Rechtsprechung
BGH, 03.02.1998 - X ZR 105/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Gerichtskostengesetzes (GKG) hinsichtlich von Gebühren und Auslagen bei Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen - Änderung der Urteilsgebühr für Berufungsstreitigkeiten in Patentnichtigkeitssachen im Rahmen des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 ...
- Judicialis
PatG 1981 § 110 Abs. 2 Satz 2, 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG 1981 § 110 Abs. 2 S. 2, 3
"Urteilsgebühr"; Höhe der Urteilsgebühr in Berufungsstreitigkeit in Patentnichtigkeitssachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.09.1997 - X ZR 105/94
- BGH, 03.02.1998 - X ZR 105/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1424
- GRUR 1998, 909
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65
Führungskräfte der Wirtschaft
Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 105/94
Letztlich ist aber ausschlaggebend, daß die Regelung in § 110 Abs. 2 Satz 3 PatG dem Gebot der Normklarheit entspricht; denn die Höhe der Urteilsgebühr in Berufungsstreitigkeiten in Patentnichtigkeitssachen ist genau bestimmt und deshalb weder einer Auslegung bedürftig noch fähig (zur Notwendigkeit, aber auch rechtsstaatlichen Zulässigkeit einer Auslegung etwa BVerfGE 21, 245, 261; s.a. BVerfGE 27, 1, 8; 37, 132, 142). - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 105/94
Letztlich ist aber ausschlaggebend, daß die Regelung in § 110 Abs. 2 Satz 3 PatG dem Gebot der Normklarheit entspricht; denn die Höhe der Urteilsgebühr in Berufungsstreitigkeiten in Patentnichtigkeitssachen ist genau bestimmt und deshalb weder einer Auslegung bedürftig noch fähig (zur Notwendigkeit, aber auch rechtsstaatlichen Zulässigkeit einer Auslegung etwa BVerfGE 21, 245, 261; s.a. BVerfGE 27, 1, 8; 37, 132, 142). - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 105/94
Letztlich ist aber ausschlaggebend, daß die Regelung in § 110 Abs. 2 Satz 3 PatG dem Gebot der Normklarheit entspricht; denn die Höhe der Urteilsgebühr in Berufungsstreitigkeiten in Patentnichtigkeitssachen ist genau bestimmt und deshalb weder einer Auslegung bedürftig noch fähig (zur Notwendigkeit, aber auch rechtsstaatlichen Zulässigkeit einer Auslegung etwa BVerfGE 21, 245, 261; s.a. BVerfGE 27, 1, 8; 37, 132, 142).