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BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Örtliche Zuständigkeit (Abweichung vom faktischen Aufenthaltsort) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung des Hauptverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung des Hauptverfahrens
- rechtsportal.de
JGG § 42 Abs. 3
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung des Hauptverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 4650 Js 236726/15
- BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16, 2 AR 209/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2014 - 2 ARs 114/14
Zuständiges Gericht
Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16
Zwar kommt vorliegend eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Jugendrichter - Frankfurt am Main grundsätzlich in Betracht, da es insoweit lediglich auf den faktischen Aufenthaltsort ankommt und nicht - wie nach § 8 StPO - auf den Wohnsitz oder auf die Meldeanschrift des Jugendlichen oder Heranwachsenden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 2 ARs 114/14; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 ARs 545/06). - BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 545/06
Aufenthaltswechsel (faktischer Aufenthalt; Wohnsitz; Meldeanschrift)
Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 ARs 288/16
Zwar kommt vorliegend eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Jugendrichter - Frankfurt am Main grundsätzlich in Betracht, da es insoweit lediglich auf den faktischen Aufenthaltsort ankommt und nicht - wie nach § 8 StPO - auf den Wohnsitz oder auf die Meldeanschrift des Jugendlichen oder Heranwachsenden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 2 ARs 114/14; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 ARs 545/06).