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   BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75   

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BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75 (https://dejure.org/1976,1304)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1976 - 1 StR 818/75 (https://dejure.org/1976,1304)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1976 - 1 StR 818/75 (https://dejure.org/1976,1304)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Das hätte ein eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten vorausgesetzt (BGHSt 25, 290 [291]).

    Hier liegt ein eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten vor, das als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gewürdigt werden muß; der Erwerb und die Abgabe des Rauschgifts sind unselbständige zweckverbundene Teilakte des Handeltreibens (BGHSt 25, 290 [291]; Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74 und vom 8. April 1975 - 1 StR 83/75).

  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 678/74

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Hier liegt ein eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten vor, das als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gewürdigt werden muß; der Erwerb und die Abgabe des Rauschgifts sind unselbständige zweckverbundene Teilakte des Handeltreibens (BGHSt 25, 290 [291]; Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74 und vom 8. April 1975 - 1 StR 83/75).
  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Im übrigen ist der Tatrichter bei Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen grundsätzlich nicht durch den Anklagegrundsatz beschränkt, sofern Umstände in Betracht kommen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld und Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind und sofern die Gefahr einer Doppelbestrafung vermieden wird (BGH NJW 1951, 769, 770; Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. 5.583, 584; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil 2. Aufl. § 80 III 1 S. 656).
  • BGH, 12.07.1955 - 2 StR 188/55
    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Für die neue Hauptverhandlung ist darauf hinzuweisen, daß bei Verhängung von Jugendstrafen der Erziehungszweck im Vordergrund steht (§ 18 Abs. 2 JGG ) und die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts - wie z.B. auch § 49 StGB n.F. - keine Gültigkeit haben (§ 18 Abs. 1 Satz 3 JGG ), wenn sie auch als Anhaltspunkte nicht außer Betracht gelassen werden dürfen (vgl. BGHSt 8, 78, 80; BGH LM JGG § 105 Nr. 6 a; NJW 1972, 693 Nr. 14).
  • BGH, 08.04.1975 - 1 StR 83/75

    Fortsetzungszusammenhang zwischen unerlaubtem Erwerb und Handeltreiben von

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Hier liegt ein eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten vor, das als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gewürdigt werden muß; der Erwerb und die Abgabe des Rauschgifts sind unselbständige zweckverbundene Teilakte des Handeltreibens (BGHSt 25, 290 [291]; Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74 und vom 8. April 1975 - 1 StR 83/75).
  • BGH, 29.11.1960 - 5 StR 263/60

    Auswirkungen einer Rücknahmeerklärung eines Angeklagten auf die

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Es handelt sich hier, wie der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 29. November 1960 - 5 StR 263/60 (Leitsatz GA 1961, 358 ) unter Hinweis auf BGH LM JGG § 105 Nr. 1 entschieden hat, um eine bloße Ordnungsvorschrift (ebenso Dallinger-Lackner, JGG 2. Aufl. § 36 Anm. 3; nicht widersprechend Brunner, JGG 4. Aufl. § 36 Vorbem., Anm. 1 a und 1 b).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Im übrigen ist der Tatrichter bei Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen grundsätzlich nicht durch den Anklagegrundsatz beschränkt, sofern Umstände in Betracht kommen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld und Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind und sofern die Gefahr einer Doppelbestrafung vermieden wird (BGH NJW 1951, 769, 770; Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. 5.583, 584; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil 2. Aufl. § 80 III 1 S. 656).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Für die neue Hauptverhandlung ist darauf hinzuweisen, daß bei Verhängung von Jugendstrafen der Erziehungszweck im Vordergrund steht (§ 18 Abs. 2 JGG ) und die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts - wie z.B. auch § 49 StGB n.F. - keine Gültigkeit haben (§ 18 Abs. 1 Satz 3 JGG ), wenn sie auch als Anhaltspunkte nicht außer Betracht gelassen werden dürfen (vgl. BGHSt 8, 78, 80; BGH LM JGG § 105 Nr. 6 a; NJW 1972, 693 Nr. 14).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die in der Hauptverhahdlung gemäß §§ 154, 154 a StPO vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff nicht dazu, daß dieser Verfahrensstoff und die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grunde für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssen; vielmehr ist der Tatrichter nicht gehindert, auch solchen Stoff zu ermitteln und festzustellen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (BGH NStZ 1981, 99; BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; vgl. auch Bruns NStZ 1981, 81; Rieß GA 1980, 312; Terhorst JR 1982, 247 und JR 1984, 170).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78

    Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme

    Eigennützig handelt auch, wer Vorteile irgendwelcher Art erwartet (vgl. Amtl. Begr. zu § 11 Abs. 1 Nr. 8 BetmG, atgedruckt bei Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht B 1 § 11 Rdn. 66; BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 -).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

    3 St 44/54|BGH; 24.06.1954; 4 StR 893/53">1954, 1416; MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 -, vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 -, vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81; Beschl. vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 566; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts AT 3. Aufl. § 83 III 1 = S. 712/713; G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 46 Rdn. 68, 78; Lackner, StGB 15. Aufl. § 46 Anm. 4 a).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 417/80
    Sie führt jedoch zu einer Änderung der Schuldsprüche dahin, daß die Angeklagten wegen vollendeten (statt versuchten) Handeltreibens Bit Betäubungsmitteln verurteilt werden; denn für die Annahme der Vollendung genügt eine auf den Abschluß eines Kaufvertrags gerichtete eigennützige Tätigkeit, so wie sie hier festgestellt ist, auch dann, wenn sich die tatsächliche Beschaffung und Übereignung des Betäubungsmittels für den Täter als unmöglich erweist ( BGH, Urt. v. 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 - S. 7; BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen beim

    Denn Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, 8. April, 1975 - 1 StR 83/75 - und 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75).
  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 72/78

    Annahme eines fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Im Falle II 2 b der Urteilsgründe (verbotswidrige Einfuhr von Haschisch durch H. auf Veranlassung des Angeklagten) ist der Angeklagte ebenfalls allein eines Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig, weil sich schon das Bestimmen des H. zur Einfuhr als eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten und deshalb als unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens darstellt (vgl. BGHSt 25, 385; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 und vom 9. November 1976 - 5 StR 623/76).
  • BGH, 09.11.1976 - 5 StR 611/76

    Abgrenzung von Handeltreiben und Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln an Hand

    Dieses setzt eine eigennützige , auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit voraus (BGHSt 25, 290, 291; BGH Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 -).
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