Rechtsprechung
BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB; § 73 StGB
Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung des Tatbestandes trotz Beeinflussung durch einen Anderen und Handeln in dessen Interesse (Abgrenzung zur Beihilfe); Einziehung (kein bloß transistorischer Besitz bei Gutschrift auf eigenem ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erneute Zumessung einer ausgleichspflichtigen Härte bei der Gesamtstrafenbildung; Eigenhändige Verwirklichung des Tatbestands des Betruges und Bankrotts
- rewis.io
Täterschaft beim Betrug: Abgrenzung zur Beihilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erneute Zumessung einer ausgleichspflichtigen Härte bei der Gesamtstrafenbildung; Eigenhändige Verwirklichung des Tatbestands des Betruges und Bankrotts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 30.04.2020 - 384 Js 31779/18
- BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
- BGH, 18.05.2021 - 5 StR 414/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 103
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18
Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
a) Nach § 25 Abs. 1 StGB ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe, selbst wenn er es unter dem Einfluss eines anderen nur in dessen Interesse tut (…vgl. BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 21; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441). - BGH, 18.11.2020 - 4 StR 118/20
Aussetzung und Unterbrechung; Höchstdauer einer Unterbrechung (mehrmalige Hemmung …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
Angesichts der durch seinen Verteidiger mit der allgemeinen Sachrüge formgerecht begründeten Revision liegen die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise Wiedereinsetzung für eine weitergehende Revisionsbegründung gewährt wird, nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 5 StR 308/20 mwN), zumal eine Nachholung etwaig versäumter Verfahrensrügen entgegen § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO unterblieben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 118/20). - BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14
Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
Es kann dahinstehen, ob die Rüge fehlerhafter Ablehnung des weiteren Antrags vom 20. April 2020 bereits unzulässig ist, weil der Revisionsführer mit dem Revisionsvortrag keine konkreten ladungsfähigen Anschriften der Zeugen benannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98).
- BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
Die Feststellungen belegen die Annahme eines bloß "transistorischen Besitzes' des Angeklagten T. an den seinem Konto gutgeschriebenen Zahlungseingängen, über die er allein verfügungsberechtigt war, nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2020 - 5 StR 534/19 mwN). - BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein …
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
a) Nach § 25 Abs. 1 StGB ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe, selbst wenn er es unter dem Einfluss eines anderen nur in dessen Interesse tut (vgl. BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 21; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441). - BGH, 10.11.2020 - 5 StR 308/20
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20
Angesichts der durch seinen Verteidiger mit der allgemeinen Sachrüge formgerecht begründeten Revision liegen die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise Wiedereinsetzung für eine weitergehende Revisionsbegründung gewährt wird, nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 5 StR 308/20 mwN), zumal eine Nachholung etwaig versäumter Verfahrensrügen entgegen § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO unterblieben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 118/20).
- BGH, 17.03.2021 - 5 StR 41/20
Unterlassen einer etwaigen nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Bei dieser Sachlage wäre auch ein Härteausgleich nicht in Betracht gekommen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 5 StR 414/20).