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   BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85   

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BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85 (https://dejure.org/1986,6940)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85 (https://dejure.org/1986,6940)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1986 - AnwZ (B) 62/85 (https://dejure.org/1986,6940)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Ein Rechtsuchender hat keinen Anspruch darauf, seine sämtlichen Prozesse, gleichgültig bei welchem Landgericht sie anhängig sind, durch ein und denselben Rechtsanwalt seines Vertrauens führen zu lassen; dies ist die notwendige Folge des Grundsatzes der Lokalisierung (BGHZ 47, 15, 19) [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66].
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Eine Berufsausübungsregelung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls, die den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt, gerechtfertigt (BGHZ 65, 241, 243; 71, 28, 29).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 27/77

    Keine Simultanzulassung an einem OLG in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Eine Berufsausübungsregelung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls, die den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt, gerechtfertigt (BGHZ 65, 241, 243; 71, 28, 29).
  • BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem benachbarten Landgericht - Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Der Grundsatz der Singularzulassung darf nicht ausgehöhlt werden; Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschluß vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Weder § 24 Abs. 1 BRAO noch seine Anwendung im konkreten Fall stellen den Wert, der dem Antragsteller kraft seines Personseins zukommt, in Frage; damit entfällt eine Verletzung der Garantie der Menschenwürde (BVerfGE 30, 1, 26).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Eine Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG verbietet sich schon deshalb, weil dieses Grundrecht gegenüber Art. 12 Abs. 1 GG zurücktritt, wenn es - wie hier - um die Freiheit der beruflichen Betätigung geht (BVerfGE 58, 358, 363) [BVerfG 21.10.1981 - 1 BvR 52/81].
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Angesichts der Klärung der Reichweite der hier einschlägigen Freiheitsrechte des Gemeinschaftsrechts durch den Europäischen Gerichtshof bedarf es nicht mehr der Anrufung dieses Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 3 EWGV (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - Slg. 1982 S. 3415, 3429 ff.; vgl. auch Lutter, ZZP 86, 107, 135 ff.).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Dabei unterliegt der Rechtsanwalt, der eine Zweitkanzlei in einem anderen Mitgliedsstaat errichtet, den jeweiligen Berufsregelungen (EuGH NJW 1985, 1275, 1276) [EuGH 12.07.1984 - - 107/83].
  • Drs-Bund, 08.01.1958 - BT-Drs III/120
    Auszug aus BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
    Er beruht auf Erwägungen und Erfahrungen, die zu der Erkenntnis geführt haben, daß der Grundsatz der Lokalisierung den Interessen der Rechtspflege am besten gerecht wird (vgl. Amtliche Begründung, BT-Drucks. III/120 S. 67; vgl. zur Rechtfertigung des Lokalisierungsprinzips ferner Isele, BRAO § 18 II B).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers gegen die Entscheidungen des Ehrengerichtshofs hat der erkennende Senat durch die Beschlüsse vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85) und vom 10. November 1986 (AnwZ (B) 35/86) zurückgewiesen.

    In seinem Beschluß vom 14. Dezember 1988 hat er offen gelassen, ob dem Begehren die Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85) entgegensteht.

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Antragsgegner ausgeführt, die vom Antragsteller erstrebte Simultanzulassung sei zu versagen, weil sich seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85) die Rechtslage nicht geändert habe.

    Daß der Senat über denselben Verfahrensgegenstand bereits im Vorverfahren AnwZ (B) 62/85 abschließend befunden hatte, hinderte eine solche Prüfung hier nicht.

    Dieser Grundsatz ist, wie der Senat bis in jüngste Zeit wiederholt entschieden hat, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (Senatsbeschlüsse vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85), vom 25. Juli 1988 (AnwZ (B) 16/88) m.w.N. und vom 24. April 1989 (AnwZ (B) 4/89); vgl. auch BVerfG Beschluß vom 10. November 1986 - 1 BvR 473/86 = BRAK-Mitt. 1988, 244 und vom 11. November 1987 - 1 BvR 1486/86 -).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88

    Lokalisationsgebot nach § 18 BRAO und Rücknahme der Zweitzulassung

    Wegen der Begründung dieser Auffassung wird auf die Erwägungen im Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85 - BRAK - Mitteilungen 1986, 168) verwiesen.

