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BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur verhängten kurzen Freiheitsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur verhängten kurzen Freiheitsstrafe
Verfahrensgang
- LG Aurich, 04.09.2019 - 210 Js 1520/19
- BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind: …
Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19
Ausnahmsweise gefährdet dies den Bestand des Urteils jedoch nicht, da angesichts der Vorstrafen des Angeklagten, der weiteren gegen ihn verhängten Einzelstrafen sowie der Schilderung seiner Persönlichkeit anzunehmen ist, dass das Schwurgericht Freiheitsstrafen als unerlässlich zur Einwirkung auf ihn angesehen hat und das Urteil deshalb nicht auf dem Darstellungsmangel beruht (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Juli 1987 - 4 StR 234/87, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, juris;… KK-Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 32). - BGH, 23.07.1987 - 4 StR 234/87
Strafzumessung als grundsätzliche Aufgabe des Tatrichters - Eingreifen des …
Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19
Ausnahmsweise gefährdet dies den Bestand des Urteils jedoch nicht, da angesichts der Vorstrafen des Angeklagten, der weiteren gegen ihn verhängten Einzelstrafen sowie der Schilderung seiner Persönlichkeit anzunehmen ist, dass das Schwurgericht Freiheitsstrafen als unerlässlich zur Einwirkung auf ihn angesehen hat und das Urteil deshalb nicht auf dem Darstellungsmangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1987 - 4 StR 234/87, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, juris;… KK-Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 32).