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   BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09   

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https://dejure.org/2009,6376
BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09 (https://dejure.org/2009,6376)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2009 - V ZB 46/09 (https://dejure.org/2009,6376)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2009 - V ZB 46/09 (https://dejure.org/2009,6376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • AG Darmstadt, 29.05.2008 - 61 K 155/05

    Beachtlichkeit des Eintritts der Verjährung für die Vollstreckung durch ein

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 29. Mai 2008 - 61 K 155/05 - wird bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde der Schuldner ausgesetzt.
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Die Entscheidung des Beschwerdegerichts wird voraussichtlich schon deshalb aufzuheben sein, weil die Einzelrichterin einerseits keinen Anlass gesehen hat, die Sache gemäß § 568 Satz 2 ZPO der Kammer zu übertragen, andererseits aber die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2003, XII ZB 188/02, NJW 2003, 3712).
  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 247/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f.; Beschl. v. 6. August 2003, VIII ZB 77/03, WuM 2003, 509 f.; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 247/03, ZfIR 2004, 445).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 03.04.2009 - V ZB 46/09
    Die Annahme des Beschwerdegerichts, eine möglicherweise rechtsmissbräuchliche Gebotsabgabe im ersten Versteigerungstermin sei unbeachtlich, weil der Zuschlagsversagungsbeschluss von der Schuldnerin nicht angefochten worden sei, widerspricht nämlich der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 172, 218, 236).
  • BGH, 19.09.2018 - V ZB 135/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    a) Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht ein Teilungsversteigerungsverfahren nach der Zurückweisung der Beschwerde des nicht antragstellenden Miteigentümers gegen die Zurückweisung seines Einstellungsantrags nach § 765a ZPO einstweilen einstellen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Fortsetzung des Verfahrens größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der einstweiligen Einstellung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschlüsse vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris und vom 17. Januar 2017 - V ZB 150/16, WuM 2017, 163 Rn. 1).
  • BGH, 17.01.2017 - V ZB 150/16

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Aussetzung eines

    Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris, mwN).
  • BGH, 26.08.2015 - V ZB 115/15

    Aussetzung eines Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund aktueller Suizidgefahr

    Gemäß § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist, und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (Senat, Beschluss vom 3. April 2009 - V ZB 46/09, juris, mwN).
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