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   BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17   

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BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17 (https://dejure.org/2019,10316)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2019 - XII ZB 311/17 (https://dejure.org/2019,10316)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2019 - XII ZB 311/17 (https://dejure.org/2019,10316)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 109 Abs 1 Nr 2 FamFG
    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der nicht ordnungsgemäßen und nicht rechtzeitigen Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments; Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs nach Kenntniserlangung von dem ausländischen Urteil

  • IWW

    § 70 Abs. 1 FamFG, § ... 107 Abs. 7 Satz 3 FamFG, § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 328 ZPO, § 107 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 FamFG, § 97 Abs. 1 FamFG, § 109 FamFG, § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, Art. 22 lit. b der Verordnung [EG] 2201/2003, §§ 107 ff. FamFG, Art. 17 Abs. 3 EGBGB, § 3 Abs. 1 VersAusglG

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der nicht ordnungsgemäßen und nicht rechtzeitigen Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments; Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs nach Kenntniserlangung von dem ausländischen Urteil

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße und rechtzeitige Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments als Voraussetzung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Anerkennung des kroatischen Scheidungsurteils in Deutschland hinsichtlich Zustellung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils - und die Zustellung der Antragsschrift

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anerkennung eines kroatischen Scheidungsurteils

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2940
  • MDR 2019, 741
  • FamRZ 2019, 996
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    Der Senat hat bereits zu der bis zum 31. August 2009 für die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile geltenden Vorschrift des § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entschieden, dass eine Anerkennung kumulativ eine ordnungsmäßige und eine rechtzeitige Zustellung der Klageschrift voraussetzt (BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 312).

    (2) Eine Heilung dieses Zustellungsfehlers durch einen etwaigen tatsächlichen Zugang des Scheidungsantrags konnte mangels entsprechender Heilungsvorschriften des insoweit abschließenden Haager Zustellungsübereinkommens nicht eintreten (vgl. Senatsurteil BGHZ 191, 59 = FamRZ 2011, 1860 Rn. 25 und 38 und Senatsbeschluss BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313).

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ (Urteil vom 12. November 1992 - C-123/91 - Slg. 1992, I-5661 = IPRax 1993, 394 Rn. 20 f.) hat der Senat zu § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entschieden, dass die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, der Verteidigung vor deren Erlass prozessual nicht gleichwertig ist (BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313).

  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ (Urteil vom 12. November 1992 - C-123/91 - Slg. 1992, I-5661 = IPRax 1993, 394 Rn. 20 f.) hat der Senat zu § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entschieden, dass die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, der Verteidigung vor deren Erlass prozessual nicht gleichwertig ist (BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313).
  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    Dabei hat er sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 3. Juli 1990 - C-305/88 - Slg. 1990 I-2725 = IPRax 1991, 177, 178) zu der im Wesentlichen gleichlautenden Regelung in Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ - BGBl. 1972 II S. 773, 790) gestützt.
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZB 113/87

    Zulässigkeit eines Anerkennungsverfahrens; Umfang der Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    Dennoch ist die Durchführung eines (Nicht-)Anerkennungsverfahrens auch im Falle einer Heimatstaatentscheidung zulässig und dient der Vermeidung widersprechender Entscheidungen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 1990 - XII ZB 113/87 - FamRZ 1990, 1228, 1230).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10

    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    Sie ist auch im Übrigen zulässig (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 7), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    (2) Eine Heilung dieses Zustellungsfehlers durch einen etwaigen tatsächlichen Zugang des Scheidungsantrags konnte mangels entsprechender Heilungsvorschriften des insoweit abschließenden Haager Zustellungsübereinkommens nicht eintreten (vgl. Senatsurteil BGHZ 191, 59 = FamRZ 2011, 1860 Rn. 25 und 38 und Senatsbeschluss BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313).
  • OLG Bremen, 15.10.2012 - 4 VA 2/12

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei Ersatzzustellung des

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    (2) Überwiegend wird aber für die Anerkennung sowohl eine ordnungsgemäße als auch eine rechtzeitige Zustellung verlangt (OLG Bremen FamRZ 2013, 808; Staudinger/Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 145 f.; MünchKommFamFG/Rauscher 3. Aufl. § 109 Rn. 28; Keidel/Zimmermann FamFG 19. Aufl. § 109 Rn. 12; Haußleiter/Gomille FamFG 2. Aufl. § 109 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Ordnungsgemäßheit der Zustellung

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17
    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2017, 1518 veröffentlichten Entscheidung das Folgende ausgeführt:.
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 158/18

    Kollisionsrechtliche Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach

    b) Im Übrigen würde selbst das Vorliegen einer Heimatstaatenentscheidung im Sinne von § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG es nicht ausschließen, wegen der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen ein fakultatives Feststellungsverfahren vor der Landesjustizverwaltung zu betreiben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - FamRZ 2019, 996 Rn. 11 und vom 28. November 2018 - XII ZB 217/17 - FamRZ 2019, 371 Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 28 VA 1/21

    Kanadische Zustellung eines Scheidungsantrages per WhatsApp nicht mit § 109 Abs.

    Denn die Anerkennung erfordert zwingend nicht nur eine rechtzeitige, sondern auch eine ordnungsgemäße Zustellung (vgl. BGH FamRZ 2019, 996; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1518; OLG Bremen FamRZ 2013, 808; Staudinger/ Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 145 ff.; MüKoFamFG/ Rauscher , 3. A., § 109 Rn. 28; Keidel/ Dimmler FamFG § 109 Rn. 12; Haußleiter/ Gomille FamFG 2. A.§ 109 Rn. 9).

