Rechtsprechung
BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08 |
Volltextveröffentlichungen (22)
- lexetius.com
UsedSoft
Computerprogramm-RL Art. 5 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Halbsatz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
UsedSoft
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 2 Halbs 1 EGRL 24/2009, Art 5 Abs 1 EGRL 24/2009, § 69d Abs 1 UrhG
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung: Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Kopie eines Computerprogramms - UsedSoft - Telemedicus
UsedSoft
- Telemedicus
UsedSoft
- webshoprecht.de
Vorlagefrage zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Kopie eines Computerprogramms
- webshoprecht.de
Vorlagefrage zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Kopie eines Computerprogramms
- IWW
- JurPC
UsedSoft
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an den EuGH: Reichweite des Urheberrechtschutzes an Computerprogrammen - UsedSoft
- Betriebs-Berater
Zur Auslegung der EU-Software-RL - UsedSoft
- rewis.io
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung: Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Kopie eines Computerprogramms - UsedSoft
- ra.de
- rewis.io
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung: Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Kopie eines Computerprogramms - UsedSoft
- otto-schmidt.de
, S. 23 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Rechtmäßiger Erwerber" i.S.v. Art. 5 Abs. 1 RL 2009/24/EG im Falle der Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms; Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Hs. 1 RL 2009/24/EG im Falle des ...
- rechtsportal.de
"Rechtmäßiger Erwerber" i.S.v. Art. 5 Abs. 1 RL 2009/24/EG im Falle der Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms; Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Hs. 1 RL 2009/24/EG im Falle des ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UsedSoft
- datenbank.nwb.de
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung: Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Kopie eines Computerprogramms - UsedSoft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
EuGH-Vorlage: Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Software
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 69c Nr. 1 UrhG; Art. 5 Abs. 1 2009/24/EG-RL
Die Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Software - MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
UsedSoft - Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt
- internet-law.de (Kurzinformation)
BGH legt Streit um Handel mit "gebrauchter” Software an EuGH vor
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Weiter Unsicherheit beim Erwerb "gebrauchter" Software
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Der EuGH muss über die Frage entscheiden, ob der Vertrieb gebrauchter Software zulässig ist
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Onlinevertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH legt Rechtsstreit um »gebrauchte« Softwarelizenzen dem EuGH vor
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertrieb "gebrauchter" Softwarelizenzen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
"Rechtmäßiger Erwerber" i.S.v. Art. 5 Abs. 1 RL 2009/24/EG im Falle der Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms; Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms nach Art. 4 Abs. 2 Hs. 1 RL 2009/24/EG im Falle des ...
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
§ 69c Nr. 1 UrhG; Art. 5 Abs. 1 2009/24/EG-RL
UsedSoft - EuGH-Vorlage zu Fragen der Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen - ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Vertriebs sog. "gebrauchter" Softwarelizenzen
- presseanzeiger.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zu Gebrauchtsoftware
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Onlinevertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen
- ohrmann-legal.com (Ausführliche Zusammenfassung)
Software als gebrauchtes Gut
- kartellblog.de (Auszüge)
UsedSoft vs Oracle
- wkblog.de (Zusammenfassung)
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter” Softwarelizenzen vor
- beck.de (Kurzinformation)
Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zur Vorlage
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Risiken bei Weiterveräußerung von Nutzungsrechten an Software
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Oracle gegen usedSoft: Entscheidungsverkündung erst im Februar 2011
- silicon.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Karlsruhe ordnet Handel mit Software-Lizenzen
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen vor
- Betriebs-Berater (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Vorabentscheidungsersuchen zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
Besprechungen u.ä. (6)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtsoftware: Bundesgerichtshof befragt Europarichter
- otto-schmidt.de
, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtsoftware auf dem Weg nach Luxemburg (Prof. Dr. Matthias Leistner; CR 2011, 209)
- otto-schmidt.de
, S. 23 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels
- klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit des Vertriebes, gebrauchte Software, Erschöpfungsgrundsatz
- it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Häufig verhandelte Klauseln in Standard-Softwareverträgen - eine Auswahl. Auf was sollten Anwender achten?!