    Gerade für diese Dauertätigkeit gelten aber die verfahrensbezogenen und prozeßökonomischen Erwägungen, die nach Auffassung des Senats, der das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) beigetreten ist, auch heute noch den Grundsatz der Lokalisierung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 50/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Wegen der Begründung dieser Auffassung wird auf die Erwägungen im Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85 - BRAK-Mitteilungen 1986, 168) verwiesen.

    Gerade für diese Dauertätigkeit gelten aber die verfahrensbezogenen und prozeßökonomischen Erwägungen, die nach Auffassung des Senats, der das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) beigetreten ist, auch heute noch den Grundsatz der Lokalisierung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 16/88

    Rechtsmittel

    Diese allgemeine Feststellung hat der Antragsgegner unter Beachtung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85, BRAK-Mitteilungen 1986, 168) zu Recht abgelehnt.

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 21/85; v. 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85; v. 3. März 1986 a.a.O.; v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 5/88).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 48/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Wegen der Begründung dieser Auffassung wird auf die Erwägungen im Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85 - BRAK-Mitteilungen 1986, 168) verwiesen.

    Gerade für diese Dauertätigkeit gelten aber die verfahrensbezogenen und prozeßökonomischen Erwägungen, die nach Auffassung des Senats, der das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) beigetreten ist, auch heute noch den Grundsatz der Lokalisierung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 49/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Wegen der Begründung dieser Auffassung wird auf die Erwägungen im Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85 -BRAK- Mitteilungen 1986, 168) verwiesen.

    Gerade für diese Dauertätigkeit gelten aber die verfahrensbezogenen und prozeßökonomischen Erwägungen, die nach Auffassung des Senats, der das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) beigetreten ist, auch heute noch den Grundsatz der Lokalisierung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 35/86

    Zulassungsvoraussetzungen für einen Rechtsanwalt - Gleichzeitige Zulassung vor

    Er hatte deshalb bei dem Antragsgegner zunächst beantragt, ihn zugleich bei dem Landgericht Bonn als Rechtsanwalt zuzulassen, ist damit aber erfolglos geblieben (Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

    Auch hier kann der Senat abschließend entscheiden, ohne den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV anrufen zu müssen (Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 26/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 51/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Wegen der Begründung dieser Auffassung wird auf die Erwägungen im Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85 - BRAK - Mitteilungen 1986, 168) verwiesen.

    Gerade für diese Dauertätigkeit gelten aber die verfahrensbezogenen und prozeßökonomischen Erwägungen, die nach Auffassung des Senats, der das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) beigetreten ist, auch heute noch den Grundsatz der Lokalisierung rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Dieses Prinzip behält entgegen der Auffassung der Antragsteller auch dann seinen guten Sinn, wenn die Landgerichtsbezirke heute stärker als früher zusammenwachsen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

    Das Gemeinschaftsrecht überläßt es den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und insbesondere die Niederlassungsfreiheit innerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets zu regeln; es beschränkt sich auf die Gewährleistung der Niederlassungsfreiheit des Rechtsanwalts in einem anderen Mitgliedsstaat (vgl. auch hierzu Senatsbeschluß vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 5/88

    Rechtsmittel

    Die Verfassungsbeschwerden, die der Antragsteller gegen die seine Rechtsmittel zurückweisenden Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85) und vom 10. November 1986 (AnwZ (B) 35/86) eingelegt hat, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 10. November 1986 (1 BvR 473/86) und vom 11. November 1987 (1 BvR 1486/86) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Diese Vorschrift ist - wie in dem in Sachen des Antragstellers ergangenen Senatsbeschluß vom 3. März 1986 (AnwZ (B) 62/85) sowie in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1986 (1 BvR 473/86) ausgeführt worden ist - eine zulässige Berufsausübungsregelung i.S. von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG.

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 36/89

    Anwendbarkeit der Vertragsbestimmungen über die Niederlassung und den

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 51/89

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Doppelzulassung als Rechtsanwalt -

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 35/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 35/95

    Möglichkeit der Zulassung eines Rechtsanwaltes in zwei Bundesländern

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 73/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86

    Vermeidung unbilliger Härten - Zweitzulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 47/89

    Zulassung zum Rechtsanwalt nur bei einem Landgericht - Auswirkungen des

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 59/86

    Vermeidung unbilliger Härten - Zweitzulassung zur Rechtsanwaltschaft

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