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BGH, 03.02.1999 - 1 ARs 1/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB nF § 250 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08
Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr …
Nach der Konzeption der Raubdelikte bezieht sich das Verwenden auf den Einsatz des Nötigungsmittels im Grundtatbestand, so dass es immer dann zu bejahen ist, wenn der Täter zur Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht (vgl. BGHSt 45, 92 m. w. N.; BGH, Beschl. vom 3. Februar 1999 - 1 ARs 1/99;… Sander aaO § 250 Rdn. 58).