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   BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21 (alt: 5 StR 366/19)   

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https://dejure.org/2022,4039
BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21 (alt: 5 StR 366/19) (https://dejure.org/2022,4039)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2022 - 5 StR 228/21 (alt: 5 StR 366/19) (https://dejure.org/2022,4039)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2022 - 5 StR 228/21 (alt: 5 StR 366/19) (https://dejure.org/2022,4039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 13 StGB; § 15 StGB; § 46 StGB; § 46a StGB; § 243 Abs. 4 StPO
    Untreue durch Unterlassen (schadensverhindernde Kompensation; Wertlosigkeit von Dienstleistungen einer Detektei; Vorsatzfeststellung); verständigungsbezogene Mitteilungspflichten (keine Mitteilungsbedürftigkeit bei Vorschlag zur Verfahrenseinstellung; Negativmitteilung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 153a StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Untreue: Mitteilungspflicht hinsichtlich eines außerhalb der Hauptverhandlung geführten Telefonats mit dem Oberstaatsanwalt über eine mögliche Verfahrenseinstellung

  • IWW

    § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 4 StGB, § ... 13 Abs. 2, § 46a Nr. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 EGStGB, § 243 Abs. 4 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 153a StPO, § 153a Abs. 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 261 StPO, § 358 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 13 Abs. 2 StGB, § 465 Abs. 1, § 473 Abs. 4 StPO, § 465 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begehung der Untreue durch Unterlassen der pflichtgemäß gebotenen Handlung; Wertung der Auftragserteilung eines Oberbürgermeisters an eine Detektei zur Überwachung der Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs mit hohem Kostenrisiko ohne Ergebnis als Untreue (hier: ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 2
    Begehung der Untreue durch Unterlassen der pflichtgemäß gebotenen Handlung; Wertung der Auftragserteilung eines Oberbürgermeisters an eine Detektei zur Überwachung der Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs mit hohem Kostenrisiko ohne Ergebnis als Untreue (hier: ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters wegen Untreue rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verletzung der Mitteilungspflicht? - Verständigungs- oder Organisationsgespräch?

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Untreue durch Unterlassen durch einen Oberbürgermeister

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Untreue-Urteil gegen Homburger Oberbürgermeister

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung;

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN): Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts.

    Welche Gesichtspunkte das Tatgericht dabei berücksichtigt, obliegt seiner wertenden Betrachtung; zu einer erschöpfenden Darlegung ist es nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN).

    Denn auch insoweit ist es Sache des Tatgerichts, die Bewertungsrichtung und das Gewicht dieser möglichen Strafzumessungstatsache innerhalb des ihm zukommenden weiten Entscheidungs- und Wertungsspielraums zu bestimmen (vgl. hierzu allgemein BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN; vgl. auch speziell zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen infolge von Medienberichterstattung im Rahmen der Strafzumessung BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670; und vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN).

  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Untreue kann auch durch Unterlassen der pflichtgemäß gebotenen Handlung begangen werden, wenn darin - wie hier vom Landgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt - der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt; in diesem Fall findet § 13 Abs. 2 StGB Anwendung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, NJW 2015, 1190; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158; vgl. zur Untreue durch Unterlassen auch BGH, Urteil vom 14. Juli 2021 - 6 StR 282/20, NStZ 2022, 109 Rn. 22).

    Bei der Prüfung, ob eine fakultative Strafrahmenverschiebung gemäß § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB stattzufinden hat, ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller strafzumessungsrechtlich beachtlichen Gesichtspunkte, insbesondere der wesentlichen unterlassensbezogenen, vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13 mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 8. Januar 2020 mit den Feststellungen aufgehoben, jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen mit Ausnahme derjenigen zum Untreueschaden bestehen lassen (vgl. Beschluss vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, NJW 2020, 628, in BGHSt 64, 246 teilweise abgedruckt).

    Die Äußerung des Oberstaatsanwalts in diesem Zusammenhang stellt lediglich eine einseitige Willensbekundung auf den - wie allseits bekannt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19 Rn. 42) - bereits im ersten Durchgang von der Verteidigung formulierten Vorschlag einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO dar, die als solche (eine Reaktion der Vorsitzenden hierauf wird auch von der Revision nicht bestimmt behauptet) nicht mitteilungsbedürftig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19 Rn. 42).

