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   BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13   

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https://dejure.org/2013,8876
BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13 (https://dejure.org/2013,8876)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2013 - 3 StR 60/13 (https://dejure.org/2013,8876)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2013 - 3 StR 60/13 (https://dejure.org/2013,8876)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 358 Abs 2 StPO
    Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht: Beachtung des Verschlechterungsverbots bei der Gesamtstrafen- und Einzelstrafenbildung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung nach § 358 Abs. 2 S. 1 StPO

  • rewis.io

    Zurückverweisung einer Strafsache durch das Revisionsgericht: Beachtung des Verschlechterungsverbots bei der Gesamtstrafen- und Einzelstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 2 S. 1
    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung nach § 358 Abs. 2 S. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 193
  • StV 2014, 466
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 171/00

    Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot)

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    "Der von der Revision geltend gemachte Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO begründet wegen eines Eingriffs in eine zu Gunsten des Angeklagten wirkende Teilrechtskraft der oberen Bestrafungsgrenze ein Verfahrenshindernis, das von Amts wegen zu beachten ist (BGHSt 14, 5, 7; BGH wistra 2000, 475).

    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Verschlechterungsverbot nach Zurückverweisung der Sache nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe ausschließt, sondern grundsätzlich auch eine Erhöhung der Einzelstrafen nicht zulässt (BGHSt 1, 252ff; 13, 41f; BGH NStZ-RR 1998, 265; StV 1999, 419; wistra 2000, 475).

  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Verschlechterungsverbot nach Zurückverweisung der Sache nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe ausschließt, sondern grundsätzlich auch eine Erhöhung der Einzelstrafen nicht zulässt (BGHSt 1, 252ff; 13, 41f; BGH NStZ-RR 1998, 265; StV 1999, 419; wistra 2000, 475).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    "Der von der Revision geltend gemachte Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO begründet wegen eines Eingriffs in eine zu Gunsten des Angeklagten wirkende Teilrechtskraft der oberen Bestrafungsgrenze ein Verfahrenshindernis, das von Amts wegen zu beachten ist (BGHSt 14, 5, 7; BGH wistra 2000, 475).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 293/99

    Teilweise Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    "Für eine - erneute - Anordnung des Verfalls in Höhe von 82.850,- EUR war kein Raum, nachdem die Verfallsanordnung bereits durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2012, durch die lediglich der gesamte Strafausspruch und der Ausspruch über die Einziehung (des Pkws) aufgehoben wurde, rechtskräftig geworden ist (Senat, Beschluss vom 12. August 1999, - 3 StR 293/99).".
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    Durch Beschluss vom 16. Februar 2012 (3 StR 470/11) hatte der Senat dieses Urteil im gesamten Strafausspruch sowie im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 392/98

    Verstoß eines Tatrichters gegen das Verschlechterungsverbot durch die Abänderung

    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Verschlechterungsverbot nach Zurückverweisung der Sache nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe ausschließt, sondern grundsätzlich auch eine Erhöhung der Einzelstrafen nicht zulässt (BGHSt 1, 252ff; 13, 41f; BGH NStZ-RR 1998, 265; StV 1999, 419; wistra 2000, 475).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Verschlechterungsverbot nach Zurückverweisung der Sache nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe ausschließt, sondern grundsätzlich auch eine Erhöhung der Einzelstrafen nicht zulässt (BGHSt 1, 252ff; 13, 41f; BGH NStZ-RR 1998, 265; StV 1999, 419; wistra 2000, 475).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Durch das aus der Vorschrift resultierende und von Amts wegen zu prüfende (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5 (7); Beschluss vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, StV 2014, 466; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 358 Rn. 13) Verbot der Schlechterstellung darf das angefochtene Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat.

    Das Entfallen der Wertgrenze für die Vermögensabschöpfung, die dem Angeklagten im ersten Rechtsgang als Begünstigung gewährt worden war, stellt aber nach der gebotenen faktischen Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07, StraFo 2007, 510) eine den Angeklagten - je nach volatiler Entwicklung der Bitcoins - möglicherweise ungleich stärker belastende und damit schwerere Rechtsfolge dar (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207 und vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, StV 2014, 466).

  • BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20

    Übereinstimmen von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter

    Dieses Verbot der Schlechterstellung bewirkt zugunsten des Angeklagten eine Teilrechtskraft der Bestrafungsgrenze; als (partielles) Verfahrenshindernis ist es von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 73; vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13 Rn. 3 und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 Rn. 7; Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 453/20

    Betäubungsmittelstraftaten (konkurrenzrechtliche Beurteilung: gleichartige

    Ungeachtet des nunmehr höheren Schuldumfangs steht das Verschlechterungsverbot ihrer Erhöhung entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252; Beschlüsse vom 4. September 1998 - 2 StR 392/98, StV 1999, 419; vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, StV 2014, 466).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 2 ORbs 350 SsBs 54/24

    Verschlechterungsverbot, Beachtung von Amts wegen

    Das hat der Senat von Amts wegen zu beachten, weil es sich insoweit um ein Verfahrenshindernis handelt (vgl. BGH, StV 2014, 466).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) sowohl für die Bestimmung der Einzelstrafen, als auch für die Bildung der Gesamtstrafe gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, Rn. 3; Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 253 ff.).
  • OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei erstmaliger Fahrverbotsanordnung nach

    Soweit das Amtsgericht gegen den Betroffenen ein Fahrverbot verhängt hat, hat es - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darlegt - gegen das Verbot der Schlechterstellung gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO verstoßen, was der Senat von Amts wegen zu beachten hat, weil es sich insoweit um ein Verfahrenshindernis handelt (vgl. zu Letzterem nur BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - 3 StR 60/13 [bei juris]; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 358 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
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