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   BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08   

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https://dejure.org/2009,7601
BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08 (https://dejure.org/2009,7601)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2009 - EnVZ 52/08 (https://dejure.org/2009,7601)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2009 - EnVZ 52/08 (https://dejure.org/2009,7601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Zustimmung eines Beigeladenen (hier: Bundesnetzagentur) zu den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptparteien im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Zustimmung des Beigeladenen notwendig zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptparteien eines energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahrens

  • Judicialis

    EnWG § 87; ; EnWG §§ 75 ff.; ; EnWG § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 86 Abs. 1; EnWG § 87
    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Genehmigung von Netzentgelten für ein Stromverteilungsnetz ohne Beteiligung der Bundesnetzagentur

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 620
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur, die ihre unterbliebene Beteiligung im Beschwerdeverfahren gerügt hat, den Beschluss des Beschwerdegerichts im vollen Umfang aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur).

    Die Bundesnetzagentur hat - wie der Senat bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung ausgeführt hat (BGHZ 174, 324 Tz. 14 f. - Beteiligung der Bundesnetzagentur) - die Aufgabe, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.

  • BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Denn für die Bejahung der Statthaftigkeit muss es ausreichen, wenn der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde letztlich gerade die Frage zur Entscheidung stellt, ob der angefochtene Beschluss ein Beschluss in der Hauptsache ist (vgl. Senat, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO).

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde deshalb zu Recht nicht zugelassen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1984 - HARIBO).

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Ein Beschluss in der Hauptsache liegt vor, wenn er sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpft, sondern das Verfahren, bliebe er unangefochten, ganz oder teilweise zum Abschluss brächte (Senat, Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08 Tz. 8 - citiworks).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Der Beigeladene kann nicht verhindern, dass der Streit ohne seine Zustimmung beigelegt wird (BVerwGE 30, 27, 28; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 110, 111; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276, 277).
  • BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Die Kostenentscheidung ist als Nebenentscheidung mit der Rechtsbeschwerde selbständig nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Co op-Wandmaker).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 9 CB 52.88

    Verfahrensbeendigung - Erledigungserklärung - Einwand - Asylverfahren - Ausländer

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Der Beigeladene kann nicht verhindern, dass der Streit ohne seine Zustimmung beigelegt wird (BVerwGE 30, 27, 28; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 110, 111; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276, 277).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08
    Der Beigeladene kann nicht verhindern, dass der Streit ohne seine Zustimmung beigelegt wird (BVerwGE 30, 27, 28; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 110, 111; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276, 277).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 60/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 61/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 57/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 63/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 62/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 58/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 64/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 56/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 59/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    "In der Hauptsache" erlassene Beschlüsse des Beschwerdegerichts sind solche Beschlüsse, die sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpfen, sondern das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluss bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 8 - citiworks; vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, ZNER 2009, 250 Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss des Beschwerdegerichts betrifft nur die Kostenentscheidung des Beschlusses der Regulierungsbehörde und stellt somit eine Entscheidung ausschließlich über eine Nebenfrage dar, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht statthaft ist (vgl. BGH ZNER 2009, 250 Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Dass die Beteiligten zu 1 bis 3 nicht zur Verhandlung erschienen und dementsprechend nicht zugestimmt haben, ist unschädlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVZ 52/08, NVwZ-RR 2009, 620 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 18.07.2012 - EnVR 96/10

    Kostenentscheidung durch das Gericht bei übereinstimmender Erledigungserklärung

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