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   BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54   

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BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54 (https://dejure.org/1955,5158)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1955 - 1 StR 463/54 (https://dejure.org/1955,5158)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1955 - 1 StR 463/54 (https://dejure.org/1955,5158)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1060/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Dabei ist zu beachten, daß die Ablehnung eines Gutachters nicht schon dann unbegründet ist, wenn das Gericht ihn für nicht befangen hält oder der Sachverständige selbst sich nicht befangen fühlt; es kommt vielmehr darauf an, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Sachverständige werde ihm gegenüber nicht unbefangen sein (vgl BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - ferner RGSt 58, 262; 72, 250, 251).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52
    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Wenn es dort nämlich ausgeführt hat, daß keine vernünftigen Gründe vorlägen, an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu zweifeln, so gab es damit seiner Überzeugung Ausdruck, daß auch die Angeklagten keinen ernstlichen Anlaß zu der Besorgnis hatten, der Sachverständige werde ihnen gegenüber voreingenommen sein (vgl BGH 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952 - angeführt bei Dallinger a.a.O. -).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Nach ihr muß der Beschwerdeführer, der einen Verfahrensverstoß geltend macht, "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Das öffentliche Interesse erfordert dann die Vollstreckung einer gegen den Angeklagten erkannten kurzfristigen Freiheitsstrafe, wenn einer der anerkannten Zwecke staatlichen Strafens, der nach Lage der Sache besondere Beachtung verlangt, ohne die Vollstreckung nicht erreicht werden könnte (vgl BGHSt 6, 125; BGH NJW 1955, 30 Nr. 18).
  • BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigengutachtern

    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Die Strafkammer könnte unter den gegebenen Umständen nur nach § 245 StPO verpflichtet gewesen sein, dem Antrag zu entsprechen (vgl BGH VRS 5, 541; BGHSt 6, 289).
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54
    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Ob das im Einzelfalle zutrifft, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 6, 391).
  • BGH, 25.02.1955 - 1 StR 538/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Aus dem Gesagten folgt, daß jeder einzelne, im Eröffnungsbeschluß aufgeführte Vorgang einer getrennten rechtlichen Beurteilung zugänglich ist und daß die Anfechtung des Urteils auf einzelne Vorwürfe beschränkt werden konnte (vgl BGH 1 StR 538/54 vom 25. Februar 1955).
  • RG, 08.07.1924 - I 309/24

    1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die

    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Dabei ist zu beachten, daß die Ablehnung eines Gutachters nicht schon dann unbegründet ist, wenn das Gericht ihn für nicht befangen hält oder der Sachverständige selbst sich nicht befangen fühlt; es kommt vielmehr darauf an, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Sachverständige werde ihm gegenüber nicht unbefangen sein (vgl BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - ferner RGSt 58, 262; 72, 250, 251).
  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
    Dabei ist zu beachten, daß die Ablehnung eines Gutachters nicht schon dann unbegründet ist, wenn das Gericht ihn für nicht befangen hält oder der Sachverständige selbst sich nicht befangen fühlt; es kommt vielmehr darauf an, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Sachverständige werde ihm gegenüber nicht unbefangen sein (vgl BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - ferner RGSt 58, 262; 72, 250, 251).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß es für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch darauf ankam, ob vom Standpunkt des Angeklagten aus Grund zur Besorgnis einer Voreingenommenheit der abgelehnten Richter gegeben war (RGSt 58, 262; 72, 250/251; BGH 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 - angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 409 - und 1 StR 463/54 vom 3. Mai 1955).
  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 435/63

    Ablehnungsgesuch des Angeklagten gegen den ärztlichen Sachverständigen -

    Die Rüge ist daher nicht formgerecht (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH Urt. vom 3. Mai 1955 - 1 StR 463/54 -).
  • BGH, 05.11.1968 - 1 StR 434/68

    Bejahung der Verhandlungsfähigkeit ohne Hinzuziehung eines Arztes - Entscheidung

    Sie ist unzulässig, da sie nicht den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entspricht (RG HRR 1 Nr. 977; BGH 1 StR 463/54 vom 3. Mai 1955).
  • BGH, 18.12.1964 - 5 StR 431/64

    Verdacht der Aktenbeseitigung durch den Staatsanwalt im Rahmen der Rücknahme

    Dazu gehört bei der Rüge, daß das Gericht die Ablehnung eines Richters für unbegründet erklärt habe, die Mitteilung des Inhalts des Ablehnungsgesuchs, insbesondere der Ablehnungsgründe, und des Gerichtsbeschlusses sowie die Bezeichnung der Tatsachen, die die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses ergeben sollen (vgl. BGH 1 StR 463/54 vom 3. Mai 1955, angeführt in KM StPO 4. Aufl. § 344 Anm. 14 a).
  • BGH, 17.05.1963 - 4 StR 126/63

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist -

    In der Revisionsbegründung hätte u.a. angegeben werden müssen, mit welcher Begründung der Angeklagte den Sachverständigen abgelehnt und welchen Inhalt der Beschluß hatte, mit dem das Landgericht die Ablehnung für unbegründet erklärt hat (BGHSt 3, 213; BGH 1 StR 463/54 vom 3. Mai 1955; Kleinknecht/Müller 4. Aufl. § 344 StPO Anm. 14 a).
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