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   BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93   

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https://dejure.org/1993,8374
BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93 (https://dejure.org/1993,8374)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1993 - 2 StR 24/93 (https://dejure.org/1993,8374)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1993 - 2 StR 24/93 (https://dejure.org/1993,8374)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den Tatopfern

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 564/86

    Fortsetzungszusammenhang von Verstößen gegen die Buchführungs- und die

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93
    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93
    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93
    Soweit die Strafkammer auf Beweisanträge abgehoben hat, durch die der Angeklagte die Opfer in den Schmutz gezogen habe, fehlt es an der Wiedergabe dieser Anträge, so daß der Senat nicht zu beurteilen vermag, ob der Angeklagte über die Grenzen einer angemessenen Verteidigung hinausgegangen ist und damit eine zu mißbilligende Einstellung gegenüber den Tatopfern zum Ausdruck gebracht hat, die der Tatrichter strafschärfend berücksichtigen darf (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 6 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93
    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93
    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller

    a) Bei Straftaten, die ausschließlich gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, kann allerdings allein der Umstand, daß der Täter den Willen des Opfers durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt gebrochen und er es dadurch zum Sexualobjekt degradiert hat, nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1; BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 2 StR 24/93; BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - 4 StR 80/00); die sexuellen Handlungen wären nämlich strafrechtlich bedeutungslos, wenn sie einvernehmlich erfolgt wären.
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    c) Die strafschärfende Erwägung, die Beweggründe und Ziele der Angeklagten seien ausschließlich eigennützig gewesen, verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2000, 363 Nr. 67; Beschl. vom 3. März 1993 - 2 StR 24/93; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 173/99

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Tateinheit; Strafzumessung bei

    Im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB begegnet es zudem durchgreifenden rechtlichen Bedenken, daß das Landgericht strafschärfend gewertet hat, daß es dem Angeklagten "ausschließlich auf seine eigene Bedürfnisbefriedigung ankam und er außerordentlich egoistisch handelte" (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 2 StR 24/93).
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