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BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239a Abs. 1 StGB; § 239b Abs. 1 StGB
Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter Zeitpunkt der gewollten erpressten Leistung, Schuldanerkenntnis, formlose Zahlungszusage); Geiselnahme (beabsichtigter Nötigungserfolg: funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 239a Abs 1 StGB
Erpresserischer Menschenraub: Absicht des Ausnutzens der Bemächtigungslage zur Begehung einer Erpressung - IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.03.2020 - 1 KLs 500 Js 52248/19
- BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 41
- StV 2022, 389 (Ls.)