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Gebrauchtsoftware im Visier: Der BGH kurz vor der Erschöpfung
Verfahrensgang
- LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
- OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 129/08
- BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2012 - C-128/11
- EuGH, 24.04.2012 - C-128/11
- EuGH, 03.07.2012 - C-128/11
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08
- OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
Papierfundstellen
- GRUR 2011, 418
- GRUR Int. 2011, 439
- GRUR-RR 2012, 448
- MMR 2011, 305
- BB 2011, 642
- K&R 2011, 252
- ZUM 2011, 397
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
Mit Beschluss vom 3. Februar 2011 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2011, 418 = WRP 2011, 480 - UsedSoft I):.Kunden der Beklagten, die Computerprogramme der Klägerin von deren Internetseite auf einen Server oder ein anderes Speichermedium herunterladen oder von ihrem Server oder einem anderen Speichermedium in den Arbeitsspeicher weiterer Computer hochladen, greifen dadurch in das ausschließliche Recht der Klägerin aus § 69c Nr. 1 UrhG ein, die Computerprogramme dauerhaft oder vorübergehend zu vervielfältigen (vgl. BGH, GRUR 2011, 418 Rn. 11 bis 13 - UsedSoft I, mwN).
Dazu sind sie zwar weder aufgrund eines ihnen von der Beklagten wirksam übertragenen Rechts zur Vervielfältigung der Computerprogramme (vgl. BGH, GRUR 2011, 418 Rn. 14 und 15 - UsedSoft I, mwN) noch - soweit das Laden der Software in den Arbeitsspeicher weiterer Arbeitsplatzrechner in Rede steht - aufgrund der Schrankenregelung des § 44a UrhG (vgl. BGH, GRUR 2011, 418 Rn. 16 und 17 - UsedSoft I, mwN) berechtigt.
Die Kunden der Klägerin konnten das Recht zur Vervielfältigung der Programme daher nicht wirksam auf die Beklagte übertragen; die Beklagte konnte dieses Recht folglich auch nicht auf ihre Kunden weiterübertragen (vgl. BGH, GRUR 2011, 418 Rn. 15 - UsedSoft I).
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15
Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …
Dadurch sind das Computerprogramm und die audiovisuellen Spieldaten vervielfältigt worden, indem sie körperlich festgelegt und über die Computer wahrnehmbar gemacht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZR 129/08, GRUR 2011, 418 Rn. 12 f. = WRP 2011, 480 - UsedSoft I, mwN). - LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21
Das Foto von einer Fototapete
Da ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten im Urheberrecht ausscheidet (allgemeine Meinung, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZR 129/08 - UsedSoft; BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06 - Reifen Progressiv;… Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, Vor §§ 31 f., Rn. 47, mit weiteren Nachweisen), schließt dies eine Überprüfung der Rechtekette mit ein, von der ein etwaiger Lizenzgeber seine behauptete Rechtsposition ableitet.
- LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11
Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden
Die Frage, ob bei einem Download eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts in Bezug auf ein konkret hergestelltes Werkexemplar eintritt, ist umstritten (vgl. den Streitstand in Bezug auf Kopien von Computerprogrammen, BGH GRUR-Int 2011, 439).Insbesondere zu der parallelen Erschöpfungsregelung des § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG für die Verbreitung von gebrauchter Software, aber auch zu § 17 Abs. 11 UrhG wird diskutiert, ob die Erschöpfungswirkung bei Online-Übermittlung entweder mit dem Herunterladen auf einen Datenträger eintritt oder aber mangels Übermittlung eines körperlichen Vervielfältigungsstücks überhaupt nicht (vgl. zum Meinungsstand BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZR 129/08, Rn. 23 bis Rn. 29 - UsedSoft; der BGH hatte diese Frage für Gebrauchtsoftware dem EuGH vorgelegt).
Auch für eine analoge Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes bleibt kein Raum (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 244; OLG Düsseldorf, MMR 2009, 629; OLG Frankfurt a.M., MMR 2009, 544 (545); zust. hierzu BGH, GRUR 2011, 418, Rn. 32 - UsedSoft, m. ausführliche Darstellung des Streitstandes; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 601 ((Vorinstanz des BGH-Verfahrens)).
Der Bundesgerichtshof hat in dem zitierten Vorlagebeschluss zu gebrauchter Software zu erkennen gegeben, dass die Wirkung der Erschöpfung nicht auf den online übermittelten unkörperlichen Datenbestand ausgedehnt werden sollte (BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZR 129/08, Rn. 32 - UsedSoft).
- OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
Handel mit Gebrauchtsoftware
Mit Beschluss vom 03. Februar 2011 (GRUR 2011, 418) hat er den Rechtsstreit ausgesetzt und im Hinblick auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der (eine Vervielfältigung ausnahmsweise gestattenden) Erlaubnisnorm des § 69d Abs. 1 UrhG eine Vorabentscheidung des EuGH zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1, Art, 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG eingeholt, insbesondere zur Frage des "rechtmäßigen Erwerbers" i. S. d. Art. 5 Abs. 1 der RL (entspricht dem "zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten" i. S. d. § 69d Abs. 1 UrhG) sowie der Erschöpfung des Verbreitungsrechts (Art. 4 Abs. 2 RL), wenn beim erstmaligen Inverkehrbringen des Programms dem Ersterwerber (wie hier) nicht ein körperliches Vervielfältigungsstück Überlassen wurde, sondern er die Software mit Zustimmung der Klägerin von deren Internetseite auf einen Datenträger heruntergeladen hat.Hierzu seien die Kunden der Beklagten weder aufgrund eines ihnen von dieser wirksam übertragenen Vervielfältigungsrechts (BGH a. a. O. Tz 28 unter Rekurs auf BGH GRUR 2011, 418 Tz. 14, 15) noch (soweit das Laden der Software in die Arbeitsspeicher weiterer Arbeitsplatzrechner betroffen ist) nach der Schrankenregelung des § 44a UrhG befugt (BGH a. a. O. Tz 28 unter Rekurs auf BGH GRUR 2011, 418 Tz. 16, 17).
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10
Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung: Weiterveräußerung ohne Einwilligung …
Mit dem BGH ist insofern davon auszugehen, dass eine nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässige Vervielfältigung auch bzw. bereits dann vorliegt, wenn die Software - wenn auch nur vorübergehend - in einen Arbeitsspeicher hochgeladen wird (vgl. BGH (B.v. 3.2.2011 -I ZR 129/08), BeckRS 2011, 04940, Tz. 13).Das Verfahren ist demzufolge nicht analog § 148 ZPO auszusetzen, bis das BGH-Verfahren I ZR 129/08 oder das vom BGH eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH entschieden ist.
Das Vervielfältigungsrecht der E. und ihrer verbundenen Einrichtungen ist nach dem Volumenlizenzvertrag jedoch ausdrücklich nicht übertragbar (Anlage B, Ziff. 3; siehe auch BGH, B.v. 3.2.2011 - I ZR 129/08, BeckRS 2011, 04940, Tz. 15).
Urheberrechtliche Nutzungsrechte können auch nicht gutgläubig erworben werden (BGH, B.v. 3.2.2011 - I ZR 129/08, a.a.O., m.w.N.).
- BGH, 28.07.2022 - I ZR 141/20
Elektronischer Pressespiegel II - Reichweite urheberrechtlicher …
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein in digitaler Form vorliegendes Werk auf einen Datenträger wie eine Festplatte oder in den Arbeitsspeicher eines Computers gespeichert und durch den Computer wahrnehmbar wird (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 1998 - I ZR 100/96, BGHZ 140, 183 [juris Rn. 33] - Elektronische Pressearchive; Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZR 129/08, GRUR 2011, 418 [juris Rn. 12] = WRP 2011, 480 - UsedSoft I;… Urteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 25/15, GRUR 2017, 266 [juris Rn. 38] = WRP 2017, 320 - World of Warcraft I). - OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern
Eine Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG liegt auch vor beim Downloading auf den eigenen Computer (BGH GRUR 2011, 418 [Tz. 12 bis 13] - UsedSoft ; m. Anm. Scholz GRUR 2011, 421 f;… Wiebe in Spindler/Schuster a.a.O. § 16 UrhG, 4;… Loewenheim a.a.O. § 16, 22 und 23;… Schulze in Dreier/Schulze, Urhebergesetz, 3. Aufl. [2008], § 16, 13 und 15). - OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
Urheberrechtlicher Unterlassungsantrag gegen den Verkauf von …
(1) Das Speichern eines Programms, das - wie das Laden eines Programms in den Arbeitsspeicher eines Computers - eine zusätzliche Nutzung des Programms durch weitere Programmkopien ermöglicht, stellt eine Vervielfältigung dar, die nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a S. 2 der Software-Richtlinie und § 69c Nr. 1 S. 2 UrhG der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf (BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZR 129/08, GRUR 2011, 418 Rn. 13 - Used Soft). - LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots …
- OLG Karlsruhe, 27.07.2011 - 6 U 18/10
Softwareüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über ein …
- OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15
Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 6 O 576/09
Verkauf von Notebooks mit vorinstalliertem Betriebssystem und Produkt-Key aus …
- LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10
Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle …
- LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig
- OLG Frankfurt, 19.06.2019 - 11 U 36/18
Zur Vervielfältigung beim Cloud-Computing
- LG Köln, 30.04.2020 - 14 O 169/19
- LG Hamburg, 22.07.2016 - 308 O 244/16