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BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines minder schweren Falls der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines minder schweren Falls der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.09.1996 - 4 StR 360/96
Tötungsvorsatz - Verletzungsvorsatz - Zustechen
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19
Eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch lässt sich der Revisionsbegründung nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 1996 - 4 StR 360/96, NStZ-RR 1997, 35). - BGH, 17.03.2016 - 1 StR 47/16
Minder schwerer Fall - und der gesetzlich vertype Milderungsgrund
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18; Beschlüsse vom 16. November 2018 - 2 StR 404/17, und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16). - BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17
Strafrahmenwahl (Zusammentreffen eines minder schweren Falles und eines ein …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18; Beschlüsse vom 16. November 2018 - 2 StR 404/17, und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16). - BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18; Beschlüsse vom 16. November 2018 - 2 StR 404/17, und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).