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   BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14   

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https://dejure.org/2015,3660
BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14 (https://dejure.org/2015,3660)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2015 - 3 StR 541/14 (https://dejure.org/2015,3660)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 3 StR 541/14 (https://dejure.org/2015,3660)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Verdeckungsmord durch Unterlassen bei vorausgehenden Gewalthandlungen (Anwendung des Zweifelssatzes auf das Vorhandensein von Tötungsvorsatz bei den vorausgehenden Gewalthandlungen; andere Straftat; deutliche zeitliche Zäsur)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 211 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anwendung des Zweifelssatzes zum Nachteil des Angeklagten

  • IWW

    § 211 Abs. 2 Var. 9 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Tötungsvorsatz eines Täters bzgl. Tatausführung durch Messerstiche und Würgen eines Opfers

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anwendung des Zweifelssatzes zum Nachteil des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Tötungsvorsatz eines Täters bzgl. Tatausführung durch Messerstiche und Würgen eines Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zur Verdeckungsabsicht bei Mord

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz - und der anschließende Verdeckungsmord

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Verdeckungsmord kann zu verdeckende Tat auch gegen Leib und Leben gerichtet sein

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Verhältnis von Vor- und Anschlusstat beim Verdeckungsmord

Besprechungen u.ä.

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis von Vor- und Anschlusstat beim Verdeckungsmord

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 458
  • StV 2015, 693
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    a) Auf der Grundlage dieser Einlassung kommt in Betracht, dass der Angeklagte, als er sein Opfer mit direktem Tötungsvorsatz würgte und sodann erneut auf es einstach, lediglich die bereits - mit bedingtem Tötungsvorsatz - begonnene Tötung vollenden, nicht aber eine andere Straftat verdecken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 102/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).

    Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).

    Es kann auf eine Zäsur zwischen den ersten Stichen und den schließlich zum Tod von Frau K. führenden Tathandlungen hindeuten, dass der Angeklagte - jedenfalls aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen - sein wesentliches Tatmittel dergestalt änderte, dass er - zunächst - von weiteren Stichen absah und sein Opfer minutenlang würgte und so den Tod durch Ersticken - in Kombination mit Verbluten infolge der multiplen Stichverletzungen - herbeiführte (vgl. dazu MüKo-StGB/Schneider, aaO; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498, 499).

  • BGH, 12.03.2014 - 5 StR 69/14

    Fehlende Erörterung der Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    Sollte das neue Tatgericht bei der Strafzumessung die Brutalität der Tatbegehung zu Lasten des Angeklagten berücksichtigen wollen, wird es sich mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob diese nicht auch auf dem zur erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führenden Zustand des Angeklagten beruhte und ob ihm dies deshalb in vollem Umfang vorwerfbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14, NStZ-RR 2014, 140).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 521/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (vorherige falsche Anschuldigungen

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist oder gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, namentlich aber auch dann, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, etwa hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2011 - 2 StR 521/10, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    Zwar kann - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - die zu verdeckende Tat auch eine solche sein, die gegen Leib und Leben gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    a) Auf der Grundlage dieser Einlassung kommt in Betracht, dass der Angeklagte, als er sein Opfer mit direktem Tötungsvorsatz würgte und sodann erneut auf es einstach, lediglich die bereits - mit bedingtem Tötungsvorsatz - begonnene Tötung vollenden, nicht aber eine andere Straftat verdecken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 102/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    Voraussetzung der Annahme eines Verdeckungsmordes ist in diesen Fällen deshalb in aller Regel, dass zwischen einem (erfolglosen) ersten, mit Tötungsvorsatz vorgenommen Angriff und einer erneuten, nunmehr mit Verdeckungsabsicht begangenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 10 11 Rn. 229 mwN; BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253; vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NJW 2003, 1060).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
    Voraussetzung der Annahme eines Verdeckungsmordes ist in diesen Fällen deshalb in aller Regel, dass zwischen einem (erfolglosen) ersten, mit Tötungsvorsatz vorgenommen Angriff und einer erneuten, nunmehr mit Verdeckungsabsicht begangenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 10 11 Rn. 229 mwN; BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253; vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, NJW 2003, 1060).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass, Tatmotive oder -modalitäten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie ihm in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn hierfür eine von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretende geistig-seelische Beeinträchtigung ursächlich ist (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 145/20 Rn. 7; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 103/18 Rn. 2; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14 Rn. 16 und vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14 Rn. 6; je mwN).
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