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 121/16

    Begründung der Kriminalstrafe (Vergeltungsgedanke: Bedeutung für die

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Vielmehr muss sein Verhalten Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2016 - 1 StR 121/16, wistra 2016, 486).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Denn auch insoweit ist es Sache des Tatgerichts, die Bewertungsrichtung und das Gewicht dieser möglichen Strafzumessungstatsache innerhalb des ihm zukommenden weiten Entscheidungs- und Wertungsspielraums zu bestimmen (vgl. hierzu allgemein BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN; vgl. auch speziell zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen infolge von Medienberichterstattung im Rahmen der Strafzumessung BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670; und vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Untreue kann auch durch Unterlassen der pflichtgemäß gebotenen Handlung begangen werden, wenn darin - wie hier vom Landgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt - der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt; in diesem Fall findet § 13 Abs. 2 StGB Anwendung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, NJW 2015, 1190; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158; vgl. zur Untreue durch Unterlassen auch BGH, Urteil vom 14. Juli 2021 - 6 StR 282/20, NStZ 2022, 109 Rn. 22).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Untreue kann auch durch Unterlassen der pflichtgemäß gebotenen Handlung begangen werden, wenn darin - wie hier vom Landgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt - der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt; in diesem Fall findet § 13 Abs. 2 StGB Anwendung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, NJW 2015, 1190; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158; vgl. zur Untreue durch Unterlassen auch BGH, Urteil vom 14. Juli 2021 - 6 StR 282/20, NStZ 2022, 109 Rn. 22).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Dass das Ergebnis des Sachverständigengutachtens zu Gunsten des Angeklagten ausgegangen sei (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 aE), lässt sich damit nicht sagen.
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Denn auch insoweit ist es Sache des Tatgerichts, die Bewertungsrichtung und das Gewicht dieser möglichen Strafzumessungstatsache innerhalb des ihm zukommenden weiten Entscheidungs- und Wertungsspielraums zu bestimmen (vgl. hierzu allgemein BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 mwN; vgl. auch speziell zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen infolge von Medienberichterstattung im Rahmen der Strafzumessung BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670; und vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Auszug aus BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
    Zu einer umfassenden Dokumentation der Beweisaufnahme im Urteil ist das Tatgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung nicht verpflichtet, sondern es soll das Beweisergebnis nur so weit erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 199/21

    Keine verständigungsbezogene Mitteilungspflicht bei bloßer Erörterung der

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

  • BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20

    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    beauftragten Rechtsanwälte habe sich - anders als festgestellt - eine unbeschränkte Genehmigung ergeben, kann der Beschwerdeführer mit der Sachrüge keinen Erfolg haben (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2021 - 2 StR 484/20, NStZ-RR 2021, 275, 277; vom 3. März 2022 - 5 StR 228/21; Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 231/20).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der

    Dass einer Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen (selbstverständlich) nicht entgegensteht, dass es grundsätzlich Aufgabe des Tatgerichts ist, die (zu erwartende) Strafe zu bemessen und es dem Rechtsmittelgericht daher verwehrt ist, seine Abwägung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (hierauf zu Recht hinweisend: BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956, a.a.O., S. 92), zeigt im Übrigen der Blick auf das Revisionsrecht: Auch dort ist die tatgerichtliche Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und erfolgt eine - unstreitig zulässige - Nachprüfung nur dahingehend, ob Rechtsfehler vorliegen (statt vieler: BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 5 StR 228/21, Rn. 28, juris).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die inhaltliche Wiedergabe der Aussagen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen wie etwa einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation abgesehen - grundsätzlich nicht erforderlich ist, weil der Beweiswürdigung nicht die Aufgabe zukommt, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu dokumentieren (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 18/22 bei juris; 03.03.2022 - 5 StR 228/21 = wistra 2022, 384; Beschluss vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 bei juris; 11.04.2023 - 4 StR 497/22 = NStZ-RR 2023, 256; 23.02.2022 - 2 StR 156/21 bei juris).
  • BayObLG, 20.09.2023 - 207 StRR 208/23

    Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus mehreren Einzelgeldstrafen

    a) Die Strafzumessung ist die ureigenste Aufgabe des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet ist, der vom Revisionsgericht bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 03.03.2022, 5 StR 228/21, zitiert nach juris, dort Rdn. 28).
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