Rechtsprechung
BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 15a InsO, § 15b InsO, § 18 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 138 Abs 2 Nr 2 InsO
- IWW
§ 133 Abs. 1 InsO, § ... 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 140 Abs. 1 InsO, § 142 InsO, § 131 InsO, § 10 Abs. 2 RVG, § 10 RVG, § 133 Abs. 2 InsO, § 133 Abs. 4 InsO, § 138 Abs. 2 Nr. 2 InsO, § 134 InsO, §§ 130 ff InsO, Art. 103j Abs. 1 EGInsO, § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 286 ZPO, §§ 130 bis 132 InsO, § 133 InsO, § 17 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 15a InsO, § 15b InsO, § 130 InsO, § 823 Abs. 2 BGB, § 15b Abs. 1 InsO, § 15b Abs. 4 InsO, §§ 15a, 15b InsO, § 826 BGB, § 830 BGB, § 143 InsO, § 24 Abs. 2 SchVG, § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG, § 314 ZPO, § 8 Abs. 1 RVG, § 10 Abs. 1 RVG, § 564 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- rewis.io
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- Betriebs-Berater
Sanierungsversuch, Zahlungen an den Sanierungsberater und Benachteiligungsvorsatz
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Begrenzung des Zeitraums, den der Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit erkannt hat, für eine künftige Befriedigung seiner Gläubiger in Betracht ziehen darf, durch die Insolvenzantragspflicht oder das Zahlungsverbot;Beweislast des Insolvenzverwalters für den ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungsvorsatz des Schuldners bei Sanierungsversuch
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsatzanfechtung: Zum Benachteiligungsvorsatz bei einem Sanierungsversuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweisdarlegung des Insolvenzverwalters für das Erkennen oder der billigenden Inkaufnahme eines untauglichen Sanierungsversuchs des Schuldners; Ausrichtung eines erfolgversprechenden Sanierungskonzepts an den zur Zeit der Umsetzung tatsächlich bestehenden ...
- datenbank.nwb.de
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei vom Schuldner erkannter Zahlungsunfähigkeit; Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes bei Sanierungsversuch des Schuldners mit Inanspruchnahme eines Sanierungsberaters; Anfechtbarkeit der Zahlungen an den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Zur Vorsatzanfechtung von Beraterhonoraren für Sanierungskonzepte
Besprechungen u.ä. (2)
- beissenhirtz.com (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung von Beraterhonoraren - QCells adé?
- rst-beratung.de
(Entscheidungsbesprechung)
Überschuldung als Beweisanzeichen bei Vorsatzanfechtung? (ZRI 2022, 301-308)
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Müssen Steuerberater bei Insolvenz des Mandanten das erhaltene Honorar zurückzahlen? (Insolvenzanfechtung)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 32 O 102/13
- OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 90/15
- BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20
Papierfundstellen
- BGHZ 233, 70
- NJW 2022, 2038
- ZIP 2022, 589
- MDR 2022, 460
- NZI 2022, 385
- WM 2022, 527
- BB 2022, 778
- DB 2022, 786
- NZG 2022, 1642
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.10.2022 - IX ZR 130/21
Insolvenzanfechtung einer Zahlung auf ein bürgschaftsgesichertes Darlehen einer …
Die revisionsrechtliche Kontrolle der bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gebotenen Gesamtwürdigung beschränkt sich dabei auf die Prüfung, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH…, Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591 Rn. 15;… vom 21. Januar 2016 - IX ZR 84/13, WM 2016, 366 Rn. 10; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, ZIP 2022, 589 Rn. 16, zVb in BGHZ).In diesen Fällen ist für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 36; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, ZIP 2022, 589 Rn. 19, zVb in BGHZ).
Dies kann aus der im Moment der Rechtshandlung gegebenen Liquiditätslage nicht in jedem Fall mit hinreichender Gewissheit abgeleitet werden (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO; vom 3. März 2022, aaO).
Sieht sich der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung erheblichem Mahn- und Vollstreckungsdruck ausgesetzt, begrenzt dies den für eine Beseitigung der vorhandenen Deckungslücke zur Verfügung stehenden Zeitraum (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 47; vom 3. März 2022, aaO Rn. 23).
Aus der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO oder dem Zahlungsverbot nach § 15b InsO ergibt sich allerdings keine Begrenzung des Zeitraums, den der Schuldner für eine künftige Befriedigung seiner Gläubiger in Betracht ziehen darf, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat (BGH, Urteil vom 3. März 2022, aaO Rn. 27 ff).
Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, seine anderen Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2022, aaO Rn. 21).
- BGH, 28.04.2022 - IX ZR 48/21
Handeln eines Schuldners mit Benachteiligungsvorsatz i.R.v. Anfechtungsansprüchen …
In diesen Fällen ist für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 36; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, ZIP 2022, 589 Rn. 19, zVb in BGHZ).Dies kann aus der im Moment der Rechtshandlung gegebenen Liquiditätslage nicht in jedem Fall mit hinreichender Gewissheit abgeleitet werden (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO; vom 3. März 2022, aaO).
