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   BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14   

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https://dejure.org/2015,11668
BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14 (https://dejure.org/2015,11668)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2015 - II ZR 94/14 (https://dejure.org/2015,11668)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - II ZR 94/14 (https://dejure.org/2015,11668)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 552a ZPO, § 231 HGB, § 236 Abs. 2 HGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers; Darreichung eines Prospekts über die Kapitalanlage im Rahmen eines Vertragsanbahnungsgesprächs als Mittel der Aufklärung; Ausreichende Aufklärung des Anlegers über das Totalverlustrisiko auf Grundlage ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a; HGB § 231
    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers; Darreichung eines Prospekts über die Kapitalanlage im Rahmen eines Vertragsanbahnungsgesprächs als Mittel der Aufklärung; Ausreichende Aufklärung des Anlegers über das Totalverlustrisiko auf Grundlage ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkaufsprospekt - und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (BGH, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11, ZIP 2013, 773 Rn. 14 mwN).

    Hinsichtlich der Abweichung von § 231 HGB, der Haftungsvergütung und des Vorabgewinns der Beklagten gibt der Gesellschaftsvertrag, der im Prospekt abgedruckt ist und folglich von einem Anlageinteressenten ohne weiteres zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2013 - II ZR 252/11, ZIP 2013, 773, Rn. 14, 17), Auskunft, und zwar unter § 7 Nr. 2 Buchst. b Satz 2 bzw. § 7 Nr. 1 Buchst. b. Die Haftungsvergütung und der Vorabgewinn der Beklagten finden außerdem auf Seite 35 des Prospekts nochmals Erwähnung.

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Vielmehr genügt es, wenn der Anleger diesen Anteil mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118 Rn. 16).

    Eine genauere Aufschlüsselung der Verwaltungs- und Platzierungskosten als auf Seite 27/28 ist ebenfalls nicht erforderlich, weil dies für den Anleger, der anhand dieser Zahlen unschwer erkennen kann, in welchem Umfang sein Kapital nicht der Investition als solcher zugutekommt, nicht weiter von Interesse ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118, Rn. 16).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und verständlichen Prospekt ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger zur Ermittlung des Anteils der Weichkosten erst verschiedene Prospektangaben abgleichen und anschließend eine Reihe von Rechengängen durchführen muss (BGH, Urteil vom 6. Februar 2006 - II ZR 329/04, ZIP 2006, 893 Rn. 9).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Außerdem muss er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor Vertragsschluss überlassen werden, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 758 mwN).
  • BGH, 03.06.2014 - II ZR 67/13

    Kommunalrecht in Thüringen: Voraberteilung einer kommunalaufsichtlichen

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, ZIP 2010, 1080 Rn. 3; Beschluss vom 3. Juni 2014 - II ZR 67/13, NVwZ-RR 2014, 855 Rn. 3; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 319/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 43/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Der Umstand, dass eine einheitliche Entscheidung des Revisionsgerichts in mehreren denselben Sachverhalt betreffenden Parallelverfahren angestrebt wird, gibt der Sache keine allgemeine, mithin grundsätzliche Bedeutung (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - II ZR 43/12, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, ZIP 2010, 1080 Rn. 3; Beschluss vom 3. Juni 2014 - II ZR 67/13, NVwZ-RR 2014, 855 Rn. 3; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 319/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Weitergehender Angaben für die Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Teil- oder Totalverlustrisikos bedurfte es auch deshalb nicht, weil das Totalverlustrisiko bei einer unternehmerischen Beteiligung in der Natur der Sache liegt und sich nicht sicher abschätzen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2014 - III ZR 389/12, NZG 2014, 904 Rn. 29).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Dies gilt auch dann, wenn es sich zwar um eine große Anzahl denselben Fonds betreffende Einzelverfahren handelt, es aber wie hier nicht ersichtlich ist, dass deren tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht Allgemeininteressen in besonderem Maße berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 192).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14
    Einem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 319/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung

  • OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG:

    Eine vom Musterkläger geforderte Bewertung des Risikos, keine Anschlussbeschäftigung zu bekommen, musste im Prospekt nicht vorgenommen werden; zum einen ist schon nicht ersichtlich, wie ein solches Risiko quantifiziert werden könnte, zum anderen ist eine solche Bewertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (BGH II ZR 94/14, Beschluss vom 03.02.2015; Rn. 15) auch nicht erforderlich.

    Ein Prospektfehler liegt nicht vor: Eigenkapital und Fremdkapital sind auf S. 73 eindeutig ausgewiesen, damit kann der Anleger die Relation des Eigenkapitals zu den "Weichkosten' durch einen "einfachen Rechenschritt' herstellen, das genügt (BGH II ZR 94/14, Beschluss vom 03.02.2015, Rn. 15).

  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 34 U 131/15

    Haftung der Gründungsgesellschafter und Initiatoren einer Publikums-KG wegen

    Das habe der BGH mehrfach entschieden (Hinweis auf BGH, Urteil vom 06.02.2006 - II ZR 329/04, juris Rn. 9; Urteil vom 03.02.2015 - II ZR 94/14, juris Rn. 21).
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