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   BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14   

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BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14 (https://dejure.org/2016,4026)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - XII ZB 425/14 (https://dejure.org/2016,4026)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - XII ZB 425/14 (https://dejure.org/2016,4026)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Nr 2 BGB, § 1896 Abs 1a BGB, § 1896 Abs 2 BGB, § 26 FamFG, § 280 Abs 1 FamFG
    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung des krankheitsbedingten Fehlens eines freien Willens; Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Vollmachterteilung; Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung

  • IWW

    § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § ... 280 FamFG, § 104 Nr. 2 BGB, § 26 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 30 Abs. 1 FamFG, §§ 26, 30 FamFG, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 104 Nr. 2, 1896 Abs. 1a u. 2; FamFG §§ 26, 280 Abs. 1
    Ermittlung der Geschäftsfähigkeit zur Feststellung der (Un-)Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des krankheitsbedingten Fehlens eines freien Willens durch das sachverständig beratene Gericht

  • rewis.io

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung des krankheitsbedingten Fehlens eines freien Willens; Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Vollmachterteilung; Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 a und 2; FamFG § 26; FamFG § 280
    Feststellung des krankheitsbedingten Fehlens eines freien Willens durch das sachverständig beratene Gericht

  • rechtsportal.de

    BGB § 104 Nr. 2 ; BGB § 1896 Abs. 1a ; FamFG § 26
    Feststellung des krankheitsbedingten Fehlens eines freien Willens durch das sachverständig beratene Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsorgevollmacht bleibt wirksam bis das Gegenteil bewiesen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht - und das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zweifel an der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuung und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung der Geschäftsfähigkeit eines Betroffenen zum Zeitpunkt einer Vollmachterteilung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 118 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Zweifel an einer wirksamen Vorsorgevollmacht/Erforderlichkeit einer Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1514
  • MDR 2016, 464
  • FGPrax 2016, 123
  • FamRZ 2016, 701
  • Rpfleger 2016, 410
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 610/14

    Betreuerbestellung bei Zweifeln an einem wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    Insoweit bedarf es nicht zwingend einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 Abs. 1 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. August 2015, XII ZB 610/14, FamRZ 2015, 2047).

    Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung, die auch nach den vom Gericht anzustellenden Ermittlungen verbleiben, führen nur dann zur Erforderlichkeit der Betreuung, wenn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen vom 15. Dezember 2010, XII ZB 165/10, FamRZ 2011, 285 und vom 19. August 2015, XII ZB 610/14, FamRZ 2015, 2047).

    Soweit die frühere Senatsrechtsprechung dem widerspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11 und vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - FamRZ 2015, 2047 Rn. 27 mwN), hält der Senat daran nicht fest.

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (§ 30 Abs. 1 FamFG - vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - FamRZ 2015, 2047 Rn. 31 f.).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    Das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB hat das sachverständig beratene Gericht auch dann festzustellen, wenn sich der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers allein wegen einer vermeintlich wirksamen Vorsorgevollmacht wendet (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014, XII ZB 577/13, FamRZ 2014, 830 und vom 14. Januar 2015, XII ZB 352/14, FamRZ 2015, 648).

    Das krankheitsbedingte Fehlen eines solchen freien Willens hat das sachverständig beratene Gericht festzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 11 ff. und vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 352/14

    Rechtliche Betreuung: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung gegen den

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    Das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB hat das sachverständig beratene Gericht auch dann festzustellen, wenn sich der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers allein wegen einer vermeintlich wirksamen Vorsorgevollmacht wendet (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014, XII ZB 577/13, FamRZ 2014, 830 und vom 14. Januar 2015, XII ZB 352/14, FamRZ 2015, 648).

    Das krankheitsbedingte Fehlen eines solchen freien Willens hat das sachverständig beratene Gericht festzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 11 ff. und vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung, die auch nach den vom Gericht anzustellenden Ermittlungen verbleiben, führen nur dann zur Erforderlichkeit der Betreuung, wenn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen vom 15. Dezember 2010, XII ZB 165/10, FamRZ 2011, 285 und vom 19. August 2015, XII ZB 610/14, FamRZ 2015, 2047).

    Soweit die frühere Senatsrechtsprechung dem widerspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11 und vom 19. August 2015 - XII ZB 610/14 - FamRZ 2015, 2047 Rn. 27 mwN), hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    Schließlich wird das Landgericht - nach Vorlage des Sachverständigengutachtens - zu erwägen haben, die Betroffene selbst anzuhören (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - juris Rn. 8 ff.).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    Bleiben Bedenken, kommt es darauf an, ob die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (so auch OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1602 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 51; BeckOGK/Schmidt-Recla BGB [Stand: November 2015] § 1896 Rn. 236; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1896 Rn. 41; jurisPK-BGB/Bieg [Stand: 26. Oktober 2015] § 1896 Rn. 52).
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 584/11

    Betreuungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts;

