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   BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08   

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https://dejure.org/2009,787
BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,787)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,787)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - VI ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,787)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Orientierung eines Tatrichters an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) bei der Schätzung eines Haushaltsführungsschadens nach § 287 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO - Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; BGB § 843 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 287
    Mangels anderer konkreter Anhaltspunkte kann sich die Schätzung des Haushaltsführungsschadens an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann orientieren

  • RA Kotz

    Haushaltsführungsschaden nach Verletzung durch Verkehrsunfall - Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 2
    Orientierung eines Tatrichters an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) bei der Schätzung eines Haushaltsführungsschadens nach § 287 Zivilprozessordnung ( ZPO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Schätzung des Haushaltsführungsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anwendung der Tabellen Schulz-Borck/Hofmann bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - BGH zum Haushaltsführungsschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haushaltsführungsschaden - oder: wieviel ist Hausarbeit wert?

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haushaltsführungsschaden-sicheres Einkommen ?!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2060
  • MDR 2009, 567
  • NZV 2009, 278
  • FamRZ 2009, 596
  • VersR 2009, 515
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Dennoch ist der Umfang der Einschränkungen in der Haushaltsführung durch den Tatrichter auf Plausibilität zu überprüfen, wobei er sich in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an Tabellenwerken orientieren kann (BGH, 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08 -).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Der für derartige Ansprüche zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat die Verwendung dieser Tabellen zwar ausdrücklich gebilligt (BGH Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 (Rn. 5) mwN., dazu auch Lang, jurisPR-VerkR 7/2009, Anm. 1), jedoch nur - so im amtlichen Leitsatz eigens hervorgehoben - "in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte" (so auch Diederichsen DAR 2009, 301 (314, dort Fn. 105) mwN).

    Im Übrigen wurde auch gegen die Anwendung der Tabelle 8 von Schulz-Borck/Hofmann (6. Aufl.) wiederholt zu Recht vorgebracht, dass diese Tabelle lediglich auf Befragungen beruht und nur subjektive Einschätzungen über die tatsächlich aufgewendete Zeit der Haushaltsführung wiedergibt, weshalb sie jedenfalls bei der gerichtlichen Anspruchsbegründung keine taugliche Schätzgrundlage bieten soll (so auch Senat, Urt. v. 17.1.2007 - 14 U 101/06, Schaden-Praxis 2008, 7, juris-Rn. 39; vgl. ebenso Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadenersatzrecht, 4. Aufl. § 8 Rn. 100; Küppersbusch/Höher aaO, Rn. 193 [Fn. 489]; Pardey DAR 2006, 671, 673. Schah Sedi/Schah Sedi ZfS 2009, 610, 612 f. übergehen hier, dass der BGH in seinem Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 nicht die einzelnen Tabellen selbst einer Kontrolle unterzogen, sondern lediglich deren Anwendbarkeit als Hilfsmittel bei der tatrichterlichen Schadensschätzung gebilligt hat, worauf auch Wussow/Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 35 Rn. 13, 18 hinweist; zu den insoweit eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeiten im Revisionsverfahren Müller ZfS 2009, 62 [68]); demgegenüber ohne ausreichendes Problembewusstsein zu den Tabellenwerten Luckey, Personenschaden, Rn. 763, 841 ff.).

    Das widerspricht nicht der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte oder derjenigen des BGH, wonach der Tatrichter sich nicht an den sog. Tabellenwerken orientieren muss (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060).

  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Die diesbezüglichen Erwägungen des Berufungsgerichts lassen Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. zur Berücksichtigung anerkannter Tabellenwerke bei der Schätzung: Senatsurteil vom 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08, VersR 2009, 515).

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08, VersR 2009, 515 Rn. 5; vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, AfP 2011, 362 Rn. 15; vom 27. März 2012 - VI ZR 40/10, juris Rn. 6).

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