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   BGH, 03.03.2011 - 3 StR 34/11   

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https://dejure.org/2011,15845
BGH, 03.03.2011 - 3 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,15845)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2011 - 3 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,15845)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2011 - 3 StR 34/11 (https://dejure.org/2011,15845)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 52 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 261 StPO; § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO; § 337 StPO
    Richterliche Vernehmung (Zeugnisverweigerungsrecht; Einführung durch Vernehmung des Richters); Konfrontationsrecht (Verletzung; Verwertungsverbot; Benachrichtigungspflicht bei richterlicher Vernehmung; Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168c Abs 3 StPO, § 168c Abs 5 StPO
    Strafverfahren: Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht bei Zweifeln des Tatrichters an der Glaubhaftigkeit einzelner Teile einer Zeugenaussage

  • rewis.io

    Strafverfahren: Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht bei Zweifeln des Tatrichters an der Glaubhaftigkeit einzelner Teile einer Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 130
  • StV 2011, 336
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Auszug aus BGH, 03.03.2011 - 3 StR 34/11
    Ob etwas anderes dann gilt, wenn der Beschuldigte bereits ausgeschlossen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1982 - 2 StR 434/82, BGHSt 31, 140, 142), kann offen bleiben.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14

    Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob überhaupt ein Recht auf Benachrichtigung besteht, wenn der Beschuldigte - wie hier -bereits vom Termin ausgeschlossen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1982 - 2 StR 434/82, BGHSt 31, 140, 142; ebenfalls offen gelassen von BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Allein das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 168c Abs. 3 StPO, von dem das Landgericht ausgeht, machte die Benachrichtigung des Beschuldigten von dem Vernehmungstermin nicht entbehrlich, denn diese dient der Wahrung seiner Rechte auch über ein Ermöglichen des Erscheinens hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11, StV 2011, 336; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332).
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