommt vorliegend eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Jugendrichter - Frankfurt am Main grundsätzlich in Betracht, da es insoweit lediglich auf den faktischen Aufenthaltsort ankommt und nicht - wie nach § 8 StPO - auf den Wohnsitz oder auf die Meldeanschrift des Jugendlichen oder Heranwachsenden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 2 ARs 114/14; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 ARs 545/06).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 545/06

    Aufenthaltswechsel (faktischer Aufenthalt; Wohnsitz; Meldeanschrift)

    Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16
    Zwar kommt vorliegend eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Jugendrichter - Frankfurt am Main grundsätzlich in Betracht, da es insoweit lediglich auf den faktischen Aufenthaltsort ankommt und nicht - wie nach § 8 StPO - auf den Wohnsitz oder auf die Meldeanschrift des Jugendlichen oder Heranwachsenden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 2 ARs 114/14; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 ARs 545/06).
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