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   BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95   

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https://dejure.org/1995,4074
BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95 (https://dejure.org/1995,4074)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - 2 StR 139/95 (https://dejure.org/1995,4074)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 2 StR 139/95 (https://dejure.org/1995,4074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Brutalität - Lebenslange Freiheitsstrafe - Gefährlichkeit der Gewalthandlung - Bedingter Tötungsvorsatz - Vorsatz - Vergewaltigung mit Todesfolge - Fahrlässigkeit - Totschlag - Raub mit Todesfolge - Schwerer Raub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15, § 212, § 251, § 177 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 511
  • StV 1995, 628 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95
    Das versteht sich indes nicht von selbst, wie schon die Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung mittels einer "das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 223 a StGB) verdeutlicht (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10).

    Der Schluß von der Gefährlichkeit der Gewalthandlung auf den bedingten Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezieht, die eine derartige Folgerung in Frage zu stellen vermögen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9, 10).

  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95
    Allerdings liegt bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen, wie sie im vorliegenden Falle gegeben sind, der Schluß nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit gerechnet hat, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87

    Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das

    Auszug aus BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95
    Der Schluß von der Gefährlichkeit der Gewalthandlung auf den bedingten Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezieht, die eine derartige Folgerung in Frage zu stellen vermögen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 9, 10).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Neben Entscheidungen, die im Sinne der Billigungstheorie für den dolus eventualis ein Billigen, also Gutheißen der möglichen Tatbestandsverwirklichung verlangten (BGH NJW 1968, 660; BGH VRS 36, 20), fänden sich andere, die bedingten Vorsatz dann bejahten, wenn der Täter mit der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung gerechnet habe (BGH VRS 4, 56; BGH NJW 53, 152; BGH StV 1995, 511).
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