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BGH, 03.03.2004 - AnwSt (R) 7/03 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen Verletzung der anwaltlichen Berufspflichten; Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts; Einstellung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 4; ; BRAO § 43; ; BRAO § 43a Abs. 5 Satz; ; BRAO § 113 Abs. 1; ; BRAO § 139 Abs. 3; ; BRAO § 146 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 139 Abs. 3 § 146 Abs. 3 § 197 Abs. 1 S. 3
Einstellung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 03.03.2004 - AnwSt (R) 7/03
Die Wirksamkeit des Widerrufs, der auch gegenüber dem Verteidiger erfolgen kann, setzt allerdings voraus, daß die Rücknahmeerklärung des Verteidigers zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246). - BGH, 06.07.1992 - AnwSt (B) 2/92
Wirkung des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im …
Auszug aus BGH, 03.03.2004 - AnwSt (R) 7/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das anwaltsgerichtliche Verfahren durch Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2002 - AnwSt(R) 1/02; vom 6. Juli 1992 - AnwSt(B) 2/92). - BGH, 25.11.2002 - AnwSt (R) 1/02
Keine Zurechnung des Verteidigerverschuldens bei Wiedereinsetzung im …
Auszug aus BGH, 03.03.2004 - AnwSt (R) 7/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das anwaltsgerichtliche Verfahren durch Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2002 - AnwSt(R) 1/02; vom 6. Juli 1992 - AnwSt(B) 2/92).
- BGH, 22.02.2024 - AnwSt (R) 5/23 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das anwaltsgerichtliche Verfahren durch Beschluss außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2004 - AnwSt(R) 7/03; vom 25. November 2002 - AnwSt(R) 1/02 und vom 6. Juli 1992 - AnwSt(B) 2/92).