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   BGH, 03.04.2008 - 1 StR 51/08   

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https://dejure.org/2008,12062
BGH, 03.04.2008 - 1 StR 51/08 (https://dejure.org/2008,12062)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - 1 StR 51/08 (https://dejure.org/2008,12062)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - 1 StR 51/08 (https://dejure.org/2008,12062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 1 JGG; § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 274 StPO
    Rügeverkümmerung bei der Rüge, den erziehungsberechtigten Eltern des noch jugendlichen Angeklagten sei entgegen § 67 Abs. 1 JGG in Verbindung mit § 258 Abs. 2 und 3 StPO nicht das letzte Wort erteilt worden (Berichtigungsverfahren; Anforderungen an eine berichtigungshindernde ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berichtigungsfähigkeit eines Hauptverhandlungsprotokolls bei fehlerhaften Angaben zum letzten Wort der Erziehungsberechtigten eines Angeklagten in einem Verfahren vor der Jugendkammer

  • Judicialis

    JGG § 67 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge und Protokollberichtigung zum letzten Wort der Erziehungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 51/08
    Der Senat sieht zwischen den dienstlichen Äußerungen des Vorsitzenden und des Protokollführers und dem Vorbringen des Verteidigers keinen wesentlichen inhaltlichen Dissens und hält das Protokoll nach den Maßstäben des Großen Senats für Strafsachen in NStZ 2007, 661, 663 für berichtigungsfähig.
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 51/08
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob es sich hierbei überhaupt um einen förmlichen Beweisantrag gehandelt hat, nachdem die Geschädigte nach ihrer Vernehmung als Zeugin die Exploration - verständlicherweise - verweigert hatte (BGH NJW 2005, 1519).
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