Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1685
BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 1 StR 125/00 (1) (https://dejure.org/2000,1685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Einziehungsgrundstück in Spanien

§§ 73d, 73e StGB, Art. 1, 13, 15 EuGeldwäscheÜbK, Eigentum geht auf spanischen Staat über;

§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG, Straflosigkeit des Besitzes von Munition;

§ 244 Abs. 3 StPO, Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zur rauschgiftbedingten Schuldunfähigkeit wegen fehlender Anknüpfungstatsachen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der Teilaussage; Beweiswürdigung bei einer Teilaussage

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 244 Abs. 3 StPO; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73d StGB
    Tatsächliche Gewalt über Munition; Sachverständiger; Ungeeignetheit eines Beweismittels; Erweiterter Verfall (Auslandsgrundstücke)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Waffendelikt - Schußwaffe - Tatsächliche Gewalt - Munition - Beweisantrag - Sachverständiger - Gutachten - Schuldfähigkeit - Erweiterter Verfall - Ausland - Einziehungsverfahren - Mitgliedsstaat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall eines Grundstücks in Spanien; Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Schweigen des Beschuldigten als Schuldindiz?

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 483
  • NStZ 2000, 494
  • StV 1999, 598
  • StV 2000, 598
  • JR 2001, 79
  • JR 2001, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93

    Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Die bloße Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die in der Wohnung des Angeklagten sichergestellte Munition wird von § 53 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a WaffG nicht erfaßt und ist - anders als etwa der hier nicht festgestellte Erwerb - auch sonst nicht unter Strafe gestellt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Munition 1).
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 70/98
    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann mit dieser Begründung abgelehnt werden, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH NStZ 1995, 97, 98; BGH, Beschluß vom 25. März 1998 - 1 StR 70/98).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Zwar hat das Landgericht die Dauer der Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft auch auf ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten gestützt, der sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen hatte, "nicht seine konkrete Fahrweise, sondern vielmehr ein vage geschilderter pathologischer Zustand" sei unfallursächlich gewesen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 19; Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495, jew. mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).

  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 495 m. w. N.).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Macht ein Angeklagter - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, denn der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 11.06.2001 - 1 StR 111/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall bei ausländischen Konten

    Die Anordnung des Verfalls des Guthabens auf dem Konto bei einer luxemburgischen Bank begegnet auch unter dem Gesichtspunkt der Souveränität Luxemburgs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch Senat, NStZ 2000, 483).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist allerdings dann nicht gegeben, wenn der Angeklagte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGH, Beschluss vom 03.05.2000 - 1 StR 125/00 (= NStZ 2000, 494)).
  • OLG Hamm, 31.10.2000 - 2 Ss 756/00

    Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall,

    Denn ein Sachverständiger wäre vorliegend schon deshalb ungeeignet gewesen, weil die zur Erstattung des beantragten Sachverständigengutachtens erforderlichen Anknüpfungstatsachen nicht genannt und auch nicht erkennbar sind (siehe dazu zuletzt BGH StV 2000, 598).
  • OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03

    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung;

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht