Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6875
BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19 (https://dejure.org/2021,6875)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - XII ZR 92/19 (https://dejure.org/2021,6875)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - XII ZR 92/19 (https://dejure.org/2021,6875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um Zahlung restlicher Mietforderungen und um das Recht auf Minderung wegen verschiedener Mängel der Mietsache; Bedeutung einer Vollständigkeitsklauseli n einem Mietvertrag über Geschäftsräume

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    BGB § 133, BGB § 157, Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vollständigkeitsklausel

  • rewis.io

    Mietvertrag über Geschäftsräume: Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel in einem Mietvertrag über Geschäftsräume

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305b
    Rechtsstreit um Zahlung restlicher Mietforderungen und um das Recht auf Minderung wegen verschiedener Mängel der Mietsache; Bedeutung einer Vollständigkeitsklauseli n einem Mietvertrag über Geschäftsräume

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Bedeutung hat eine Vollständigkeitsklausel?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Bedeutung einer Vollständigkeitsklausel (hier: "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht") in einem Mietvertrag über Geschäftsräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag schließt Gegenbeweis nicht aus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung von Vollständigkeitsklauseln in gewerblichen Mietverträgen (IMR 2021, 237)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 872
  • MDR 2021, 550
  • NZM 2021, 507
  • WM 2022, 1662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    Ob ausnahmsweise etwas Anderes gelten kann, wenn der Regelungsgegenstand der vorvertraglichen Absprache im schriftlichen Vertragstext überhaupt nicht behandelt wird und dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls durch den von der vorvertraglichen Zusage begünstigten Vertragspartner nur so verstanden werden kann, dass sich der andere Teil mit Abschluss des Vertrags von dieser Zusage wieder lösen will (vgl. BAG NZA 2017, 502 Rn. 86 ff.), braucht nicht weiter erörtert zu werden.

    aa) Die (einfache) Schriftformklausel in § 14 Nr. 2 des Mietvertrags dürfte nur nachträgliche Abreden erfassen, was sich daraus erschließt, dass die Parteien einerseits in § 14 Nr. 1 des Mietvertrags eine tatsächliche Vermutung dafür aufgestellt haben, dass mündliche Abreden vor oder während des Vertragsschlusses nicht getroffen worden seien und andererseits eine "Änderung oder Ergänzung des Vertrags" schon begrifflich voraussetzt, dass es zuvor bereits zu einem originären Vertragsschluss gekommen ist (vgl. BAG NZA 2017, 502 Rn. 89).

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    bb) Die von der Revisionserwiderung weiter in Bezug genommene Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, wonach eine Beschreibung bestimmter Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt, wenn diese in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 207, 349 = NJW 2016, 1815 Rn. 15 ff.), wird durch die Besonderheiten bei der Auslegung von für ihre Wirksamkeit beurkundungsbedürftigen Verträgen geprägt, um die es hier nicht geht.
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (vgl. BGH Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14 - NJW-RR 2015, 910 Rn. 21 mwN und vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07 - NJW-RR 2010, 1217 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 232/98

    Anforderungen an die Darlegungslast zur Schlüssigkeit einer Klage

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass solche Klauseln lediglich die ohnehin eingreifende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der schriftlichen Vertragsurkunde wiedergeben, jedoch dem Vertragspartner, der sich auf eine abweichende mündliche Vereinbarung berufen will, die Führung des Gegenbeweises offenlassen (vgl. zu AGB: BGH Urteile vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 - NJW 2000, 207 f. und vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 - NJW 1985, 2329, 2330 f. mwN; vgl. auch Guhling in Guhling/Günter Gewerberaummiete 2. Aufl. § 305 b BGB Rn. 14; Lindner-Figura in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. Kap. 7 Rn. 167; vgl. zu Individualvereinbarungen: BGH Urteil vom 29. Oktober 1999 - VIII ZR 232/98 - NJW-RR 2000, 273, 274 f.).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    Dessen Auslegung unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung darauf, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder die Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, weil beispielsweise wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 8. April 2020 - XII ZR 120/18 - NZM 2020, 507 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17

    Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    b) Im Übrigen würde selbst ein vermeintlich klarer und eindeutiger Wortlaut der Erklärung keine Grenze für die Auslegung anhand der Gesamtumstände bilden (vgl. Senatsurteile vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17 - NZM 2018, 601 Rn. 36 mwN und vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - GmbHR 2015, 200 Rn. 50 mwN; BGH Beschluss vom 10. September 2020 - I ZR 237/19 - K&R 2021, 61 Rn. 13).
  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 237/19

    Verpflichtung zum Hinweis auf die Schlichtungseinrichtung der Europäischen Union

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    b) Im Übrigen würde selbst ein vermeintlich klarer und eindeutiger Wortlaut der Erklärung keine Grenze für die Auslegung anhand der Gesamtumstände bilden (vgl. Senatsurteile vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17 - NZM 2018, 601 Rn. 36 mwN und vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - GmbHR 2015, 200 Rn. 50 mwN; BGH Beschluss vom 10. September 2020 - I ZR 237/19 - K&R 2021, 61 Rn. 13).
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZR 86/18

    Berufung im Mietrechtsstreit über Mängel von Gewerberäumen: Widerruf des

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    a) Bei der Auslegung sind in erster Linie der Wortlaut der Erklärung und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2020 - XII ZR 86/18 - WuM 2021, 27, Rn. 22 mwN).
  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (vgl. BGH Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14 - NJW-RR 2015, 910 Rn. 21 mwN und vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07 - NJW-RR 2010, 1217 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZR 92/19
    b) Im Übrigen würde selbst ein vermeintlich klarer und eindeutiger Wortlaut der Erklärung keine Grenze für die Auslegung anhand der Gesamtumstände bilden (vgl. Senatsurteile vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17 - NZM 2018, 601 Rn. 36 mwN und vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - GmbHR 2015, 200 Rn. 50 mwN; BGH Beschluss vom 10. September 2020 - I ZR 237/19 - K&R 2021, 61 Rn. 13).
  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 12 U 136/10

    Rücktritt vom Bauträgervertrag wegen mangelhafter Bauausführung (hier: Lage der

  • BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86

    Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 238/84

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses mündlicher Nebenabreden

  • BGH, 15.02.2022 - II ZR 235/20

    Kommanditgesellschaft: Erforderlichkeit der Zustimmung der

    Diese Auslegung des Berufungsgerichts darf vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2021 - VIII ZR 66/19, NZM 2021, 218 Rn. 29; Urteil vom 3. März 2021 - XII ZR 92/19, NZM 2021, 507 Rn. 8; Beschluss vom 15. Juni 2021 - II ZB 35/20, ZIP 2021, 1514).
  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich;

    Dabei sind in erster Linie der Wortlaut der Erklärung und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2021 - XII ZR 92/19, juris Rn. 9).
  • OLG Bremen, 17.03.2023 - 2 U 32/20

    Anforderungen an den Umfang der Untersuchung von Waren eines Handelskaufs;

    Solche Klauseln geben lediglich die ohnehin eingreifende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der schriftlichen Vertragsurkunde wieder, lassen jedoch dem Vertragspartner, der sich auf eine abweichende mündliche Vereinbarung berufen will, die Führung des Gegenbeweises offen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2021 - XII ZR 92/19 -, Rn. 13, juris m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 440/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Vertriebsleiters -

    Die Klausel in § 18 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsvertrages: "Nebenabreden bestehen nicht", gibt diese Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der schriftlichen Vertragsurkunde wieder (vgl. BGH 3. März 2021 - XII ZR 92/19 - Rn. 13 mwN., juris).
  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20
    Der Wortlaut der Vermittlungsverträge ergibt eindeutig, dass über die in § 4 Abs. 1 zusätzlich vereinbarte Vollständigkeitsklausel hinaus ("Nebenabreden sind nicht getroffen"), die lediglich die ohnehin eingreifende Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der schriftlichen Vertragsurkunde wiedergibt (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 872; NJW 2000, 207), eine abschließende Regelung der Vergütungsansprüche für die aufgeführten Vermittlungstätigkeiten gewollt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht