Rechtsprechung
BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Vor § 1 StPO; § 35a Satz 1 StPO; § 302 StPO
Zwischenfeststellungsbeschluss (Zulässigkeit der Revision); Absprache; Deal; unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verzicht auf qualifizierte Belehrung) - lexetius.com
StPO § 35 a Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eines wirksamen Verzichts auf die gesetzlich vorgeschriebene oder die qualifizierte Rechtsmittelbelehrung nach einer Urteilsabsprache
- Judicialis
StPO § 35 a Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 35a Satz 1
Kein Verzicht auf eine qualifizierte Rechtsmittelbelehrung nach einer Absprache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 275
- NJW 2007, 1829
- NStZ 2007, 475
- StV 2007, 282
- JR 2008, 83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07
Indessen ist der erklärte Verzicht unwirksam, weil dem Urteil nach dem Inhalt des Protokolls eine Urteilsabsprache zugrunde lag und der Angeklagte weder nach § 35a Satz 1 StPO noch darüber belehrt worden ist, dass er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen (qualifizierte Belehrung; vgl. BGHSt 50, 40).Denn während ansonsten der Betroffene selbst und - bei Vorliegen einer ausdrücklichen Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen und auf sie zu verzichten - auch sein Verteidiger auf die nach § 35a StPO vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung verzichten können (…vgl. Maul in KK 5. Aufl. § 35a Rdn. 13 f. m. w. N.; BGH NStZ 1984, 181, 329), kann nach einer Urteilsabsprache weder auf die gesetzlich geregelte noch - was sich schon aus deren Sinn und Zweck zwingend ergibt - auf die zusätzlich gebotene qualifizierte Belehrung verzichtet werden (vgl. BGHSt 50, 40, 61;… Graalmann/Scherer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 35a Rdn. 35).
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07
Denn während ansonsten der Betroffene selbst und - bei Vorliegen einer ausdrücklichen Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen und auf sie zu verzichten - auch sein Verteidiger auf die nach § 35a StPO vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung verzichten können (…vgl. Maul in KK 5. Aufl. § 35a Rdn. 13 f. m. w. N.; BGH NStZ 1984, 181, 329), kann nach einer Urteilsabsprache weder auf die gesetzlich geregelte noch - was sich schon aus deren Sinn und Zweck zwingend ergibt - auf die zusätzlich gebotene qualifizierte Belehrung verzichtet werden (vgl. BGHSt 50, 40, 61;… Graalmann/Scherer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 35a Rdn. 35).