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   BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10   

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https://dejure.org/2011,9443
BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10 (https://dejure.org/2011,9443)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - IX ZR 132/10 (https://dejure.org/2011,9443)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - IX ZR 132/10 (https://dejure.org/2011,9443)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 562 BGB
    Vermieterpfandrecht: Mobiliarerwerb in vermieteten Geschäftsräumen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grobe Fahrlässigkeit im Falle der fehlenden Erkundigung nach einem Vermieterpfandrecht in Kenntnis des Mietverhältnisses

  • rewis.io

    Vermieterpfandrecht: Mobiliarerwerb in vermieteten Geschäftsräumen

  • rewis.io

    Vermieterpfandrecht: Mobiliarerwerb in vermieteten Geschäftsräumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grobe Fahrlässigkeit im Falle der fehlenden Erkundigung nach einem Vermieterpfandrecht in Kenntnis des Mietverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermieterpfandrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 275
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschl. v. 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschl. v. 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschl. v. 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    a) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Erwerber von Gegenständen, die in Mieträumen stehen, grob fahrlässig handelt, wenn er sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (BGH, Urt. v. 27. Oktober 1971 - VIII ZR 48/70, NJW 1972, 43, 44, insoweit bei BGHZ 57, 166 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 234/07

    Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes durch Vorlage der schriftlichen

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BGH, Beschl. v. 6. Mai 2010 - IX ZB 234/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09

    Befugnis des Insolvenzgerichts zur Anordnung einer Nachtragsverteilung auf Antrag

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 106/09

    Anforderungen an das Vorliegen einer Drittschadensliquidation bei einer

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht - wie hier - mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZR 132/10, Rn. 7 mwN, insoweit unter NZM 2011, 275 nicht abgedruckt).
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