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   BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78   

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https://dejure.org/1979,8513
BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78 (https://dejure.org/1979,8513)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1979 - 1 StR 609/78 (https://dejure.org/1979,8513)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1979 - 1 StR 609/78 (https://dejure.org/1979,8513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Vorsätzliche Schädigung der Masse durch Zahlung eines überhöhten Kaufpreises - Abgrenzung des Tatbestandes des Bankrotts gegenüber dem der Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
    Daß die Gesellschafter der Wo.-GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren, steht der Anwendung des § 266 StGB nicht entgegen (BGHSt 3, 32, 39/40).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer ist allerdings auf diese treuwidrige Schädigung der Wo.-GmbH nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 76/77 - mit weiteren Nachweisen) nicht der Tatbestand des Bankrotts, sondern der der Untreue anzuwenden.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69

    Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer ist allerdings auf diese treuwidrige Schädigung der Wo.-GmbH nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 76/77 - mit weiteren Nachweisen) nicht der Tatbestand des Bankrotts, sondern der der Untreue anzuwenden.
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
    Auszug aus BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
    Das gilt selbst für Einmann-Gesellschaften, bei denen der Geschäftsführer mit dem einzigen Gesellschafter identisch ist (BGH, Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 -).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 76/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Bankrotts, gemeinschaftlich

    Auszug aus BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78
    Entgegen der Auffassung der Strafkammer ist allerdings auf diese treuwidrige Schädigung der Wo.-GmbH nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 314, 316; BGH NJW 1969, 1494; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 76/77 - mit weiteren Nachweisen) nicht der Tatbestand des Bankrotts, sondern der der Untreue anzuwenden.
  • BGH, 10.07.1979 - 4 StR 270/79

    Abgrenzung Bankrott und Untreue bei eigennütziger Veräußerung von Gegenständen

    Aus der Änderung des Schuldspruchs ergibt sich die Notwendigkeit, das spezifische tatbestandliche Unrecht im Rahmen der Strafzumessung insgesamt neu zu bewerten (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78).
  • BGH, 11.03.1980 - 5 StR 731/79

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an das Vorliegen einer

    Er kann jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls ausschließen, daß sich die Angeklagten gegen den Vorwurf der Untreue anders verteidigt hätten als gegen den Vorwurf des Bankrotts (vgl. auch die bei Holtz MDR 1979, 806 und 1980, 107 mitgeteilten Beschlüsse des BGH vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 und vom 10. Juli 1979 - 4 StR 270/79 -).
  • BGH, 18.12.1979 - 1 StR 452/79

    Verbotsirrtum bei unzureichender Aufklärung durch einen Rechtsanwalt -

    B. hätte als Mitgesellschafter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der in Konkurs geratenen "F. GmbH" nur durch solche Handlungen den Tatbestand des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklichen können, die er für die GmbH und (wenigstens auch) in deren Interesse vornahm (BGHSt 6, 314, 316, 317; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78).
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