    Das Regelungskonzept einiger jüngerer europäischer Verordnungen (vgl. Art. 22 lit. b der Verordnung [EG] 2201/2003 und Art. 34 Nr. 2 der Verordnung [EG] Nr. 44/2001, jetzt Art. 45 Abs. 1 lit. b der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012), nach dem die Anerkennung ausländischer Entscheidungen lediglich von einer Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks abhängig ist, die so rechtzeitig erfolgt sein muss, dass sie eine Verteidigung ermöglicht, wurde dagegen vom deutschen Gesetzgeber bewusst nicht übernommen (vgl. BGH FamRZ 2019, 996; Staudinger/ Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 145, 146 mwN.; MüKoFamFG/ Rausche r, 3. A., § 109 Rn. 28).

    Soweit die Terminologie in § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG allerdings von der des § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO abweicht, nach der das verfahrenseinleitende Dokument lediglich "mitgeteilt" und damit nicht zugestellt werden muss, soll damit keine inhaltliche Änderung bewirkt werden (vgl. BGH FamRZ 2019, 996 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/6308 S. 222).

    Diese Möglichkeit ist der Verteidigung gegen den ordnungsgemäß zugestellten Antrag vor Erlass der Entscheidung nicht gleichwertig, weil dem Zustellungsempfänger andernfalls eine Tatsacheninstanz genommen würde (vgl. BGH FamRZ 2019, 996; FamRZ 1993, 311, 313; Staudinger/ Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 191).

    Lediglich hierauf muss sich der betroffene Beteiligte berufen, nicht aber darlegen, wie er seine Rechte im Falle einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zustellung wahrgenommen hätte (BGH FamRZ 2019, 996; Staudinger/ Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 129 und 193b).

  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 416/19

    Vollstreckbarerklärung einer US-amerikanischen Unterhaltsentscheidung: Wahrung

    Der Versagungsgrund des Art. 22 lit. e Nr. i HUÜ 2007 entfällt nicht dadurch, dass der Antragsgegner nach Erlangung der Kenntnis von der ausländischen Entscheidung keinen nach der Verfahrensordnung des Ursprungsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat (Fortführung von Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17, FamRZ 2019, 996).

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an die letzte bekannte Anschrift des Antragsgegners nach den hierfür maßgeblichen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - FamRZ 2019, 996 Rn. 22), vom Beschwerdegericht durch Rechtsgutachten festgestellten Regelungen des Bundesstaats Florida möglicherweise mangels vorheriger Bemühungen zur Ermittlung seines tatsächlichen Aufenthaltsorts ("diligent effort") nicht ordnungsgemäß war.

    Zum anderen hat der Senat bereits zu § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO und § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG entschieden, dass selbst eine Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, der Verteidigung vor deren Erlass prozessual nicht gleichwertig ist, weil dem betreffenden Beteiligten andernfalls eine Tatsacheninstanz genommen würde (vgl. BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313; Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - FamRZ 2019, 996 Rn. 27 mwN).

  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit

    Damit soll ersichtlich das Anerkennungshindernis aus § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, der mit § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO sowie dem bis August 2009 geltenden § 16a Nr. 2 FGG inhaltlich weitestgehend identisch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 -, juris, Rn. 21), in Anspruch genommen werden.

    Die von den Antragstellern in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 305) ebenso wie dieser nachfolgende Entscheidungen (insbesondere BGHZ 191, 59; BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 -, juris) betreffen jeweils Mängel der Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke in Verfahren, in denen sich der vom Mangel betroffene Beteiligte nicht auf dieses eingelassen und dementsprechend nicht zur Hauptsache geäußert hatte.

  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 523/17

    Abstellen auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte statt auf die

    Dass dagegen die in § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG enthaltene Regelung insoweit einen anderen Inhalt aufweist, beruht auf den Besonderheiten des nationalen deutschen Rechts und dem Umstand, dass der deutsche Gesetzgeber die Entwicklung bei den europarechtlichen und staatsvertraglichen Regelungen insoweit nicht nachvollzogen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 280/20

    Vollstreckbarerklärung einer von einem Gericht in Florida erlassenen Entscheidung

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an die letzte bekannte Anschrift des Antragsgegners nach den hierfür maßgeblichen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - FamRZ 2019, 996 Rn. 22), vom Beschwerdegericht festgestellten Regelungen des Bundesstaats Florida möglicherweise mangels vorheriger Bemühungen zur Ermittlung seines tatsächlichen Aufenthaltsorts ("diligent effort") nicht ordnungsgemäß war.
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 305/19

    Voraussetzungen des (hier bejahten) Anerkennungshindernisses nach Art. 22 lit. e

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an die letzte bekannte Anschrift des Antragsgegners nach den hierfür maßgeblichen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - FamRZ 2019, 996 Rn. 22), vom Beschwerdegericht festgestellten Regelungen des Bundesstaats Florida möglicherweise mangels vorheriger Bemühungen zur Ermittlung seines tatsächlichen Aufenthaltsorts ("diligent effort") nicht ordnungsgemäß war.
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 306/19

    Voraussetzungen des (hier bejahten) Anerkennungshindernisses nach Art. 22 lit. e

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an die letzte bekannte Anschrift des Antragsgegners nach den hierfür maßgeblichen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 - FamRZ 2019, 996 Rn. 22), vom Beschwerdegericht festgestellten Regelungen des Bundesstaats Florida möglicherweise mangels vorheriger Bemühungen zur Ermittlung seines tatsächlichen Aufenthaltsorts ("diligent effort") nicht ordnungsgemäß war.
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