Die gegenwärtige Zahlungsunfähigkeit allein spricht für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn sie ein Ausmaß angenommen hat, das eine vollständige Befriedigung der übrigen Gläubiger auch in Zukunft nicht erwarten lässt, etwa deshalb, weil ein Insolvenzverfahren unausweichlich erscheint (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 36; vom 3. März 2022, aaO Rn. 23).
Befriedigt er in dieser Lage einzelne Gläubiger, handelt er deshalb mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 46; vom 3. März 2022, aaO Rn. 23, 75).
Der Schuldner handelt mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er einen Zeitraum in seine Überlegungen einbezieht, der ihm unter Berücksichtigung des Verhaltens seiner übrigen Gläubiger ersichtlich nicht zur Verfügung steht (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 47; vom 3. März 2022, aaO Rn. 23).
Sollte das Berufungsgericht eine Zahlungseinstellung feststellen, wird es zu beachten haben, dass der Tatrichter für den Benachteiligungsvorsatz zu prüfen hat, welchen Schluss die die Zahlungseinstellung tragenden Tatsachen hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Deckungslücke und der Erwartungen des Schuldners zulassen (BGH, Urteil vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, ZIP 2022, 589 Rn. 25, zVb in BGHZ).
- BGH, 03.03.2022 - IX ZR 53/19
Kenntnis eines Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des …
b) Zu den Beweisanzeichen, die für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO sprechen, zählen nicht nur die erkannte drohende (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, zVb in BGHZ Rn. 54) oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 30 ff).Die Stärke des Beweisanzeichens entspricht allerdings weitgehend dem der drohenden Zahlungsunfähigkeit (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021 - IX ZR 72/20, BGHZ 230, 28 Rn. 39 f; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, zVb in BGHZ Rn. 54 ff, 101 ff).
Steht der sichere Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevor, kann es für den Benachteiligungsvorsatz sprechen, wenn der Schuldner sich bewusst ist, dass er kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen wird und er gleichwohl Gläubiger in der verbleibenden Zeit bis zum ohnehin beabsichtigten Insolvenzantrag gezielt befriedigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, zVb in BGHZ Rn. 55 f).
Diese können etwa in dem vom Schuldner erkannten Eintritt einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung liegen oder darin, dass der Schuldner das Sanierungsrisiko mit einem untauglichen Sanierungsversuch bewusst den künftigen Insolvenzgläubigern auferlegt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2022, aaO Rn. 103 ff).
Der Senat hat mit Urteil vom 3. März 2020 (IX ZR 78/20, zVb in BGHZ Rn. 27 ff) entschieden, dass weder die aus § 15a InsO folgende Insolvenzantragspflicht noch das § 15b InsO zu entnehmende Zahlungsverbot darüber bestimmen, ob der Schuldner im Falle der erkannten Zahlungsunfähigkeit mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gehandelt hat.
- BGH, 23.06.2022 - IX ZR 75/21
Insolvenzverfahren über Vermögen einer AG: Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung …
bb) Nach Erlass des angefochtenen Urteils hat der Senat seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung einer teilweisen Neuausrichtung unterzogen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - IX ZR 72/20, BGHZ 230, 28 ff; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, WM 2022, 527 ff, zVb in BGHZ; vom 3. März 2022 - IX ZR 53/19, WM 2022, 589 ff).Im Stadium der nur drohenden Zahlungsunfähigkeit vorgenommene Deckungshandlungen können daher nach § 133 Abs. 1 InsO nur ausnahmsweise anfechtbar sein, wenn weitere Umstände hinzutreten (BGH…, Urteil vom 6. Mai 2021, aaO Rn. 38 ff; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, aaO Rn. 52 ff, 101 ff).
cc) Zusätzliche Umstände, die im Zusammenhang mit einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ausnahmsweise die Annahme eines Benachteiligungsvorsatzes rechtfertigen, können zunächst darin liegen, dass der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bereits sicher ist und alsbald bevorsteht, der Schuldner sich bewusst ist, dass er kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen wird, und er gleichwohl einzelne Gläubiger in der verbleibenden Zeit bis zum ohnehin beabsichtigten Insolvenzantrag gezielt befriedigt (BGH, Urteil vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, WM 2022, 527 Rn. 56, 102).
(2) Eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung, die zusammen mit der erkanntermaßen drohenden Zahlungsunfähigkeit ebenfalls auf einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz schließen lassen kann, kommt in Betracht, wenn die vergüteten Dienste objektiv schon bei Abschluss des Vertrags keinen gleichwertigen Nutzen bringen können (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, WM 2022, 527 Rn. 104).
