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   BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19   

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https://dejure.org/2020,5267
BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19 (https://dejure.org/2020,5267)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - 3 StR 634/19 (https://dejure.org/2020,5267)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - 3 StR 634/19 (https://dejure.org/2020,5267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur verhängten kurzen Freiheitsstrafe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind:

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19
    Ausnahmsweise gefährdet dies den Bestand des Urteils jedoch nicht, da angesichts der Vorstrafen des Angeklagten, der weiteren gegen ihn verhängten Einzelstrafen sowie der Schilderung seiner Persönlichkeit anzunehmen ist, dass das Schwurgericht Freiheitsstrafen als unerlässlich zur Einwirkung auf ihn angesehen hat und das Urteil deshalb nicht auf dem Darstellungsmangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1987 - 4 StR 234/87, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, juris; KK-Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 32).
  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 234/87

    Strafzumessung als grundsätzliche Aufgabe des Tatrichters - Eingreifen des

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19
    Ausnahmsweise gefährdet dies den Bestand des Urteils jedoch nicht, da angesichts der Vorstrafen des Angeklagten, der weiteren gegen ihn verhängten Einzelstrafen sowie der Schilderung seiner Persönlichkeit anzunehmen ist, dass das Schwurgericht Freiheitsstrafen als unerlässlich zur Einwirkung auf ihn angesehen hat und das Urteil deshalb nicht auf dem Darstellungsmangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1987 - 4 StR 234/87, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, juris; KK-Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 32).
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