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   BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20   

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https://dejure.org/2021,13627
BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20 (https://dejure.org/2021,13627)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 4 StR 318/20 (https://dejure.org/2021,13627)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 4 StR 318/20 (https://dejure.org/2021,13627)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 32 StGB, § 32 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision des angeklagten Jugendlichen gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wegen nicht ausreichender Würdigung einer potentiellen Verteidigungs- und Notwehrhandlung

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Notwehr trotz vorangegangener Provokation?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision des angeklagten Jugendlichen gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wegen nicht ausreichender Würdigung einer potentiellen Verteidigungs- und Notwehrhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Notwehrrechts durch Provokation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 607
  • StV 2022, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959).

    cc) Soweit das Landgericht schließlich angenommen hat, dass der neben dem Schlag mit der Bierflasche ausgeführte Tritt in das Gesicht des zu Boden stürzenden Geschädigten nicht mehr "in erster Linie mit Verteidigungswillen' geführt worden sei, lässt diese Erwägung - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend hingewiesen hat - besorgen, dass es nicht hinreichend beachtet hat, dass eine Rechtfertigung durch Notwehr auch dann in Betracht kommt, wenn der Täter neben der Abwehr eines Angriffs andere Ziele verfolgt, solange sie den Verteidigungszweck nicht vollständig in den Hintergrund drängen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 24, NJW 2003, 1955, 1957).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    Zwar dauert ein Angriff in Fällen, in denen der Angreifer wie hier der Geschädigte, der erfolglos einen Schlag gegen den Angeklagten geführt hatte, an und ist daher gegenwärtig im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB, solange eine Wiederholung und damit ein erneuter Umschlag in eine Verletzung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39 mwN).

    Entscheidend sind insoweit jedoch entgegen der Annahme des Landgerichts, das allein auf die subjektive Sicht des Angeklagten abgestellt hat, nicht die Befürchtungen des Angegriffenen, sondern die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer (neuerlichen oder unverändert fortdauernden) Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016, aaO).

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    bb) Den Urteilsgründen kann auch nicht sicher entnommen werden, welches konkrete Verhalten des Angeklagten das Landgericht als ? zumindest leichtfertige ? Notwehrprovokation (zu den Einschränkungen des Notwehrrechts bei Absichtsprovokation, Vorsatzprovokation und leichtfertiger Provokation vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263, 264) gewertet hat.
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959).
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
    Eine Notwehreinschränkung wegen zumindest leichtfertiger Provokation setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    aa) Das Landgericht hat rechtlich zutreffend angenommen, dass § 32 StGB in subjektiver Hinsicht einen Verteidigungswillen erfordert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15 Rn. 8 und vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20; Beschlüsse vom 3. März 2021 - 4 StR 318/20 Rn. 10 und vom 12. September 2013 - 4 StR 332/13).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Zwar kann eine Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhafter Provokation in Erwägung gezogen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 StR 318/20 = NStZ 2021, 607; 15.12.2020 - 2 StR 140/20 = NStZ-RR 2021, 134 = StV 2021, 420; 19.08.2020 - 1 StR 248/20 = StV 2021, 97).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 224/22

    Notwehr (Notwehrprovokation)

    Eine Absichtsprovokation liegt fern; bezüglich einer leichtfertigen Provokation ist jedenfalls ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang nicht belegt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - 4 StR 318/20 Rn. 6 und vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19 Rn. 9; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 6; je mwN).
  • OLG Jena, 01.08.2023 - 3 St 2 BJs 4/2
    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende") Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person ggf. zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zu Wehr zu setzen (BGH, Beschluss vom 03.03.2021, Az. 4 StR 318/20; Beschluss vom 26.06.2018, Az. 1 StR 208/18).
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