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
    a) Ebenso wie die - eine Betreuung erfordernde - Krankheit mit hinreichender Sicherheit feststehen muss, eine bloße Verdachtsdiagnose also nicht ausreicht (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 584/11 - FamRZ 2012, 1210 Rn. 7 mwN), genügt ein bloßer Verdacht nicht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern.
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Anders kann es zum einen liegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht bestehen, die geeignet sind, die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Würde es sich dabei aber - was ebenfalls tragfähige Feststellungen erfordern würde - um Zweifel handeln, die zu relevanten Problemen für die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit in der Rechtswahrnehmung durch den Bevollmächtigten führen können, könnten die Vorsorgebevollmächtigten schon aus diesem Grunde die Angelegenheiten des Betroffenen nicht ebenso gut wie ein Betreuer besorgen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    Ein bloßer Verdacht, der Vollmachtgeber könnte bei der Errichtung der Vollmacht krankheitsbedingt geschäftsunfähig gewesen sein, genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14, NJW 2016, 1514 Rn. 11; Beschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16, NJW-RR 2017, 66 Rn. 8; Beschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, NJW-RR 2018, 1282 Rn. 15; BeckOK.BGB/Müller-Engels, 50. Edition [Stand: 1. Mai 2019], § 1896 Rn. 29).
  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter

    Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2016, XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704 und vom 3. Februar 2016, XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701).

    Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es somit bei der wirksamen Bevollmächtigung (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Ob eine bestehende Vollmacht dann, wenn sie in Zweifel gezogen wird, dem Bevollmächtigten ermöglicht, die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie durch einen Betreuer zu besorgen, ist eine nachgeordnete Frage, die sich erst stellt, wenn die Frage der Wirksamkeit der Vollmacht im Rahmen der Aufklärung von Amts wegen nach § 26 FamFG ausermittelt ist und nicht positiv festgestellt werden kann, ob sie wirksam oder unwirksam ist (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12).

    Bleiben Bedenken an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht, kommt es darauf an, ob dadurch die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Bleiben Bedenken, kommt es darauf an, ob die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (st. Rspr. des Senats seit Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 106/20

    Bleiben bei der wirksamen Bevollmächtigung ohne positive Feststellung der

    Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701).

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Erteilung der Vollmacht unwirksam war, weil der Betroffene zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig i.S.v. § 104 Nr. 2 BGB war, steht die erteilte Vollmacht einer Betreuerbestellung nur dann nicht entgegen, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 2017 - XII ZB 502/16 - FamRZ 2017, 1777 Rn. 9 mwN und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Anhaltspunkte dafür, dass verbleibende Zweifel an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung des Beteiligten zu 2 zu einer Einschränkung der Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr führen könnten und deshalb die Bestellung eines Betreuers erforderlich sein könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12 mwN), ergeben sich aus den getroffenen Feststellungen nicht und werden von der Rechtsbeschwerde auch nicht vorgebracht.

  • BGH, 13.12.2023 - XII ZB 334/22

    Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vorsogevollmacht; Ungeeignetheit des

    Insoweit bedarf es nicht zwingend einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 Abs. 1 FamFG; vielmehr entscheidet grundsätzlich der Tatrichter über Art und Umfang seiner Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Erteilung der Vollmacht unwirksam war, weil der Betroffene zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig i.S.v. § 104 Nr. 2 BGB war, steht die erteilte Vollmacht einer Betreuerbestellung nur dann nicht entgegen, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Dabei steht es jedoch - anders als im Fall des § 280 FamFG - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es im Wege des Frei- oder Strengbeweises vorgeht (§ 30 Abs. 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 622/15

    Betreuungssache: Anordnung der Betreuung aufgrund einer Verdachtsdiagnose des

    Diesem Gutachten muss wiederum mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen sein, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach § 1896 BGB vorliegen; eine Verdachtsdiagnose genügt nicht (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2012 - XII ZB 584/11 - FamRZ 2012, 1210 Rn. 7 mwN; vom 1. Oktober 2014 - XII ZB 462/14 - FamRZ 2015, 44 Rn. 15 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    aa) Zwar geht das Landgericht dem Grundsatz nach zutreffend davon aus, dass ein bloßer Verdacht nicht genügt, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern, und die Bevollmächtigung daher als wirksam zu behandeln ist, wenn die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    bb) Nach § 26 FamFG muss der Tatrichter aber die erforderlichen Ermittlungen durchführen, deren es zur Beurteilung der Geschäftsfähigkeit der die Vorsorgevollmacht erteilenden Betroffenen bedarf, diese Frage also ausermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12).

  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Bleiben Bedenken an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht, kommt es darauf an, ob dadurch die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in

  • LG Frankenthal, 06.10.2017 - 1 T 165/17

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, Geeignetheit der Vorsorgevollmacht zur

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

  • AG Dresden, 10.03.2022 - 404 XVII 2174/21

    Zur Erforderlichkeit der Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht und zu den

  • BGH, 13.07.2016 - XII ZB 46/15

    Betreuungssache: Prüfung der Qualifikation des Sachverständigen durch das Gericht

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

  • LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18

    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 119/16

    Unterbringungssache: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 462/20

    Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 544/21

    Zulässigkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers bei Vorliegen einer

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 64/19

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
  • AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18

    Beschädigung eines Autodachs: Haftung bei einer fehlender Deliktsfähigkeit eines

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - L 12 SO 111/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

  • LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
  • LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22
  • LG Itzehoe, 03.04.2017 - 4 T 76/17
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