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   BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77   

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https://dejure.org/1977,7404
BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77 (https://dejure.org/1977,7404)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1977 - 1 StR 148/77 (https://dejure.org/1977,7404)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1977 - 1 StR 148/77 (https://dejure.org/1977,7404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung - Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung bei Annahme des Zweifelssatzes (in dubio pro reo)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Ein Verdacht besteht bereits dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteile vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72 - und vom 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75); hier ergeben die Feststellungen des Urteils, daß der Tatrichter nicht ausschließen konnte, R. wolle den wahren Täter nicht preisgeben, möglicherweise, weil er dessen Rache fürchte (UA S. 10).
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Die Gesetze des Denkens gelten auch für den Richter; über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf er sich nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Dem Tatgericht kann nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteile vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - und vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76); die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (RGSt 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Dem Tatgericht kann nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteile vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - und vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76); die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (RGSt 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGHSt 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/76 - und vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Die Gesetze des Denkens gelten auch für den Richter; über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf er sich nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Die Gesetze des Denkens gelten auch für den Richter; über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf er sich nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Dem Tatgericht kann nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteile vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - und vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76); die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (RGSt 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76).
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Ein Verdacht besteht bereits dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteile vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72 - und vom 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75); hier ergeben die Feststellungen des Urteils, daß der Tatrichter nicht ausschließen konnte, R. wolle den wahren Täter nicht preisgeben, möglicherweise, weil er dessen Rache fürchte (UA S. 10).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77
    Mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGHSt 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/76 - und vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an

  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 141/76

    Begriff der Gewerbsmäßigkeit beim Tatbestand der Hehlerei - Bewertung der

  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen

  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück -

    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteile vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77 -); die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen.
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

    Insbesondere setzt die richterliche Überzeugung - entgegen der Auffassung des Landgerichts - keine "mathematische" Gewißheit voraus (BGH, Urteile vom 30. Juni 1976 - 3 StR 143/76 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78

    Zugrundelegung von Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder

    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
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