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   BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02   

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https://dejure.org/2002,5606
BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,5606)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 3 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,5606)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 3 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,5606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Tateinheit - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Beanstandung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 78; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 174 Abs. 1; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 78 Abs. 1
    Verjährung bei Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (BGH NStZ 1990, 80, 81).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97

    Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 256/05

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten (Vorleben; angemessene

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es zum einen zulässig, verjährte Taten strafschärfend zu berücksichtigen (vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 3 StR 55/02 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 129/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage); Verfolgungsverjährung bei Tateinheit

    Denn der Tatrichter hätte das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem auch ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 3 StR 55/02).
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