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   BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73   

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https://dejure.org/1973,4535
BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73 (https://dejure.org/1973,4535)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1973 - 4 StR 117/73 (https://dejure.org/1973,4535)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1973 - 4 StR 117/73 (https://dejure.org/1973,4535)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein Hochspannungsschutzgitter - Herbeiführung einer Explosion bzw. vollendeten Brandstiftung - Wurf von Holzscheiten auf die Fahrbahn der Bundesautobahn - Vorliegen einer Gefahr für Leib oder ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Gefahr im Sinne der §§ 315 ff StGB bedeutet eine nach allgemeiner Lebenserfahrung im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet 9 wenn keine plötzliche Wendung eintritt (BGHSt 18, 271; 19, 371, 373; 22, 67, 74).

    (Bedingter) Vorsatz kann gleichermaßen vorliegen, wenn die Holzscheite nach der Vorstellung der Angeklagten unmittelbar vor den Fahrzeugen auf die Fahrbahn auftreffen sollten (vgl. auch BGHSt 22, 67; BGH VRS 37, 365).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Dabei muß das Wissen und Wollen des Täters den späteren Verlauf der Einzelakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Ausführung in Betracht kommen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 16, 124, 129).
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Holzscheite auf Autobahnen zu werfen" (UA 12), genügt nicht (vgl. auch BGHSt 12, 148, 155).
  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Sie würde voraussetzen, daß der Angeklagte F. mindestens mit der Möglichkeit des Eintritts einer solchen Gefahr gerechnet und den Gefahreneintritt außerdem gebilligt hat (vgl. auch RGSt 71, 42, 43; BGHSt 13, 66, 69).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Dabei muß das Wissen und Wollen des Täters den späteren Verlauf der Einzelakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Ausführung in Betracht kommen (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 16, 124, 129).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Gefahr im Sinne der §§ 315 ff StGB bedeutet eine nach allgemeiner Lebenserfahrung im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet 9 wenn keine plötzliche Wendung eintritt (BGHSt 18, 271; 19, 371, 373; 22, 67, 74).
  • BGH, 29.07.1964 - 4 StR 236/64

    Herbeiführung einer Gemeingefahr durch alkoholbedingtes Unterlassen von Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Gefahr im Sinne der §§ 315 ff StGB bedeutet eine nach allgemeiner Lebenserfahrung im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet 9 wenn keine plötzliche Wendung eintritt (BGHSt 18, 271; 19, 371, 373; 22, 67, 74).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Die Sicherheit einer (bestimmten) Person oder eines (bestimmten bedeutenden) Sachwertes muß so stark beeinträchtigt sein, daß es vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 - Cramer Straßenverkehrsrecht § 315 c StGB Rd 51, 52).
  • RG, 25.01.1937 - 5 D 953/36

    Welches Gesetz ist auf die vorsätzliche Gefährdung eines Eisenbahntransportes

    Auszug aus BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73
    Sie würde voraussetzen, daß der Angeklagte F. mindestens mit der Möglichkeit des Eintritts einer solchen Gefahr gerechnet und den Gefahreneintritt außerdem gebilligt hat (vgl. auch RGSt 71, 42, 43; BGHSt 13, 66, 69).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Die Tathandlung muß aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben (Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rdn. 22); in dieser Situation muß - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH NStZ 1985, 263, 264; Lackner aaO.) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 306 ff. Rdn. 5; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 3).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Die Sicherheit einer bestimmten Person oder eines bestimmten bedeutenden Sachwertes muß so stark beeinträchtigt sein, daß es vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (BGH VRS 45, 38; Jagusch/Hentschel, 27. Aufl. § 315 b StGB Rdn. 2).

    Eine konkrete Gefahr konnte für die Fahrerin selbst oder für ihr Fahrzeug vielmehr schon im Augenblick des Anfahrens (aus der Parklücke) bestehen, wenn es bereits in diesem Zeitpunkt aufgrund der allgemeinen Verkehrsverhältnisse allein vom Zufall abhing, ob es zu einem Unfall kam (vgl. VRS 45, 38).

  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

    Erforderlich ist insoweit sowohl die Feststellung, welche Personen oder Sachen gefährdet waren, als auch die Umschreibung eines Geschehensablaufs, bei dem der Eintritt eines Schadens nahelag (vgl. BGHSt 18, 271, 272; BGH VRS 45, 38; NStZ 1985, 263;Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH, NStZ 1985, 263, 264) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 83 m.w.N.; BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38).
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Es ist nur eine selbstverständliche Ergänzung, wenn in einigen Entscheidungen festgestellt wird, daß das Ausbleiben des Schadens ohne Erkenntniswert für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer konkreten Gefahr ist (BGH, VRS 45, 38; OLG Frankfurt am Main, NJW 1975, 840 f.).
  • OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93

    Gefährdung des Straßenverkehrs; Nichtbeachtung der Vorfahrt; Anforderungen an die

    Gefordert ist eine konkrete Gefahr, eine "im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet, wenn keine plötzliche Wendung eintritt" (so BGH, VRS 45, 38; siehe hierzu Berz, NZV 1989, 409, 410), eine Krisensituation, in der die unversehrte Existenz des Schutzgutes gewissermaßen "auf der Kippe" mit der Neigung zum Schadenseintritt hin steht (Steindorf in LK StGB , 10. Aufl., § 330 Rdnr. 7).
  • OLG Brandenburg, 21.11.1996 - 2 Ss 49/96
    Der Eintritt eines Körper- oder bedeutenden Sachschadens hängt in solchen Fällen dann in der von der Rechtsprechung geforderten Art und Weise vom Zufall ab (vgl. BGH, VRS 45, 38), wenn der Abstand so gering ist, daß - auch bei Berücksichtigung der Geschwindigkeit der Beteiligten - schon "die geringsten Zufälligkeiten zum Auffahren führen" (BGHSt 22, 341 [3451).
  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

    Vielmehr muß bei rückschauender Betrachtung nach allgemeiner Erfahrung auf Grund der gesamten Umstände der unmittelbar bevorstehende Eintritt eines Schadens nahegelegen haben (BGHSt 18, 271; VRS 44, 422; 45, 38).
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