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   BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14   

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https://dejure.org/2015,8737
BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14 (https://dejure.org/2015,8737)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 StR 595/14 (https://dejure.org/2015,8737)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 StR 595/14 (https://dejure.org/2015,8737)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 46b StGB
    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung der auf Diebstähle bezogenen Bandenabrede auf die Begehung von Raubtaten erforderlich); fehlende Erörterung möglicher Aufklärungshilfe (Ermessensausübung durch Tatrichter; innerer oder ...

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 255 StGB
    Konkludent angedrohte Gefahr für Leib oder Leben durch einschüchterndes Auftreten; schwere räuberische Erpressung bei lediglich auf die fortgesetzte Begehung von Diebstählen bezogener Bandenabrede

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 250 Abs 1 Nr 2 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 255 StGB
    Räuberische Erpressung: Konkludente Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben beim Eindringen ins Schlafzimmer des Opfers; Voraussetzungen einer bandenmäßigen Begehung

  • IWW

    § 253 Abs. 1 StGB, § 253 Abs. 1, § 255 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 253 Abs. 4 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung hinsichtlich Strafzumessung i.R.d. Begehung eines schweren Bandendiebstahls

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Ergänzung des Urteilstenors

  • Wolters Kluwer

    Gegenwärtigkeit der Gefahr für Leib oder Leben i.R.d. Begehung einer schweren räuberischen Erpressung durch Mitglieder einer Bande

  • rewis.io

    Räuberische Erpressung: Konkludente Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben beim Eindringen ins Schlafzimmer des Opfers; Voraussetzungen einer bandenmäßigen Begehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenwärtigkeit der Gefahr für Leib oder Leben i.R.d. Begehung einer schweren räuberischen Erpressung durch Mitglieder einer Bande

  • datenbank.nwb.de

    Räuberische Erpressung: Konkludente Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben beim Eindringen ins Schlafzimmer des Opfers; Voraussetzungen einer bandenmäßigen Begehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Diebesbande - und die erforderliche Bandenabrede

  • Jurion (Kurzinformation)

    Für räuberische Erpressung ist Verwirklichungswille der Drohung unerheblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 560
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99

    Bande; Exzeß eines Mittäters; Schwerer Raub

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
    Einer Erweiterung der Bandenabrede auf die zukünftig wiederholte Begehung von Raub- bzw. räuberischen Erpressungstaten bedarf es nicht (wohl anders, indes nicht tragend: BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99, NStZ 1999, 454; NK-StGB-Kindhäuser, 4. Aufl., § 250 Rn. 16).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
    Im Übrigen hat der Senat den Schuldspruch neu gefasst; denn weder die gemeinschaftliche Begehungsweise noch das Vorliegen besonders schwerer Fälle ist in den Urteilstenor aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück, da das Verfahren nur noch einen erwachsenen Angeklagten betrifft, nachdem die Revisionen der jugendlichen und heranwachsenden Mitangeklagten gegen das angefochtene Urteil als unbegründet verworfen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BT-Drucks. 17/9695, S. 8; BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 zu § 31 BtMG).
  • BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
    Sollten sie erfüllt sein, dann hätte sich die Strafkammer aber hiermit auch im Rahmen der Strafrahmenwahl auseinandersetzen, insbesondere sein ihm zustehendes Ermessen gemäß den Vorgaben des § 46b Abs. 2 StGB ausüben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 4 StR 330/14, NStZ-RR 2014, 368).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Jedoch ist der Entscheidungstenor - wie vom Generalbundesanwalt angeregt - dahin klarzustellen, dass das in dem einbezogenen Urteil seinerseits einbezogene frühere Urteil ebenfalls einbezogen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 91/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Zusammenhang

    Erforderlich ist ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen den beiden Taten (vgl. BTDrucks. 17/9695, S. 8 f.; BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris Rn. 9, StV 2015, 560, 561; zu § 31 BtMG BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, juris Rn. 8 ff., StV 2014, 619, 620).

    Je nach konkreter Fallgestaltung, insbesondere bei enger zeitlicher Abfolge und Beteiligung derselben Täter, kann jedoch der erforderliche Zusammenhang angenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2015 - 4 StR 105/15, juris Rn. 3, vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, aaO; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1049 ff.).

  • BGH, 21.07.2020 - 3 StR 141/20

    Aufklärungshilfe (Zusammenhang zwischen aufgeklärter und abgeurteilter Tat)

    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BGH, Beschlüsse vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, StV 2015, 560 Rn. 9; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 105/15, wistra 2015, 351 Rn. 3).

    Hiervon ist bei mehreren Bandentaten derselben Bandenmitglieder auszugehen (BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, StV 2015, 560 Rn. 9); dies ist in den Fällen II.2.c, II.2.h und II.2.j gegeben.

  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an

    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20 Rn. 5; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 91/20, NStZ-RR 2020, 304, 305 und vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14 Rn. 9; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 (tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler); Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 (zu § 31 BtMG); BTDrucks. 17/9695, S. 8).
  • BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens bei

    Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 105/15

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten

    Selbst bei einem auf einzelne Taten begrenzten Aufklärungserfolg lägen die Voraussetzungen für die Strafmilderung nach § 46b StGB für sämtliche abgeurteilten Taten vor, da diese als Bandentaten derselben Tätergruppe den nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB erforderlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2020 - 2 StR 81/20

    Prüfen der Voraussetzung des Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe;

    Es fehlt an einem kriminellen Gesamtgeschehen, bei dem ein inhaltlicher Bezug zwischen den offenbarten Katalog- und den weiteren Anlasstaten besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2017 - 1 StR 15/17, juris Rn. 4; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris Rn. 9; vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, juris Rn. 5; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 46b Rn. 22; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, 2. Aufl., § 46b Rn. 4; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 46b Rn. 7b; BTDrucks. 17/9695 S. 8 f. mwN).
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