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BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berufung - Beendigung eines Pachtverhältnisses - Zulässigkeit eines Herausgabeantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 511
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Übergang vom Antrag auf Feststellung der Beendigung eines Pachtverhältnisses auf den Herausgabeantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1020
- MDR 1996, 960
- VersR 1996, 1295
- WM 1996, 1798
- BB 1997, 281
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 12 U 134/17
Anspruch auf Auskunft und Zahlung aus einem Versicherungsvertrag
Dies ist auch dann zu bejahen, wenn ein in erster Instanz verfolgtes Feststellungsbegehren der Vorbereitung des in der Berufung verfolgten Leistungsbegehrens gedient hat und beide aus demselben Klagegrund resultieren, und das Feststellungsbegehren nunmehr neben der Leistungsklage (Stufenklage) als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO weiterverfolgt werden könnte (BGH, Urteil vom 3.5.1996, LwZR 9/95, juris Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17
Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags nach § 8 VVG (2008)
Dies ist auch dann zu bejahen, wenn ein in erster Instanz verfolgtes Feststellungsbegehren der Vorbereitung des in der Berufung verfolgten Leistungsbegehrens gedient hat und beide aus demselben Klagegrund resultieren, und das Feststellungsbegehren nunmehr neben der Leistungsklage (Stufenklage) als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO weiterverfolgt werden könnte (BGH, Urteil vom 3.5.1996, LwZR 9/95, juris Rn. 7). - BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98
Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren
Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel ein zulässiges Rechtsmittel voraus (…vgl. Senatsurteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 = BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 11 = NJW 1996, 527;… ferner Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO; s. auch die in BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 5, 6, 9, 10, 14, 15, ZPO § 511 Klageänderung 1 und Klageerweiterung 1 abgedruckten Entscheidungen anderer Zivilsenate des Bundesgerichtshofs).
- OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 11/12
Personenhandelsgesellschaft: Übergang von Beschlussanfechtungsklage zu …
(1) Unter dem hier interessierenden Aspekt ist es zulässig, eine in erster Instanz erhobene Feststellungsklage als Leistungsklage weiterzuverfolgen, geht es um denselben zugrundeliegenden Anspruch (s. BGH, NJW 1994, 2098, 2099; NJW 1994, 2896, 2897; NJW-RR 1996, 1020, 1021), entsprechend ist es etwa beim Übergang vom Freistellungs- zum Schadensersatzanspruch (BGH, NJW 1994, 944, 945) sowie im Fall des § 264 Nr. 3 ZPO (BGH, NJW-RR 2005, 318, 322;… s. zum Ganzen Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., Vorbem. §§ 511 ff. Rn. 28).Zulässig ist sogar ein Übergang zu einem Herausgabeantrag in der Berufung, wenn der in erster Instanz abgewiesene Antrag auf Feststellung der Beendigung eines Pachtverhältnisses auch der Vorbereitung eines Herausgabebegehrens diente; wenngleich in diesem Fall der Leistungsantrag nicht schon unmittelbar Gegenstand des Feststellungsantrags sei, werde mit ihm doch ein Rechtsschutzziel erstrebt, das der Kläger bisher bereits mittelbar zu erreichen versucht habe (s. BGH, NJW-RR 1996, 1020, 1021).
- LG Krefeld, 28.07.2017 - 1 S 20/17
Widerruf eines kombinierten Kaufvertrags und Rückvermietungsvertrags …
Es wäre sogar unschädlich gewesen, ausschließlich zum Leistungsantrag überzugehen, da der erstinstanzlich beschiedene Feststellungsantrag dessen Vorbereitung dienen sollte (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1020, 1021;… Ball in: Musielak/Voit-ZPO, 14. Auflage 2017, Vorbemerkung zu § 511 Rn. 26). - LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 36/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich; Bedeutung …
Dabei handelt es sich zwar um einen anderen Streitgegenstand, doch liegt im hier relevanten Sinn keine Auswechselung des vom Arbeitsgericht beschiedenen Streitgegenstandes, sondern lediglich eine Begrenzung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO vor, ähnlich etwa dem Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage (dazu BGH, etwa vom 03.05.1996 - LwZR 9/95).
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