Rechtsprechung
BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde der Bundesnetzagentur in einem Verfahren um die Genehmigung von Netzentgelten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWG § 75; EnWG § 86; EnWG § 87
Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Genehmigung von Netzentgelten für ein Stromverteilungsnetz ohne Beteiligung der Bundesnetzagentur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82
Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des …
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Denn für die Bejahung der Statthaftigkeit muss es ausreichen, wenn der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde letztlich gerade die Frage zur Entscheidung stellt, ob der angefochtene Beschluss ein Beschluss in der Hauptsache ist (vgl. Senat , Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO).Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde deshalb zu Recht nicht zugelassen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1984 - HARIBO).
- BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07
Beteiligung der Bundesnetzagentur
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur, die ihre unterbliebene Beteiligung im Beschwerdeverfahren gerügt hat, den Beschluss des Beschwerdegerichts im vollen Umfang aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur).Die Bundesnetzagentur hat - wie der Senat bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung ausgeführt hat (BGHZ 174, 324 Tz. 14 f. - Beteiligung der Bundesnetzagentur) - die Aufgabe, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.
- BVerwG, 14.10.1988 - 9 CB 52.88
Verfahrensbeendigung - Erledigungserklärung - Einwand - Asylverfahren - Ausländer …
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Der Beigeladene kann nicht verhindern, dass der Streit ohne seine Zustimmung beigelegt wird (BVerwGE 30, 27, 28 ; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 110, 111 ; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276, 277) .
- BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
citiworks
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Ein Beschluss in der Hauptsache liegt vor, wenn er sich nicht in der Entscheidung über Neben- oder Zwischenfragen erschöpft, sondern das Verfahren, bliebe er unangefochten, ganz oder teilweise zum Abschluss brächte (Senat , Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08 Tz. 8 - citiworks). - BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Die Kostenentscheidung ist als Nebenentscheidung mit der Rechtsbeschwerde selbständig nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Co op-Wandmaker). - BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Der Beigeladene kann nicht verhindern, dass der Streit ohne seine Zustimmung beigelegt wird (BVerwGE 30, 27, 28 ; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 110, 111 ; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276, 277) . - BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …
Auszug aus BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08
Der Beigeladene kann nicht verhindern, dass der Streit ohne seine Zustimmung beigelegt wird (BVerwGE 30, 27, 28 ; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 110, 111 ; BVerwG, NVwZ-RR 1992, 276, 277) .