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   BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92   

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BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92 (https://dejure.org/1993,817)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 3 StR 356/92 (https://dejure.org/1993,817)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 3 StR 356/92 (https://dejure.org/1993,817)
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Bordell-Krieg

§ 240, § 32, § 34 StGB, Verwerflichkeit;

§ 212 StGB, § 32, § 33 StGB, angekündigter Angriff, planmäßiges Sicheinlassen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 33 StGB; § 240 StGB
    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines vorherangekündigten Angriffs unter Übergehung der erreichbaren Polizei (intensiver Notwehrexzess); Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs (Verwerflichkeit; Gewalt bei Androhung ...

  • openjur.de

    §§ 240 Abs. 2, 33 StGB
    Zu den Voraussetzungen für eine entschuldigte Überschreitung der Notwehr; Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs

  • Wolters Kluwer

    Notwehrexzeß - Nötigung - Verwerflichtkeit - Nötigung durch Unterlassen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rotlichtfall: Entschuldigtes Überschreiten der Notwehr und Nötigung zur Unterlassung eines noch nicht gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf den Täter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 33, § 240 Abs. 2
    Kein Überschreiten der Notwehr bei planmäßiger Auseinandersetzung - Verwerflichkeit der Nötigung zur Unterlassung eines noch nicht gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB - Nicht gegenwärtig (noch nicht unmittelbar bevorstehend)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 133
  • NJW 1993, 1869
  • MDR 1993, 558
  • NStZ 1993, 333
  • StV 1993, 576
  • JR 1994, 421
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung NJW 1962, 308, 309 für die § 33 StGB im wesentlichen entsprechende Regelung des § 53 Abs. 3 StGB aF ausgesprochen, daß eine Strafbefreiung nach dieser Vorschrift ihrem Wesen nach immer nur ein schuldhaftes Handeln ergreifen kann, das ausschließlich mit der unmittelbaren Abwehr des Angriffs zusammenhängt; sie dürfe nicht zur Ausräumung eines vorwerfbaren Verhaltens herangezogen werden, das bereits vor dem Eintritt der Notwehrlage eingesetzt habe.

    Dies gilt aber dann nicht - und darin liegt der zutreffende Ausgangspunkt der Entscheidung in NJW 1962, 308, 309 -, wenn sich der rechtswidrig Angegriffene planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat, um unter Ausschaltung der für die Konfliktlösung zuständigen und erreichbaren Polizei den ihm angekündigten Angriff mit eigenen Mitteln abzuwehren und die Oberhand über seinen Gegner zu gewinnen.

  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    Ob überhaupt ein Schuß zur Abwehr erforderlich war, kann offenbleiben (vgl. auch BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 6 und § 33 Furcht 1).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    Er hat sie dadurch mit Gewalt (vgl. BGHSt 23, 126, 127) zu einer Handlung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB genötigt.
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    § 33 StGB gilt auch bei bewußter Überschreitung der Notwehr (BGHR StGB § 33 Nothilfe 1 und Furcht 1).
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    (a) So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Erforderlichkeit der Notstandshandlung entfällt, wenn zur Gefahrabwehr staatliche bzw. "obrigkeitliche' Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137; Fischer aaO § 34 Rn. 9a; vgl. auch Erb in Münchener Kommentar zum StGB aaO § 34 Rn. 94).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Zwar verkennt das Gericht nicht, dass in der strafrechtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum die Erforderlichkeit einer Tat dann grundsätzlich verneint wird, wenn staatliche Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urt. v. 3.2.1993 - 3 StR 356/92, NJW 1993, 1869, 1870; BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 13; Kühl, Strafrecht AT, 8. Aufl. 2017, § 8, Rn. 27; Rengier, Strafrecht AT, 14. Aufl. 2022, § 19, Rn. 23) oder wenn die Lösung der von § 34 StGB "vorausgesetzten Konfliktlage zwischen dem Erhaltungsgut und dem Eingriffsgut einem besonderen Verfahren oder einer bestimmten Institution vorbehalten ist" (BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; vgl. auch u.a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.5.2013 - 1 Ss 20/13, BeckRS 2013, 18047; Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 41) und dass in diesen Grundsätzen gerade auch der prinzipielle Vorrang staatlicher, von demokratischer Legitimation getragener und auf der Basis rechtsstaatlich geregelter und kontrollierter Verfahren erfolgender Gefahrenabwehrmaßnahmen im weiteren Sinne seinen Ausdruck findet.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    bb) Das Verhalten des Angeklagten - die Gewaltausübung durch Anbringen des Stahlkastens - war, wie das Landgericht mit seinen allerdings knappen Ausführungen im Ergebnis zu Recht annimmt, im Hinblick auf den angestrebten Zweck im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich (vgl. BGHSt 17, 328, 331; 18, 389, 391; 19, 263, 268; 39, 133, 137).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Das Überschreiten der Notwehrbefugnisse wirkt aber auch dann nicht schuldausschließend, wenn sich der Täter planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat (BGHSt 39, 133; BGH NJW 1995, 973).
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 185/23

    Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Als anderweitige Abwendungsmöglichkeit in diesem Sinne ist grundsätzlich die rechtzeitig mögliche Inanspruchnahme behördlicher Hilfe vorgreiflich (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137; vom 14. Januar 1998 - 1 StR 658/97; vom 25. März 2003 - 1 StR 483/02, BGHSt 48, 255, 259 f.; Beschluss vom 4. Dezember 1996 - 2 StR 347/96, BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, abwendbare 1; MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 34 Rn. 115; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 34 Rn. 9a).
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Darüber hinausgehende Gewaltausübung mißachtet den Vorrang des staatlichen Gewaltmonopols (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.2.1993 - 3 StR 356/92 -).
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

    Der Angeklagte ist auf die Beschreitung des Rechtsweges zu verweisen und darf - auch bei vermeintlich rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen - nicht unter Ausschaltung des Gewaltmonopols des Staates zur Selbsthilfe greifen (vgl. BGHSt 39, 133).
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Bei dieser Begründung verkennt das Landgericht die Tragweite des Senatsurteils BGHSt 39, 133 [BGH 03.02.1993 - 3 StR 356/92].
  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten,

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20

    Notwehr (hier: Nothilfe) gegen Erpressung (Recht am eigenen Bild;

  • OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00

    Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß

  • BGH, 28.07.1995 - 3 StR 249/95

    Warnschüsse - Notstandsähnliche Lage - Verwerflichkeit - Nötigung

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 29/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Beweiswürdigung (Vorsatz bei Schockzustand);

  • OLG Köln, 26.02.1999 - Ss 51/99

    Betäubungsmittel: Urteilsfeststellungen - Motivation zum Konsum

  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
  • LG Köln, 27.10.2016 - 24 O 131/16
  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit

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