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   BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75, alt: 5 StR 379/73   

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https://dejure.org/1976,9583
BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75, alt: 5 StR 379/73 (https://dejure.org/1976,9583)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1976 - 5 StR 738/75, alt: 5 StR 379/73 (https://dejure.org/1976,9583)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1976 - 5 StR 738/75, alt: 5 StR 379/73 (https://dejure.org/1976,9583)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75
    Enthält die Urteilsformel wie hier überflüssigerweise einen solchen Ausspruch, so wirkt er nur deklaratorisch (BGHSt 24, 29, 30).
  • RG, 10.11.1925 - I 531/25

    Welche Wirkung hat es, wenn das Gericht eine längere Untersuchungshaft als die

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75
    Das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben schon zu § 60 StGB in der vor Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsreformgesetzes geltenden Fassung entschieden, daß ein unrichtiger Ausspruch über die Anrechnung der Untersuchungshaft niemals die Wirkung haben könne, eine längere Strafzeit zu tilgen, als der wirklich erduldeten Untersuchungshaft entspricht (RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051 Nr. 79; BGH Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 - bei Dallinger in MDR 1952, 657).
  • BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75
    Das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben schon zu § 60 StGB in der vor Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsreformgesetzes geltenden Fassung entschieden, daß ein unrichtiger Ausspruch über die Anrechnung der Untersuchungshaft niemals die Wirkung haben könne, eine längere Strafzeit zu tilgen, als der wirklich erduldeten Untersuchungshaft entspricht (RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051 Nr. 79; BGH Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 - bei Dallinger in MDR 1952, 657).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urt. vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschl. vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83

    Notwendigkeit einer richterliche Entscheidung über die Anrechnung der aus Anlass

    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
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