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   BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02   

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https://dejure.org/2002,2248
BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02 (https://dejure.org/2002,2248)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 1 ARs 14/02 (https://dejure.org/2002,2248)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 1 ARs 14/02 (https://dejure.org/2002,2248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 3 GVG; § 25 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Anfrage; gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; einschränkende Auslegung des Qualifikationstatbestandes des bewaffneten Handeltreibens; Zurechnung nach der Mittäterschaft; mittelbare Täterschaft; Zugriffsmöglichkeit; Mitsichführen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3116
  • NStZ 2002, 600
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht tragend erwogen worden ist, Fälle, in denen nach Lage der Dinge schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht, im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift von der Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342 f.; Beschluss vom 13. April 1999 ? 1 ARs 3/99; vgl. auch Beschluss vom 3. April 2002 ? 1 ARs 14/02, NStZ 2002, 600; offengelassen in Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 196 f.; vgl. Lenckner, NStZ 1998, 257; Hecker, NStZ 2000, 208, 209; Zaczyk, JR 1998, 256; Nestler, StV 2002, 504; Paeffgen in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 725; kritisch Altenhain, NStZ 2003, 435), folgt der Senat dem nicht.
  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01

    Gemeinschaftliche Tatbegehung beim bewaffneten Handeltreiben mit

    Der 1. Strafsenat hat erklärt, daß er für den Fall des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln an seiner einschränkenden Auslegung des Qualifikationstatbestandes des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG festhält, die eine uneingeschränkte Zurechnung der Bewaffnung nach § 25 Abs. 2 StGB gegenüber einem Mittäter ausschließt (Beschl. vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02).

    Ob es dann angezeigt erscheint, wie der 1. Strafsenat in seinem Beschluß vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02 - erwogen hat, eine teleologische Reduktion der Qualifikation des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG dahin vorzunehmen, daß sich beim Handeltreiben eine, wie auch immer zu bestimmende "qualifikationsspezifische Gefahrerhöhung" des Mitsichführens einer Waffe konkret im Einzelfall ausgewirkt haben muß, ist der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vorzubehalten.

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Hier hatte auch M. als Fahrer des PKW, der von dem im unverschlossenen Handschuhfach befindlichen Pfefferspray wusste, während der Autofahrt die Möglichkeit eines ungehinderten und sofortigen Zugriffs auf das Tierabwehrspray (vgl. zur Zugriffsmöglichkeit des Fahrers auf im Handschuhfach befindliche Gegenstände BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02, NJW 2002, 3116, 3117).
  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 610/19

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln (jederzeit zu realisierende

    Hierdurch standen dem Zugriff der Angeklagten keine größeren Hindernisse entgegen als etwa bei einer Lagerung einer Waffe im Handschuhfach (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02, NJW 2002, 3116, 3117 mwN) oder in einer Sporttasche auf der Rückbank eines Autos (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320).
  • BGH, 04.07.2002 - 1 StR 131/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Damit war auch der vom Senat für erforderlich gehaltene sog. qualifikationsspezifische Gefahrzusammenhang zwischen Bewaffnung und Handeltreiben objektiv und konkret gegeben (vgl. Senat, Beschluß vom 3. April 2002 - 1 ARs 14/02).
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