(1) Im Hinblick auf die Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen, dass sie die Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat (BGH…, Urteil vom 3. April 2014 - IX ZR 201/13, WM 2014, 1009 Rn. 40;… vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14, BGHZ 210, 249 Rn. 23; vom 3. März 2022 - IX ZR 78/20, WM 2022, 527 Rn. 109).
- OLG Zweibrücken, 19.10.2022 - 7 U 78/21 Erfüllungsleistungen des Schuldners führen jedoch nur dann zu einer unmittelbaren Benachteiligung der Insolvenzgläubiger, wenn der Schuldner keine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat oder der erfüllte Anspruch rechtlich nicht mehr durchsetzbar war (vgl. BGH MDR 1997, 767, 768;… WM 2017, 486 Rn. 17; WM 2022, 527 Rn. 100;… MünchKommInsO/Kayser/Freudenberg, 4. Aufl. 2019, § 133 Rn. 44 m.w.N.).
Ebenso wenig genügt für eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung der reinen Erfüllungsleistung, dass der Schuldner zum Zeitpunkt seiner Leistung insolvenzreif ist, weil bei einer Schuldtilgung auf die Ausgewogenheit der erfüllten Verpflichtungen abzustellen ist (vgl. zum Ganzen: BGH WM 2022, 527 Rn. 100 m.w.N.).
In diesen Fällen ist für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird; dies kann aus der im Moment der Rechtshandlung gegebenen Liquiditätslage nicht in jedem Fall mit hinreichender Gewissheit abgeleitet werden (…BGHZ 230, 28 Rn. 36; ZIP 2022, 589 Rn. 19;… WM 2022, 1287 Rn. 14).
Es kann zudem für einen Benachteiligungsvorsatz bei erkannt drohender Zahlungsunfähigkeit sprechen, wenn der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sicher zu erwarten ist und alsbald bevorsteht, der Schuldner sich bewusst ist, dass er kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen wird, und er gleichwohl Gläubiger in der verbleibenden Zeit bis zum ohnehin beabsichtigten Insolvenzantrag gezielt befriedigt (BGH ZIP 2022, 589 Rn. 56).
- OLG Zweibrücken, 02.11.2022 - 7 U 78/21 Erfüllungsleistungen des Schuldners führen jedoch nur dann zu einer unmittelbaren Benachteiligung der Insolvenzgläubiger, wenn der Schuldner keine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat oder der erfüllte Anspruch rechtlich nicht mehr durchsetzbar war (vgl. BGH MDR 1997, 767, 768;… WM 2017, 486 Rn. 17; WM 2022, 527 Rn. 100;… MünchKommInsO/Kayser/Freudenberg, 4. Aufl. 2019, § 133 Rn. 44 m.w.N.).
Ebenso wenig genügt für eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung der reinen Erfüllungsleistung, dass der Schuldner zum Zeitpunkt seiner Leistung insolvenzreif ist, weil bei einer Schuldtilgung auf die Ausgewogenheit der erfüllten Verpflichtungen abzustellen ist (vgl. zum Ganzen: BGH WM 2022, 527 Rn. 100 m.w.N.).
In diesen Fällen ist für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird; dies kann aus der im Moment der Rechtshandlung gegebenen Liquiditätslage nicht in jedem Fall mit hinreichender Gewissheit abgeleitet werden (…BGHZ 230, 28 Rn. 36; ZIP 2022, 589 Rn. 19;… WM 2022, 1287 Rn. 14).
Es kann zudem für einen Benachteiligungsvorsatz bei erkannt drohender Zahlungsunfähigkeit sprechen, wenn der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sicher zu erwarten ist und alsbald bevorsteht, der Schuldner sich bewusst ist, dass er kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen wird, und er gleichwohl Gläubiger in der verbleibenden Zeit bis zum ohnehin beabsichtigten Insolvenzantrag gezielt befriedigt (BGH ZIP 2022, 589 Rn. 56).
- BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
ff) Soweit im zweiten Rechtsgang im Hinblick auf die Anfechtung nach § 133 InsO zu prüfen ist, ob eine vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern durch Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners erfolgt ist, verweist der Senat auf die neuere Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteile vom 06.05.2021 - IX ZR 72/20, BGHZ 230, 28, Rz 30 ff.; vom 10.02.2022 - IX ZR 148/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2022, 483, Rz 13; vom 24.02.2022 - IX ZR 250/20, NJW-RR 2022, 557, Rz 21; vom 03.03.2022 - IX ZR 78/20, NJW 2022, 2038, Rz 109; vom 03.03.2022 - IX ZR 53/19, NJW 2022, 1457, Rz 11; vom 28.04.2022 - IX ZR 48/21, WM 2022, 1287, Rz 15). - OLG Schleswig, 30.11.2022 - 9 U 56/22
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters nach der …