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   BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07   

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https://dejure.org/2008,2977
BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07 (https://dejure.org/2008,2977)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - III ZR 243/07 (https://dejure.org/2008,2977)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - III ZR 243/07 (https://dejure.org/2008,2977)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Zahlungsverpflichtung des durch eine "fehlgeschlagene Anrechnung" begünstigten Entschädigungsberechtigten gem. § 2a Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (EntschG); Auswirkungen des Abschlusses eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlungsanspruch bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten bei Abschluss des Verfahrens vor Inkrafttreten der Neuregelung

  • Judicialis

    EntschG § 2a; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntschG § 2a; GG Art. 20 Abs. 3
    Ausgleichsverpflichtung des Entschädigungsberechtigten aufgrund nachträglicher Änderung der Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückübertragung landwirtschaftlicher Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1189
  • BauR 2008, 1278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Eine unechte Rückwirkung besteht demgegenüber, wenn das Gesetz für noch andauernde Tatbestände mit Wirkung für die Zukunft erstmalig oder veränderte Rechtsfolgen vorsieht (z.B.: BVerfGE 95, 64, 86; 103, 392, 403).

    Das Rückwirkungsverbot, das im Vertrauensschutz gründet, tritt jedoch zurück, wenn sich ausnahmsweise kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des bisherigen Rechts bilden konnte (z.B.: BVerfGE 88, 384, 404; 95, 64, 86 f; 98, 17, 39), weil die betroffenen Kreise nach der Situation in dem Zeitpunkt, auf den die Regelungen zurückbezogen werden, bei objektiver Betrachtung mit dieser Regelung rechnen mussten (z.B.: BVerfGE 88 und 95 aaO; BGHZ 100, 1, 6 m.w.N.; Senatsurteil vom 19. März 1998 - III ZR 145/97 - WM 1998, 1348, 1351).

  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 6/07

    Grenzen der gemeinsamen Berufsausübung von Notaren in Hamburg

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Eine solche Rückwirkung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich zulässig (z.B.: BVerfGE 95 und 103 aaO jew. m.w.N.), wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen und ihr Vertrauen in den Fortbestand der Rechtslage die Veränderungsgründe des Gesetzgebers nicht überwiegen (z.B.: BVerfGE 76, 256, 356; 95 aaO; 101, 239, 263; BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 26. November 2007 - NotZ 6/07 - juris Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine - zum Nachteil des Rechtsunterworfenen nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen zulässige - echte Rückwirkung vor, wenn ein Gesetz vor seiner Verkündung bereits abgeschlossene Rechtsverhältnisse nachträglich veränderten Bedingungen unterwirft (z.B.: BVerfGE 30, 367, 386 f; 94, 241, 258 f; 97, 67, 78 f; BVerfG DVBl 2007, 1435, 1439 Rn. 65).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Hinzu tritt, dass der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil vom 12. Juni 2001 (BGHZ 148, 90) klarstellte, dass die Verjährung der Darlehensrückzahlungsforderungen, die den auf den rückübertragenen Grundstück vormals lastenden Grundpfandrechten zugrunde lagen, entgegen der seinerzeit vertretenen Ansicht der Klägerin nicht gemäß § 202 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 88 des Bundesvertriebenengesetzes von 1953 bis zum 31. Dezember 1992 gehemmt war (aaO S. 95 f).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine - zum Nachteil des Rechtsunterworfenen nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen zulässige - echte Rückwirkung vor, wenn ein Gesetz vor seiner Verkündung bereits abgeschlossene Rechtsverhältnisse nachträglich veränderten Bedingungen unterwirft (z.B.: BVerfGE 30, 367, 386 f; 94, 241, 258 f; 97, 67, 78 f; BVerfG DVBl 2007, 1435, 1439 Rn. 65).
  • BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86

    Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Das Rückwirkungsverbot, das im Vertrauensschutz gründet, tritt jedoch zurück, wenn sich ausnahmsweise kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des bisherigen Rechts bilden konnte (z.B.: BVerfGE 88, 384, 404; 95, 64, 86 f; 98, 17, 39), weil die betroffenen Kreise nach der Situation in dem Zeitpunkt, auf den die Regelungen zurückbezogen werden, bei objektiver Betrachtung mit dieser Regelung rechnen mussten (z.B.: BVerfGE 88 und 95 aaO; BGHZ 100, 1, 6 m.w.N.; Senatsurteil vom 19. März 1998 - III ZR 145/97 - WM 1998, 1348, 1351).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Diesen - nicht abschließenden (vgl. BVerfGE 72, 200, 258) - Fallgruppen entspricht wertungsmäßig die Situation, dass sich während des Vollzugs eines Gesetzes und durch präzisierende Gerichtsentscheidungen herausstellt, dass es in bestimmten Konstellationen infolge einer Regelungslücke seinen Zweck nicht erfüllen kann und deshalb eine verfassungskonforme Rechtsanwendung nicht mehr gewährleistet ist.
  • BFH, 14.04.1986 - IV R 260/84

    Verfassungsrecht - Geldauflagen - Betriebsausgaben

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Dies ist namentlich der Fall, wenn die Rechtslage so unklar und verworren ist, dass eine Klärung durch den Gesetzgeber erwartet werden musste (BVerfGE 88 und 98 aaO), eine noch nicht gefestigte Änderung der Rechtsprechung durch den Gesetzgeber korrigiert wird (BVerfGE 72, 302, 325 ff) oder mit der rückwirkenden Regelung nur eine bereits in der Vergangenheit herrschende Rechtsüberzeugung kodifiziert wird (BFHE 146, 411, 413).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für ihn in erster Linie Vertrauensschutz, welcher Verfassungsrang genießt (st. Rspr. z.B.: BVerfGE 105, 48, 57 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
    (1) Zwar ist eine echte Rückwirkung grundsätzlich unzulässig (z.B.: BVerfGE 30, 392, 401).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BGH, 19.03.1998 - III ZR 145/97

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BGH, 07.06.2010 - NotZ 9/09

    Ländernotarkasse: Befugnis zur Absenkung einer Einkommensergänzung durch Satzung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Satzungen mit für den Betroffenen nachteiligen Bestimmungen auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erlassen werden können, sofern nicht die Grenzen des verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutzes überschritten werden (z.B. BVerwGE 67, 129, 131 f; BVerwG NVwZ 1991, 360, 361; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 243/07 - NJW-RR 2008, 1189, Rn. 13).
  • BGH, 07.06.2010 - NotZ 19/09

    Anspruch eines Notars gegen die Ländernotarkasse auf Einkommensergänzung; Sinn

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Satzungen mit für den Betroffenen nachteiligen Bestimmungen auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erlassen werden können, sofern nicht die Grenzen des verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutzes überschritten werden (z. B. BVerwGE 67, 129, 131 f; BVerwG NVwZ 1991, 360, 361; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 243/07 - NJW-RR 2008, 1189 Rn. 13).
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